LAPLACE on ISS Referenznummer der Bekanntmachung: 50WP2000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
LAPLACE on ISS
„Laplace on ISS“ ist die Bereitstellung einer neuen Experiment-Hardware, mit der es deutschen wie auch internationalen Wissenschaftlern ermöglicht werden soll, Experimente auf der Internationalen Raumstation (ISS) zur Partikelagglomeration durchzuführen und mindestens einen Teil der Experimente während des nächsten geplanten Aufenthalts von Matthias Maurer auf der ISS durchzuführen.
Internationale Raumstation ISS, Weltraum
„Laplace on ISS“ ist die Bereitstellung einer neuen Experiment-Hardware, mit der es deutschen wie auch internationalen Wissenschaftlern ermöglicht werden soll, Experimente auf der Internationalen Raumstation (ISS) zur Partikelagglomeration durchzuführen und mindestens einen Teil der Experimente während des nächsten geplanten Aufenthalts von Matthias Maurer auf der ISS durchzuführen.
Die Experimenthardware wird als Teil einer vom DLR Raumfahrtmanagement geförderten Zuwendung entwickelt.
Folgende Aktivitäten/Aufgaben sollen beauftragt werden:
1. Erstellung bzw. Lieferung der erforderlichen Dokumentation für die Zulassung und Zertifizierung der Experimenthardware für den Einsatz auf der ISS
2. Entgegennahme der Experimenthardware vom Wissenschaftsteam und ordnungsgemäße Verwahrung bis zum Weitertransport
3. Anfertigung der Flughardware aus der Experimenthardware
4. Anfertigung der notwendigen Software zum Betrieb auf der ISS und der Steuerung vom Boden aus
5. Qualifizierung der Hard- und Software für den Einsatz auf der ISS (inkl. Erlangen der Safety & Security Freigaben für den Einsatz von Laplace auf der ISS)
6. Organisation des Transports der Flughardware zu einem Startplatz, von dem aus die Experimenthardware zur ISS befördert wird
7. Sicherstellung der technischen Unversehrtheit der Hardware (wie vor Entgegennahme in Punkt 2.)
8. Transport zur ISS sowie Akkommodation des Experiments auf der ISS in einem geeigneten Rack für mindestens den notwendigen Zeitraum von 6-8 Monaten, um die Experimente wie geplant durchführen zu können
9. Anschluss und Inbetriebnahme der Experimenthardware auf der ISS
10. Bereitstellung der Infrastruktur sowie Unterstützung der Experimentatoren zur Steuerung und Durchführung der Experimente, d.h.: Beistellung von Steuereinheiten für die elektronische Ansteuerung der Experimenteinheiten sowie EGSE (Experiment-Ground-Support-Equipment) und Programmierung der experimentspezifischen Timeline.
11. Entwicklung der Missions-Timeline
12. Experimentspezifische On-Orbit Operationen
13. Sofern notwendig (siehe Leistungsbeschreibung) Download und Auslieferung der Datenträger
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LAPLACE on ISS
Ort: Sint-Stevens-Woluwe
NUTS-Code: BE Belgique / België
Land: Belgien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).