Modifizierte Waffenhalterung MP5E Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.12 - 0786/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]639
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modifizierte Waffenhalterung MP5E
Modifizierte Waffenhalterung MP5E
Die Lieferung erfolgt bundesweit.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von modifizierten Waffenhalterungen MP5E als Austauschsätze für Waffenschließfachanlagen in Modulbauweise. Der Gesamtbedarf unterteilt sich in eine Festbestellmenge und eine geschätzte variable Menge ohne Abnahmeverpflichtung.
Festbestellmenge:
77 Waffenhalterungen für Modul 2,
1075 Stück für das Modul 3
331 Stück für das Modul 4
Die geschätzte variable Menge beträgt je 410 Stück für die Module 2; 3 und 4.
Die geschätzten Stückzahlen dienen nur zur Berechnung des
Wertungspreises. Die tatsächlichen Abrufmengen der einzelnen
Waffenhalterungen, werden im Bedarfsfall festgelegt und können sich davon unterscheiden.
Der Höchstwert der abzurufenden Leistung entspricht dem
geschätzten Wert (Ziffer II.2.6). Aus der Rahmenvereinbarung
kann bis zu diesem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro netto
abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Im Rahmen der Angebotserstellung besteht die Möglichkeit bei einer Polizeidienststelle die Schließfachmodule in Augenschein zu nehmen, um die für die Konstruktion und Kalkulation notwendigen Details zu erfassen. Nach Auftragserteilung muss der erfolgreiche Bieter bei einer von der Auftraggeberin genannten Polizeidienststelle die Module soweit vermessen, um die Halterungen exakt abgestimmt auf die Maße dieser Module herstellen zu können.
Da der Bieter bei Betreten einer Polizeidienststelle Kenntnisse erlangt über Örtlichkeit und die Art der Waffenaufbewahrung, die der Geheimhaltung unterliegen, muss der Bieter mit der Anmeldung zu einer Besichtigung die unterschriebene Anlage "Verpflichtungserklärung_VS-NfD" mit einreichen. Falls der Bieter keinen Gebrauch von der Möglichkeit der Besichtigung macht, muss die "Verpflichtungserklärung VS-NfD" erst mit dem Angebot eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.