Lieferung von Anhängern in drei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/Anhänger/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Anhängern in drei Losen
Bei diesem Vergabeverfahren sollen mit so vielen unterschiedlichen Unternehmen wie möglich Rahmenvereinbarungen zur Lieferung v. Anhängern (nachfolg. ANH genannt) sowie zugehörige Dienstleistungen in folgenden Losen geschlossen werden:
- Los 1: ANH zum Ziehen hinter einem PKW, Van, Transporter (nicht druckluftgebremste ANH)
- Los 2: ANH zum Ziehen hinter einem LKW, KOM (druckluftgebremste ANH)
- Los 3: ANH zum Ziehen hinter einem Flurförderzeug
Beschaffungsvorhaben ist je Los der Kauf u. die Lieferung von ANH und zugeh. Dienstleistungen. Hierzu zählen die Überführung von ANH, anhängerbez. Einweisungen, anhängerbez. Schulungen, Informationsdienste (kaufmännische u. technische Betreuung/Beratung), das Erstellen u. die Bereitstellung v. techn. Unterlagen, das Branding der ANH, die Bereitstellung von elektr. Schnittstellen und die Ersatzmobilität. Darüber hinaus geh. zum Lieferumfang auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte sowie der Diagnosesoftware u. deren Updates und anhängerbez. Sonderausstattungen. Notwendige am ANH vorzunehmende Umbauten u. Einbauten, opt. Ausstattungsvarianten (anhängerbez. Sonderausstattungen), die Servicierbarkeit der ANH und die Ersatzteilversorgung gehören ebenso zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang. Im Los 3 gehört zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang auch die Instandhaltung der ANH. Diagnosegeräte und Diagnosesoftware gilt nur für diagnosefähige Anhänger.
Die Beschaffung der ANH erfolgt ausschließlich im Kauf.
Die ANH werden im Rahmen des Verwendungszwecks auf befestigten u. unbefestigten Straßen bei allen Witterungsbedingungen eingesetzt. Die Nutzung entspricht übl. Maßstäben gewerblicher Nutzung. Sofern nicht ausdrückl. anders schriftl. vereinbart, müssen alle v. Lieferumfang umfassten ANH dem Stand d. Technik entsprechen. Alle ANH, die explizit f. die Teilnahme am Straßenverkehr bestellt werden, sind mind. so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teiln. können. So ist insb., sofern dieser nicht bereits im werksseitigen Lieferumfang enthalten ist u. sofern dieser vorgeschrieben ist, beispielsw. ein Gefahrzettel, bzw. Placards-Halter in der gesetzl. geforderten Anzahl mitzuliefern. Die ANH werden zur Beförderung v. Gütern eingesetzt u. je nach Los hinter PKW, Van, Transporter, LKW, KOM und FFz mitgeführt. Hierzu müssen die ANH bei Bedarf den Vorschriften d. GGVSEB / ADR entsprechen u. zum Transport v. Gefahrgütern def. Klassen zugelassen sein. Für das Los 2 muss bei Bedarf auch d. Transport v. Wechselaufbauten, wie z.B. ISO-Containern u. BDF-Wechselpritschen mögl. sein.
Ziel ist es, mit so vielen unterschiedl. Lieferanten wie möglich, pro Los eine Rahmenvereinbarung zu schließen. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB u. gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden u. unabhängig von der Anzahl d. möglichen Anhängermodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot für das jew. Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Bieter sind daher aufgef., alle ANH, die sich in ihrem Produktportfolio befinden u. einem Los zugeordnet werden können, anzubieten. Dies erfolgt durch Auflistung einzelner Anhängermodelle oder ganzer Anhängermodellreihen in der losspez. Anlage Vertragsgegenstand, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Für die Anlieferung von ANH u. die Erbringung v. Leistungen an den ANH ist der Zugang zu militär. Anlagen (Kasernen) notwendig. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Der Auftragnehmer stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass jegliche mit der Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entsprech. Ausweispapiere mit sich führt. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer sicher, dass nur Personen einges. werden, welche keine Staatsangehörigkeit gem. der aktuell gült. Staatenliste, festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne v. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), haben.
Anhänger zum Ziehen hinter einem PKW, Van, Transporter (nicht druckluftgebremste Anhänger)
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr. Der genaue Anlieferort wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose f. 5 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 1.705.068,- netto über die Laufzeit bis zum 30.04.2026 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber (nachf. AG genannt) v. d. Möglichkeit d. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 2.131.335,- EUR netto bis zum 30.04.2027 begrenzt.
Dieses Los umfasst ungebremste u. auflaufgebremste Anhänger (nachf. ANH genannt) bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht. Diese ANH können mit einer Achse o. mehreren Achsen sowie mit versch. Federungssystemen ausgest. sein. Beispiel-ANH: Tief- u. Hochlader mit u. ohne Plane/Spriegel, Kipper, Bootsanhänger, Kofferanhänger, PKW/Motorrad-Transportanhänger, Hundeanhänger, Pferdeanhänger.
Zum Lieferumfang geh. auch folg. Dienstleistungen: Überf. v. ANH, anhängerbez. Einweisungen, anhängerbez. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn. u. techn. Betreuung/Beratung), Erstellung/Bereitstellung v. techn. Unterlagen, Branding d. ANH, Bereitstellung v. elektr. Schnittstellen. Zum Lieferumfang geh. auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte nebst zugeh. Diagnosesoftware u. deren Updates sowie anhängerbez. Sonderausstattungen. Diagnosegeräte nebst zugeh. Diagnosesoftware u. Updates, gelten nur f. diagnosefähige ANH.
Durch eine ggfls. def. Zusatzausst. dürfen die konstr. u. sicherheitstechn. Merkmale des ANH nicht beeintr. werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausst. u. beim Mitführen entspr. Ausrüstungsgegenstände erh. bleiben. Dieses gilt auch f. die durch den AN selbst beauftr. Einbauten, Ausbauten u. Umbauten. Die Bedienbark. muss den akt. ergon. sowie den akt. betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte ANH, vollst. entsprechen. Diese Einbauten, Ausbauten u. Umbauten, die sich aus den jew. Einzelanf. des AG ergeben, sind grunds. durch den AN durchzuführen. Hierbei kann es sich z.B. um Sonderlackierungen f. den Einsatz, Anbau v. Tarn- u. Infrarot-(IR)Licht, Anbau v. zusätzl. Staukästen o. das Anbr. v. zusätzl. Verzurrösen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übern.. Es ist eine Dokumentation zu erst. u. dem ANH beizufügen. Sofern Bedienungsanleit. notw. sind, so sind diese ebenf. dem ANH beizuf.. Der AN liefert grunds. nur f. den deutschen Markt vorges. ANH. Ausn. hiervon bed. der schriftl. Einw. des AG. Grunds. müssen alle ANH mit einem Hubodometer ausgest. sein. Der AN ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbesch., originalverp. Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lief., gegen volle o. teilw. Erst. des Kaufpreises wieder zurückzun.,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbesch. sind, gegen volle o. teilw. Erstatt. des Kaufpreises wieder zurückzun.,
- die Ersatzteilvers. für die v. AG abgeruf. ANH für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertig. (Sonder-ANH) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einst. d. Produktion zu gewährl. u.
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerh. Deutschlands in 24 Std. zu marktübl. Preisen bereitzust.,
- auf Verl. des AG bzw. der Bundeswehr (nachf. Bw genannt), kurzfr., jedoch spät. binnen 14 Kalendertagen, (Sonder-) Werkzeugen, Diagnosegeräten, Diagnosesoftware nebst Updates bereit zu stellen u.
- im sogen. Bedarfsfall (tritt nach Festst. durch das BMVg ein, wenn die Sicherst. der log. Leistungserbr. durch den AG im Einsatzgebiet lage- u. bedrohungsabh. nicht/nicht mehr/in Teilen nicht mehr mögl. ist u. somit auf militär. Fähig. zurückgegr. werden muss) gegen Bezahlung durch den AG, Lief. v. Ersatzteilen an die Bw zu erbringen. Die Lief. wird überw. an milit. Materialschleusen erfolgen. Der AN nimmt auf Verl. des AG im Rahmen eines Notbestellverf. an 24 Std. am Tag u. 7 Tagen die Woche telef., unmittelb. u. direkte Bestell. v. Ersatzteilen durch die Bw entgegen.
Die ANH müssen eine sogen. Bereitstellungsfreigabe (FreNu) haben. Mit d. Erteilung dieser best. die Bw die erforderl. Voraussetz. f. die Nutzung des ANH durch die Truppe. Der AN muss aktiv daran mitw., dass die FreNu erteilt wird. Zur Erl. d. FreNu benötigt d. AG versch. Dokumente. Hierzu zählen z.B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung sowie die ausgef. Fahrzeugbeschreibung mit techn. Daten. Für ANH, die d. AN auf Aufford. des AG über die Serienfertigung (wie in der jew. EG-Typgenehmigung beschr.) hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detail. Gefährdungsbeurteilung nach den akt. gelt. gesetzl. Regel. durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der ANH durch die Bw voraus. Diese besteht nicht nur aus d. reinen Besichtigung des ANH, sondern kann auch mit sogen. Stellproben verb. sein. Im Falle einer reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf ein ANH kostenfr. für den AG, an einem Standort den AN o. im Ausnahmef. an einem vom AG gew. Standort, bereitgest. werden. Im Falle d. Stellprobe muss bei Bedarf ein ANH zur Stellprobe kostenfr. für den AG bereitgest. werden. Diese findet im Regelf. beim Hersteller o. in einer Liegensch. d. Bw statt. Der AG kann ANH beschaffen, die für seine Kunden einsatzrel. sind u. im Ausland zu log. Zwecken einges. werden sollen. In diesen Fällen müssen diese ANH ebenf. eine FreNu erh., die durch das BAAINBw ert. wird. Diese FreNu ist vergleichb. mit einer milit. Betriebserlaubnis. Zum Erh. dieser FreNu sind div. Prüf. mit dem ANH o. am ANH notwendig. Der AN muss sicherst., dass die Servicierbark. d. ANH in Bez. auf Instandhaltungsl., welche im Zuge v. Gewährl., Garantie u. Rückrufen erfolg., in den Serviceorganisat. d. Hersteller durchgef. werden. Im Falle des Ausfalls eines ANH muss die unverzügl. Verfügbark. des ausgef. ANH wiederhergest. werden. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Det. aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt am 01.05.2022 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 30.04.2026 befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal einmal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.04.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
2-Stufiges Verfahren. In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbes. form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltlichen Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überpr. u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folgende konditionsrelevante Unterlagen geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung, Anlage Kosten Beklebung, Losspez. Anlage Nachlass Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung.
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentwickl. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das Anhängermodell (nachf. ANH-Modell genannt) u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabgabe einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Der AG wird die v. den AN eingereichten Unterl. u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsauff.: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterl. In diesem Zug setzt der AG eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf überm. hat. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopr. in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot geb. bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopr. in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffn. durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewert. d. Wirtschaftlichk. aller form- u. fristger. einger. Angebote. Zur Bewert. d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Eine Hilfest. zur Veranschaulichung liefert die Anlage Beispielrechnung Anhänger, welche den Vergabeunterl. beigef. ist. Diese Anlage beinh. 3 Tabellenblätter. Diese zeigen inhaltl. auf, welche interne Kalkulation im Hause des AG angest. u. durchgeführt wird, um die sogen. Anschaffungskosten für ein ANH-Modell zu ermitteln. Diese Anschaffungsk. geben die Wirtschaftlichk. des jew. Angebots wieder. Alle wertb. Angebote werden in einem intern. Ranking (niedr. Anschaffungsk., zweitniedr. Anschaffungsk., etc.) aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. ANH-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tats. Best. bei dem AN erfolgt, d. für das betreff. ANH-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) bzw. Bereitstellungsfreig. erh. hat. Dies bed., dass die Einzelbest. zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfes u. auf Basis des konkr. Bedarfes bei dem AN mit den niedr. Anschaffungsk. erfolgt, sofern dieser eine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat. Wenn der AN mit den niedr. Anschaffungsk. keine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat, so erfolgt die Einzelbest. zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfes und auf Basis des konkr. Bedarfes bei dem AN mit den zweitniedr. Anschaffungsk., sofern dieser eine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat. Und so weiter. Auf Verl. des AN inform. d. AG diesen über seine konkr. Platz. im Ranking. Der AG plant in der Vertragsdauer den Einsatz eines Lieferantenportals. Auf diesem soll der AN Informat. zum Ranking erhalten.
Alle AN erh. die Möglichk. für ihre angeb. ANH eine FreNu/Bereitstellungfreig. zu erlangen. Diese FreNu/Bereitstellungsfreig. wird ab dem Moment vom AG bei d. Bundeswehr beantragt, ab dem die Produktentwickl. eine v. AN einger. Anhängerkonfig. gepr. hat u. festgest. wurde, dass diese Konfig. die Ford. der techn. Leistungsbeschr. erfüllt. Der AN muss aktiv an der Erl. d. FreNu/Bereitstellungsfreig. mitwirken. Ein ANH-Modell, welches auch nach erf. Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu/Bereitstellungsfreig. erh. hat, kann v. AG nicht best. werden.
Einzelauftragsverg./Best., Zuschlag: Die Best. erfolgt beim losspez. AN, d. für sein ANH-Modell eine FreNu erh. hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetr. die niedr. Anschaffungsk. hat. Die Einzelbestell. Zu den vertragl. vereinb. Kond. erfolgt in jedem Los entsprech. dem Bedarf und zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewert. ausschl. die einschl. bedarfsentspr. Parameter berücks. werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberh. d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Ert. des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücks. finden, über die beabs. Best. unter Einh. d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änderung d. UPE bzw. der Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. für das betreff. ANH-Modell ern. durchgef. Dies kann zu einer Änderung d. Platz. führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Anhänger zum Ziehen hinter einem LKW, KOM (druckluftgebremste Anhänger)
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr. Der genaue Anlieferort wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose f. 5 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 75.941.829,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 30.04.26 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber (nachf. AG genannt) v. d. Möglichkeit d. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 94.927.286,- EUR netto bis zum 30.04.27 begrenzt.
Dieses Los umfasst alle druckluftgebr. ANH ab 1.000 kg zul. Gesamtgewicht. Diese können mit einer o. mehreren Achsen sowie mit versch. Federungssystemen ausgest. sein u. werden im Rahmen des Verwendungszwecks auf befestigten u. unbef. Straßen bei allen Witterungsbed. eingesetzt. Beispiele: Sattelanh., Sattelkipper, Zentralachsanh., Drehschemelanh., Containerchassis, Tiefladeanh., Satteltieflader, ANH mit Spezialaufbau, Enteisungsanh., Lichtmastanh. o. Energieversorgungsanh.
Zum Lieferumfang geh. auch folg. Dienstleistungen: Überf. v. ANH, anhängerbez. Einweisungen, anhängerbez. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn. u. techn. Betreuung/Beratung), Erstellung/Bereitstellung v. techn. Unterl., Branding d. ANH, Bereitstellung v. elektr. Schnittstellen. Zum Lieferumfang geh. auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-)Werkzeuge, Diagnosegeräte nebst zugeh. Diagnosesoftware u. deren Updates sowie anhängerbez. Sonderausstattungen. Diagnosegeräte nebst zugeh. Diagnosesoftware u. Updates, gelten nur f. diagnosefähige ANH.
Durch eine ggfls. def. Zusatzausst. dürfen die konstr. u. sicherheitstechn. Merkmale des ANH nicht beeintr. werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausst. u. beim Mitführen entspr. Ausrüstungsgegenstände erh. bleiben. Dieses gilt auch f. die durch den AN selbst beauftr. Ein-, Aus- u. Umbauten. Die Bedienbark. muss den akt. ergon. sowie den akt. betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte ANH, vollst. entsprechen. Diese Ein-, Aus- u. Umbauten, die sich aus den jew. Einzelanf. des AG ergeben, sind grunds. durch den AN durchzuführen. Hierbei kann es sich z.B. um Sonderlackierungen f. den Einsatz, Anbau v. Tarn- u. Infrarot-(IR)Licht, Anbau v. zusätzl. Staukästen o. das Anbr. v. zusätzl. Verzurrösen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übern. Es ist eine Dokumentation zu erst. u. dem ANH beizufügen. Sofern Bedienungsanleit. notw. sind, so sind diese ebenf. dem ANH beizuf.. Der AN liefert grunds. nur f. den deutschen Markt vorges. ANH. Ausn. hiervon bed. der schriftl. Einw. des AG. Grunds. müssen alle ANH mit einem Hubodometer ausgest. sein. Der AN ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbesch., originalverp. Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lief., gegen volle o. teilw. Erst. des Kaufpreises wieder zurückzun.,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbesch. sind, gegen volle o. teilw. Erstatt. des Kaufpreises wieder zurückzun.,
- die Ersatzteilvers. für die v. AG abgeruf. ANH für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertig. (Sonder-ANH) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einst. d. Produktion zu gewährl. u.
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerh. Deutschlands in 24 Std. zu marktübl. Preisen bereitzust.,
- auf Verl. des AG bzw. der Bundeswehr (nachf. Bw genannt), kurzfr., jedoch spät. binnen 14 Kalendertagen, (Sonder-)Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates bereit zu stellen u.
- im sogen. Bedarfsfall (tritt nach Festst. durch das BMVg ein, wenn die Sicherst. der log. Leistungserbr. durch den AG im Einsatzgebiet lage- u. bedrohungsabh. nicht/nicht mehr/in Teilen nicht mehr mögl. ist u. somit auf militär. Fähig. zurückgegr. werden muss) gegen Bezahlung durch den AG, Lief. v. Ersatzteilen an die Bw zu erbringen. Der AN nimmt auf Verl. des AG im Rahmen eines Notbestellverf. an 24 Std. am Tag u. 7 Tagen die Woche telef., unmittelb. u. direkte Bestell. v. Ersatzteilen durch die Bw entgegen.
Die ANH müssen eine sogen. Bereitstellungsfreigabe (FreNu) haben. Mit d. Erteilung dieser best. die Bw die erforderl. Voraussetz. f. die Nutzung des ANH durch die Truppe. Der AN muss aktiv daran mitw., dass die FreNu erteilt wird. Zur Erl. d. FreNu benötigt d. AG versch. Dokumente. Hierzu zählen z.B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung sowie die ausgef. Fahrzeugbeschreibung mit techn. Daten. Für ANH, die d. AN auf Aufford. des AG über die Serienfertigung (wie in der jew. EG-Typgenehmigung beschr.) hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detail. Gefährdungsbeurteilung nach den akt. gelt. gesetzl. Regel. durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der ANH durch die Bw voraus. Diese besteht nicht nur aus d. reinen Besichtigung des ANH, sondern kann auch mit sogen. Stellproben verb. sein. Im Falle einer reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf ein ANH kostenfr. für den AG, an einem Standort den AN o. im Ausnahmef. an einem vom AG gew. Standort, bereitgest. werden. Im Falle d. Stellprobe muss bei Bedarf ein ANH zur Stellprobe kostenfr. für den AG bereitgest. werden. Diese findet im Regelf. beim Hersteller o. in einer Liegensch. d. Bw statt. Der AG kann ANH beschaffen, die für seine Kunden einsatzrel. sind u. im Ausland zu log. Zwecken einges. werden sollen. In diesen Fällen müssen diese ANH ebenf. eine FreNu erh., die durch das BAAINBw ert. wird. Diese FreNu ist vergleichb. mit einer milit. Betriebserlaubnis. Zum Erh. dieser FreNu sind div. Prüf. mit dem ANH o. am ANH notwendig. Der AN muss sicherst., dass die Servicierbark. d. ANH in Bez. auf Instandhaltungsl., welche im Zuge v. Gewährl., Garantie u. Rückrufen erfolg., in den Serviceorganisat. d. Hersteller durchgef. werden. Im Falle des Ausfalls eines ANH muss die unverzügl. Verfügbark. des ausgef. ANH wiederhergest. werden. Aufgr. d. Zeilenbegr. kann nicht alles aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Verg.unterl ein
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt am 01.05.2022 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 30.04.2026 befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal einmal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.04.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
2-Stufiges Verfahren. In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbes. form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltlichen Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überpr. u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folgende konditionsrelevante Unterlagen geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung, Anlage Kosten Beklebung, Losspez. Anlage Nachlass Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung.
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentwickl. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das Anhängermodell (nachf. ANH-Modell genannt) u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabgabe einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Der AG wird die v. den AN eingereichten Unterl. u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsauff.: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterl. In diesem Zug setzt der AG eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf überm. hat. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopr. in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot geb. bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopr. in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffn. durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewert. d. Wirtschaftlichk. aller form- u. fristger. einger. Angebote. Zur Bewert. d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Eine Hilfest. zur Veranschaulichung liefert die Anlage Beispielrechnung Anhänger, welche den Vergabeunterl. beigef. ist. Diese Anlage beinh. 3 Tabellenblätter. Diese zeigen inhaltl. auf, welche interne Kalkulation im Hause des AG angest. u. durchgeführt wird, um die sogen. Anschaffungskosten für ein ANH-Modell zu ermitteln. Diese Anschaffungsk. geben die Wirtschaftlichk. des jew. Angebots wieder. Alle wertb. Angebote werden in einem intern. Ranking (niedr. Anschaffungsk., zweitniedr. Anschaffungsk., etc.) aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. ANH-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tats. Best. bei dem AN erfolgt, d. für das betreff. ANH-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) bzw. Bereitstellungsfreig. erh. hat. Dies bed., dass die Einzelbest. zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfes u. auf Basis des konkr. Bedarfes bei dem AN mit den niedr. Anschaffungsk. erfolgt, sofern dieser eine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat. Wenn der AN mit den niedr. Anschaffungsk. keine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat, so erfolgt die Einzelbest. zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfes und auf Basis des konkr. Bedarfes bei dem AN mit den zweitniedr. Anschaffungsk., sofern dieser eine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat. Und so weiter. Auf Verl. des AN inform. d. AG diesen über seine konkr. Platz. im Ranking. Der AG plant in der Vertragsdauer den Einsatz eines Lieferantenportals. Auf diesem soll der AN Informat. zum Ranking erhalten.
Alle AN erh. die Möglichk. für ihre angeb. ANH eine FreNu/Bereitstellungfreig. zu erlangen. Diese FreNu/Bereitstellungsfreig. wird ab dem Moment vom AG bei d. Bundeswehr beantragt, ab dem die Produktentwickl. eine v. AN einger. Anhängerkonfig. gepr. hat u. festgest. wurde, dass diese Konfig. die Ford. der techn. Leistungsbeschr. erfüllt. Der AN muss aktiv an der Erl. d. FreNu/Bereitstellungsfreig. mitwirken. Ein ANH-Modell, welches auch nach erf. Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu/Bereitstellungsfreig. erh. hat, kann v. AG nicht best. werden.
Einzelauftragsverg./Best., Zuschlag: Die Best. erfolgt beim losspez. AN, d. für sein ANH-Modell eine FreNu erh. hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetr. die niedr. Anschaffungsk. hat. Die Einzelbestell. Zu den vertragl. vereinb. Kond. erfolgt in jedem Los entsprech. dem Bedarf und zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewert. ausschl. die einschl. bedarfsentspr. Parameter berücks. werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberh. d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Ert. des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücks. finden, über die beabs. Best. unter Einh. d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änderung d. UPE bzw. der Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. für das betreff. ANH-Modell ern. durchgef. Dies kann zu einer Änderung d. Platz. führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Anhänger zum Ziehen hinter einem Flurförderzeug
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr. Der genaue Anlieferort wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose f. 5 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 3.977.021,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 30.04.26 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber (nachf. AG genannt) v. d. Möglichkeit d. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 4.971.276,- EUR netto bis zum 30.04.27 begrenzt.
Dieses Los umfasst alle ungebremsten, auflaufgebremsten u. druckluftgebremsten ANH, die mit einem Flurförderzeug gezogen werden dürfen. Diese ANH können mit einer o. mit mehreren Achsen ausgestattet sein u. werden im Rahmen des Verwendungszwecks auf befestigten u. unbefestigten Straßen bei allen Witterungsbedingungen eingesetzt. Beispiele: Lagerhausanhänger als Einachsanhänger o. 2-Rad Achsschenkellenkung o. 4-Rad Drehschemellenkung.
Zum Lieferumfang geh. auch folg. Dienstleistungen: Überf. v. ANH, anhängerbez. Einweisungen, anhängerbez. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn. u. techn. Betreuung/Beratung), Erstellung/Bereitstellung v. techn. Unterl., Branding d. ANH, Bereitstellung v. elektr. Schnittstellen. Zum Lieferumfang geh. auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-)Werkzeuge, Diagnosegeräte nebst zugeh. Diagnosesoftware u. deren Updates sowie anhängerbez. Sonderausstattungen. Diagnosegeräte nebst zugeh. Diagnosesoftware u. Updates, gelten nur f. diagnosefähige ANH.
Durch eine ggfls. def. Zusatzausst. dürfen die konstr. u. sicherheitstechn. Merkmale des ANH nicht beeintr. werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausst. u. beim Mitführen entspr. Ausrüstungsgegenstände erh. bleiben. Dieses gilt auch f. die durch den AN selbst beauftr. Ein-, Aus- u. Umbauten. Die Bedienbark. muss den akt. ergon. sowie den akt. betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte ANH, vollst. entsprechen. Diese Ein-, Aus- u. Umbauten, die sich aus den jew. Einzelanf. des AG ergeben, sind grunds. durch den AN durchzuführen. Hierbei kann es sich z.B. um Sonderlackierungen f. den Einsatz, Anbau v. Tarn- u. Infrarot-(IR)Licht, Anbau v. zusätzl. Staukästen o. das Anbr. v. zusätzl. Verzurrösen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übern. Es ist eine Dokumentation zu erst. u. dem ANH beizufügen. Sofern Bedienungsanleit. notw. sind, so sind diese ebenf. dem ANH beizuf.. Der AN liefert grunds. nur f. den deutschen Markt vorges. ANH. Ausn. hiervon bed. der schriftl. Einw. des AG. Grunds. müssen alle ANH mit einem Hubodometer ausgest. sein. Der AN ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbesch., originalverp. Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lief., gegen volle o. teilw. Erst. des Kaufpreises wieder zurückzun.,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbesch. sind, gegen volle o. teilw. Erstatt. des Kaufpreises wieder zurückzun.,
- die Ersatzteilvers. für die v. AG abgeruf. ANH für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertig. (Sonder-ANH) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einst. d. Produktion zu gewährl. u.
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerh. Deutschlands in 24 Std. zu marktübl. Preisen bereitzust.,
- auf Verl. des AG bzw. der Bundeswehr (nachf. Bw genannt), kurzfr., jedoch spät. binnen 14 Kalendertagen, (Sonder-)Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates bereit zu stellen u.
- im sogen. Bedarfsfall (tritt nach Festst. durch das BMVg ein, wenn die Sicherst. der log. Leistungserbr. durch den AG im Einsatzgebiet lage- u. bedrohungsabh. nicht/nicht mehr/in Teilen nicht mehr mögl. ist u. somit auf militär. Fähig. zurückgegr. werden muss) gegen Bezahlung durch den AG, Lief. v. Ersatzteilen an die Bw zu erbringen. Der AN nimmt auf Verl. des AG im Rahmen eines Notbestellverf. an 24 Std. am Tag u. 7 Tagen die Woche telef., unmittelb. u. direkte Bestell. v. Ersatzteilen durch die Bw entgegen.
Die ANH müssen eine sogen. Bereitstellungsfreigabe (FreNu) haben. Mit d. Erteilung dieser best. die Bw die erforderl. Voraussetz. f. die Nutzung des ANH durch die Truppe. Der AN muss aktiv daran mitw., dass die FreNu erteilt wird. Zur Erl. d. FreNu benötigt d. AG versch. Dokumente. Hierzu zählen z.B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung sowie die ausgef. Fahrzeugbeschreibung mit techn. Daten. Für ANH, die d. AN auf Aufford. des AG über die Serienfertigung (wie in der jew. EG-Typgenehmigung beschr.) hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detail. Gefährdungsbeurteilung nach den akt. gelt. gesetzl. Regel. durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme der ANH durch die Bw voraus. Diese besteht nicht nur aus d. reinen Besichtigung des ANH, sondern kann auch mit sogen. Stellproben verb. sein. Im Falle einer reinen Inaugenscheinnahme muss bei Bedarf ein ANH kostenfr. für den AG, an einem Standort den AN o. im Ausnahmef. an einem vom AG gew. Standort, bereitgest. werden. Im Falle d. Stellprobe muss bei Bedarf ein ANH zur Stellprobe kostenfr. für den AG bereitgest. werden. Diese findet im Regelf. beim Hersteller o. in einer Liegensch. d. Bw statt. Der AG kann ANH beschaffen, die für seine Kunden einsatzrel. sind u. im Ausland zu log. Zwecken einges. werden sollen. In diesen Fällen müssen diese ANH ebenf. eine FreNu erh., die durch das BAAINBw ert. wird. Diese FreNu ist vergleichb. mit einer milit. Betriebserlaubnis. Zum Erh. dieser FreNu sind div. Prüf. mit dem ANH o. am ANH notwendig. Der AN muss sicherst., dass die Servicierbark. d. ANH in Bez. auf Instandhaltungsl., welche im Zuge v. Gewährleistung, Garantie u. Rückrufen erfolg., in den Serviceorganisat. d. Hersteller durchgef. werden. Im Falle des Ausfalls eines ANH muss die unverzügl. Verfügbark. des ausgefallenen ANH wiederhergest. werden. Aufgr. d. Zeilenbegr. kann nicht alles aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt am 01.05.2022 oder spätestens mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 30.04.2026 befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal einmal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.04.2027 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
2-Stufiges Verfahren. In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeign. Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschl. werden, also insbes. form- u. fristgerecht einger. werden u. den inhaltlichen Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannt. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungewöhnl. niedrig erscheinen, werden überpr. u. können nach Maßg. des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterlagen geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung, Anlage Kosten Beklebung, Losspez. Anlage Nachlass Instandandhalt. u. Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung.
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentw. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das Anhängermodell (nachf. ANH-Modell genannt) u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabgabe einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Der AG wird die v. den AN eingereichten Unterl. u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsauff.: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterl. inkl. Anlage Instandhaltungsk.. In diesem Zug setzt der AG eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf überm. hat. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopr. in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot geb. bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopr. in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgel. Einzelbestellungen auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffn. durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewert. d. Wirtschaftlichk. aller form- u. fristger. einger. Angebote. Zur Bewert. d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Eine Hilfest. zur Veranschaulichung liefert die Anlage Beispielrechnung Anhänger, welche den Vergabeunterl. beigef. ist. Diese Anlage beinh. 3 Tabellenblätter. Diese zeigen inhaltl. auf, welche interne Kalkulation im Hause des AG angest. u. durchgeführt wird, um die sogen. Anschaffungskosten für ein ANH-Modell zu ermitteln. Diese Anschaffungsk. geben die Wirtschaftlichk. des jew. Angebots wieder. Alle wertb. Angebote werden in einem intern. Ranking (niedr. Anschaffungsk., zweitniedr. Anschaffungsk., etc.) aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. ANH-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tats. Best. bei dem AN erfolgt, d. für das betreff. ANH-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) bzw. Bereitstellungsfreig. erh. hat. Dies bed., dass die Einzelbest. zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfes u. auf Basis des konkr. Bedarfes bei dem AN mit den niedr. Anschaffungsk. erfolgt, sofern dieser eine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat. Wenn der AN mit den niedr. Anschaffungsk. keine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat, so erfolgt die Einzelbest. zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfes und auf Basis des konkr. Bedarfes bei dem AN mit den zweitniedr. Anschaffungsk., sofern dieser eine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat. Und so weiter. Auf Verl. des AN inform. d. AG diesen über seine konkr. Platz. im Ranking. Der AG plant in der Vertragsdauer den Einsatz eines Lieferantenportals. Auf diesem soll der AN Informat. zum Ranking erhalten.
Alle AN erh. die Möglichk. für ihre angeb. ANH eine FreNu/Bereitstellungfreig. zu erlangen. Diese FreNu/Bereitstellungsfreig. wird ab dem Moment vom AG bei d. Bundeswehr beantragt, ab dem die Produktentwickl. eine v. AN einger. Anhängerkonfig. gepr. hat u. festgest. wurde, dass diese Konfig. die Ford. der techn. Leistungsbeschr. erfüllt. Der AN muss aktiv an der Erl. d. FreNu/Bereitstellungsfreig. mitwirken. Ein ANH-Modell, welches auch nach erf. Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu/Bereitstellungsfreig. erh. hat, kann v. AG nicht best. werden.
Einzelauftragsverg./Best., Zuschlag: Die Best. erfolgt beim losspez. AN, d. für sein ANH-Modell eine FreNu erh. hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetr. die niedr. Anschaffungsk. hat. Die Einzelbestell. Zu den vertragl. vereinb. Kond. erfolgt in jedem Los entsprech. dem Bedarf und zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewert. ausschl. die einschl. bedarfsentspr. Parameter berücks. werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberh. d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Ert. des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücks. finden, über die beabs. Best. unter Einh. d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änderung d. UPE bzw. der Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. für das betreff. ANH-Modell ern. durchgef. Dies kann zu einer Änderung d. Platz. führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. kann nicht alles aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Verg.unterl. ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
- Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
- Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und
Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft
- Unterbeauftragung von Leistungen
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Gültig für das Los 1 (Anhänger zum Ziehen hinter einem PKW, Van, Transporter [nicht druckluftgebremste Anhänger]):
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
2. Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes (Los 1), aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2019, 2020, 2021).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 1 (Anhänger zum Ziehen hinter einem PKW, Van, Transporter [nicht druckluftgebremste Anhänger]), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2021
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 200.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
---------------------------
Gültig für das Los 2 (Anhänger zum Ziehen hinter einem LKW, KOM [druckluftgebremste Anhänger]):
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
2. Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes (Los 2), aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2019, 2020, 2021).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 2 (Anhänger zum Ziehen hinter einem LKW, KOM [druckluftgebremste Anhänger]), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 10.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 10.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Mindestens 10.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2021
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 10.000.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
---------------------------
Gültig für das Los 3 (Anhänger zum Ziehen hinter einem Flurförderzeug):
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
2. Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind in den Vergabeunterlagen Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz, bezogen auf auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes (Los 3), aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen (2019, 2020, 2021).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf das Los 3 (Anhänger zum Ziehen hinter einem Flurförderzeug), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2021
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 200.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für das Los 1 (Anhänger zum Ziehen hinter einem PKW, Van, Transporter [nicht druckluftgebremste Anhänger]):
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes (Los 1), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2021
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 200.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
---------------------------
Gültig für das Los 2 (Anhänger zum Ziehen hinter einem LKW, KOM [druckluftgebremste Anhänger]):
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes (Los 2), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 10.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 10.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Mindestens 10.000.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2021
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 10.000.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
---------------------------
Gültig für das Los 3 (Anhänger zum Ziehen hinter einem Flurförderzeug):
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes (Los 3), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr erforderlich:
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2020
Mindestens 200.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2021
Sofern der geforderte Mindestjahresumsatz von 200.000,- Euro brutto pro aufgeführtem Geschäftsjahr unterschritten ist, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für das Los 1 (Anhänger zum Ziehen hinter einem PKW, Van, Transporter [nicht druckluftgebremste Anhänger]):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben,
ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein
Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
----------------------------------------
Gültig für das Los 2 (Anhänger zum Ziehen hinter einem LKW, KOM [druckluftgebremste Anhänger]):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben,
ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein
Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
--------------------------------------------
Gültig für das Los 3 (Anhänger zum Ziehen hinter einem Flurförderzeug):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben,
ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein
Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Gültig für das Los 1 (Anhänger zum Ziehen hinter einem PKW, Van, Transporter [nicht druckluftgebremste Anhänger]):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben,
ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
----------------------------------------
Gültig für das Los 2 (Anhänger zum Ziehen hinter einem LKW, KOM [druckluftgebremste Anhänger]):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben,
ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 3 (Anhänger zum Ziehen hinter einem Flurförderzeug):
Zum Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird ein Qualitätsmanagementsystem gefordert, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben,
ob Ihr Unternehmen gemäß DIN EN ISO 9001 ff. zertifiziert ist oder ob Ihr Unternehmen über ein Qualitätsmanagement verfügt, welches mit der DIN EN ISO 9001 ff. vergleichbar ist.
Sofern hier zweimal mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Begr. Sonderfälle gem. § 21 Abs. 6 VgV: 1. Der Auftragnehmer (AN) soll an die elektr. Schnittstelle Ersatzteilvers. angeb. werden. Unternehmen müssen f. die Entwickl. d. Schnittstellen hohe Investitionen aufn., um funktionsf. Schnittstellen bereitst. zu können. Um den Wettbewerbsvort. d. aktuellen Leistungserbr., welche bereits über die Schnittst. verf., auszugl., ist die Amortisierungskurve mögl. flach zu halten, um eine Vergleichbark. d. Angebote sicherzustellen. Diese sachl. Gründe sind auf den bes. Gegenstand d. konkr. Rahmenvereinbarung (RV) bezogen. Denn vorl. entstehen beim AN Entwicklungsk. sowie Implementierungsaufw., welche sich erst über eine längere Vertragslaufz. hinaus amortisieren können. 2. Das grundsätzl. Ziel v. RV - Ermögl. v. Effizienzgewinnen - wäre durch die Vertragslaufz. v. 4 Jahren gefährdet. Anerkannt ist, dass techn. Gegebenh. des Leistungsgegenst. eine längere Laufzeit zul. machen. In diesen Fällen wird erst durch eine längere Laufzeit wirtschaftl. Wettbewerb geschaffen. So verhält es sich hier. Nach Abschluss d. RV werden die AN hinsichtlich d. Konfig. kontaktiert. Im Anschluss teilen die AN mit, welche ihrer Anhängermodelle (ANH) diese Konfig. erfüllen können. Diese Info wird an die Abt. Einkauf weitergel., welcher bei den AN laufleistungsbez. Angebote einholt. Die konkr. ANH, welche in den Angeboten gen. werden, werden wiederum an die Bundeswehr (Bw) weitergeleitet. Dies ist notwendig, da die Bw die Freigabe zur Nutzung (FreNu) für jedes einzelne ANH ert. muss. Nur wenn die ANH die FreNu erh. haben, kann eine Best. durchgef. werden. Dieser Prozess ist zeitintensiv. Allein für Konfig. u. FreNu können bis zu 11 Monate benötigt werden. Hinzu kommen die Lieferfristen, welche aktuell bei 5 bis 7 Monate liegen. Bis ein ANH aus der RV tats. besch. ist, können bis zu 1,5 Jahre vergehen. Die tats. Vertragslaufz. kann sich somit auf 2,5 Jahre verkürzen. In dieser kurzen Laufzeit kann d. einer RV immanente Effizienzgewinn nicht umges. werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
F. die Abgabe des Angebots sind zwingend die v. d. Vergabestelle vorgeg. Formulare/Vordrucke zu verw. u. ausgef. abzugeben. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftl. Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemein. sind Einzelbietern grunds. gleichgest. - eine best. Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemein. haften gesamtschuldner. f. die Erfüllung aller vertragl. Verpflichtungen. Im Falle einer Teiln. als Bietergemein. sind die Eignungsnachweise v. jedem Mitglied d. Bietergemein. vorzulegen. Soweit d. Bieter o. die Bietergemein. zum Nachweis d. Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmers o. konzernverb. Unternehmen) in Anspr. nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabg. nachgew. werden, dass die f. den Auftrag erforderl. Kapazitäten/Mittel dem Bieter bzw. d. Bietergemein. zur Verfüg. stehen. Zu diesem Zweck hat der Bieter/die Bietergemein. die den Vergabeunterl. beigef. Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betr. Unternehmens vorzul., welches die Eignung verleiht. Dieser Nachweis/diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemein. hat seine Eignung f. den Teil d. Leistungen nachzuw., den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch f. Unternehmen vorzul., auf die sich ein Bieter/eine Bietergemein. zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, bei Angebotsabg nicht beilieg. bzw. den Anford. formal bzw. inhaltlich nicht genüg. Dokumente, Nachweise, Angaben u. Erklärungen unter Fristsetz. nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachford. besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert v. 30.000,- Euro wird die Vergabest. beim Bundesamt für Justiz v. Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anford. u. bei d. Eignung entsprech. bewerten. Diese Anford. erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteil. in Betracht
kommt.
Die ges. Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro Netto anzugeben.
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Vergabeart: Offenes Verfahren gem. § 14 Absatz 1 VgV i. V. m. § 15 VgV. Verfahrensart: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern je Los gem. § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV
in Verb. mit Abs. 5 VgV. Begründung: Als Vertragsart kommt ausschl. eine derart. Rahmenvereinbarung (RV) in Betracht, da in den Vergabeunterl. nicht alle Bed. zur Durchf. u. Erbringung d. Leistung festgel. sind. Diese RV dienen dazu, die Bed. f. die Aufträge, die während d. Vertragslaufzeit verg. werden sollen, festzul., insbes. in Bezug auf die Konditionen (Kosten d. Einweisung, Kosten d. Überführung, Nachlässe, Kosten f. die Beklebung, Vergütung f. die Rücknahme von Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-)Werkzeuge u. Diagnosegeräte). Die RV enthält somit den Preisrahmen sowie den Leistungsumfang. Während d. Vertragslaufzeit werden f. den einzelnen Bedarf je Los Anhänger (ANH) konfiguriert. Dies führt dazu, dass im weiteren Verlauf für diese konkr. ANH Angebote bei den Rahmenvereinbarungspartner (RV-Partner) des betreff. Loses eingeh. werden. Die Angebote bez. sich allein auf die/den UPE/Nettopreis u. auf konfigurationsb. Sonderausstattungen. Die mit d. ersten Stufe einger. Preise/Konditionen bleiben davon unberührt.
1. Stufe: Abschluss v. RV je Los
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. RV mit allen geeign. Bietern, die nicht gem.§§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbes. form- u. fristgerecht einger. werden u. den inhaltl. Anford. dieser Ausschreibung entsprechen.
Die Eignung wird auf Basis d. in der Auftragsbekanntm. ben. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbring. Leistung ungewöhnl. niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßg. des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterl. geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung, Anlage Kosten Beklebung, Losspez. Anlage Nachlass Ersatzteile (Gültig f. Los 1 u. Los 2), Losspez. Anlage Nachlass Instandhaltung und Ersatzteile (Gültig f. Los 3), Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung.
2. Stufe: Wettbewerb d. RV-Partner je Los
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entsch. über die Einzelauftragsverg. im Wettbewerb d. AN. Dieser Wettbew. erfolgt ausschließl. zwischen den AN des betreff. Loses. Der Ablauf wird nachfolg. geschildert u. ist im Verfahrensleitfaden unter Ziffer 6.2.1 bis 6.2.3 enthalten. Dieser Ablauf findet unmittelb. nach Zuschlagsert. statt. Zusätzl. findet d. Ablauf erneut statt, wenn sich die modellspez. Ford. aus der techn. Leistungsbeschr. des BAAINBw während der Vertragslaufzeit ändern u./o. wenn gänzlich neue modellspez. Ford. entstehen, sodass geänderte o. neue ANH konfig. werden müssen. Wenn der nachf. gesch. Ablauf f. einen ANH bereits abgeschl. wurde und der AN dem AG danach einen Modellwechsel (z.B. Facelift) gem. Ziffer 4.3 d. Leistungsbeschr. mitteilt, so findet dieser Ablauf für das neue Modell erneut statt.
1. Produktkonfiguration
Die Abt. Produktentwickl. des AG wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. aus d. Leistungsbeschr. des BAAINBw vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Diese Abst. stellt keine Verhandl. dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das ANH-Modell u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabg. einger. Vertragsgegenstand, das nach seiner Überz. die Ford. am besten erfüllt. Wenn d. AN f. eine vom AG vorgeg. modellspez. Ford. kein passendes ANH-Modell benennen kann, so ist dies dem AG schriftl. mitzuteilen. Wenn d. AN für eine v. AG vorgeg. modellspez. Ford. ein ANH-Modell benennen kann, so ist dem AG f. dieses ANH-Modell die Konfig. zu übergeben. Die Abt. Produktentwickl. wird die v. den AN einger. Unterl. u. Konfig. prüfen u. ausschl. die ben. Konfig. d. ANH-Modelle berücks., die die Ford. gem. Leistungsbeschr. des BAAINBw erfüllen. Die Abt. Produktentwickl. wird die Abt. Einkauf über den Abschluss d. Konfig. informieren. Im Zuge dieser Info werden an den Einkauf nur die Konfig. übergeben, welche nach Prüfung durch die Produktentwickl. die Ford. gem. Leistungsbeschr. erfüllen.
2. Angebotseinholung, Bewertung
Angebotsaufforderung:
Die Abt. Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126 b BGB alle losspez. RV-Partner, die in der Lage sind, den Auftrag auszuf. u. übermittelt alle f. die Angebotsabg. notw. Unterlagen. Die Abt. Einkauf setzt eine angem. Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Aufford. zur Angebotsabg. erf. ausschließlich f. Kauf. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Abt. Produktentwickl. an den Einkauf übermitt. hat. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. RV-Partner so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopreises gem. Ziffer 5 d. Leistungsbeschreibung in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen. Nur gültig für Los 3: Im Zuge d. vorherig beschr. Angebotsauff. wird den RV-Partner zusätzl.die losspez. Anlage Instandhaltungskosten übermittelt.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung:
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot geb. bis eine Änd. der UPE bzw. der Nettopreises gem. Ziffer 5 d. Leistungsbeschr. in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsverg./Best., Zuschlag" ausgel. Einzelbestell. auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffnung durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung:
Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erf. v. Einkauf die Bewert. d. Wirtschaftlichk. aller form- u. fristger. einger. Angebote.
Zur Bewert. d Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 im Verfahrensleitfaden aufgef. Kosten. Eine Hilfestell. zur Veranschaul. liefert die Anlage Beispielrechnung ANH, welche den Vergabeunterl. als Anlage beigef. ist. Diese Anlage beinh. 3 Tabellenblätter u. zeigt, welche int. Kalk. beim AG angest. u. durchgef. wird, um die sog. Anschaffungskosten (AK) f. ein ANH-Modell zu ermitteln. Diese AK geben die Wirtschaftlichk. des jew. Angebots wieder. Alle wertbaren Angebote werden in einem int. Ranking (niedrigsten AK, zweitniedrigsten AK, etc.) aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberechtig. des AG f. die darin enth. ANH-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt led. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tats. Bestell. bei dem RV-Partner erfolgt, der für das betreff. ANH-Modell eine Freigabe zur Nutzung(FreNu)/Bereitstellungsfreigabe erh. hat. Dies bedeutet, dass die Einzelbestell. zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfes u. auf Basis des konkr. Bedarfes bei dem AN mit den niedr. AK. erfolgt, sofern dieser eine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat. Wenn d. AN mit den niedrigst. AK. keine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat, so erfolgt die Einzelbestell. zum Zeitp. des konkr. Bedarfes u. auf Basis des konkr. Bedarfes bei dem AN mit den zweitniedr. AK, sofern dieser eine FreNu/Bereitstellungsfreig. hat. Etc. Bitte vergl. Sie hierzu Ziffer 6.2.3 des Verfahrensleitfadens.
Auf Verl. des AN inform. d. AG diesen über seine konkr. Platz. im Ranking. Der AG plant in den Einsatz eines Lieferantenportals. Auf diesem soll d. AN Infos zum Ranking erhalten.
Alle RV-Partner erh. die Möglichk. f. ihre angeb. ANH eine FreNu/Bereitstellungfreig. zu erlangen. Der AN muss aktiv an d. Erl. d. FreNu/Bereitstellungsfreig. mitwirken.
3. Einzelauftragsverg./Bestell., Zuschlag
Die Bestell. erf. beim losspez. AN, d. eine FreNu/Bereitstellungsfreig. für das ANH-Modell u. die niedrigst. AK hat. Bei einer Einzelauftragsverg. oberh. d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Ert. des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücksicht. finden, über die beabs. Bestell. unter Einh. d. Wartefrist nach §134 GWB schriftl. infor.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURZUB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.