Abschluss einer nicht-exklusiven Vertragsvereinbarung zu dem Wirkstoff Bevacizumab
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gwq-serviceplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer nicht-exklusiven Vertragsvereinbarung zu dem Wirkstoff Bevacizumab
Das Sozialgesetzbuch (SGB) ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Verträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zuschließen.
Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In-Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, Arzneimittelrabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Präparaten mit dem Wirkstoff Bevacizumab abschließen. Frühester Vertragsstart ist der 01.04.2022.
Bevacizumab
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.04.2022 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell).
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen.
Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.03.2022 kann eine erstmalige Meldung zum 01.04.2022 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung;
— einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank;
— unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3)
— PZN-Liste (Anlage 2)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die GWQ handelt im Namen der folgenden Gesetzlichen Krankenkassen:
Audi BKK
BAHN-BKK
Bertelsmann BKK
Betriebskrankenkasse der MTU Friedrichshafen GmbH
Betriebskrankenkasse firmus
BIG direkt gesund
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK BPW Bergische Achsen KG
BKK Deutsche Bank AG
BKK Diakonie
BKK DürkoppAdler
BKK Faber-Castell & Partner
BKK Freudenberg
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
BKK Groz-Beckert
BKK melitta hmr
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
BKK Voralb HellerIndexLeuze
BMW BKK
Daimler BKK
DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
Heimat BKK
hkk
IKK - Die Innovationskasse
IKK Brandenburg und Berlin
IKK gesund plus
IKK Südwest
Koenig & Bauer BKK
Krones BKK
Merck BKK
Mobil Krankenkasse
Novitas BKK
Salus BKK
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
SECURVITA Krankenkasse
SKD BKK
Südzucker BKK
VIACTIV Krankenkasse
vivida bkk
Die Veröffentlichung erfolgt unter Verwendung des Formulars für das Offene Verfahren, da es für das Zulassungsverfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht.
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vergabekammer ist daher nach Auffassung des Auftraggebers, für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Für den Fall, dass der Bieter dennoch das Kartellvergaberecht für anwendbar hält, wird auf die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWQ (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Verträge wurde im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens abgeschlossen. Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass jedenfalls nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, 30 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Verträge in einem Nachprüfungsverfahren verfristet ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de