Austausch Schließanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 85-21 (200) DUI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-klinikum-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch Schließanlage
Der Leistungsumfang setzt sich wie folgt zusammen:
1.) Anschaffung und Implementierung eines Schließanlagen-Verwaltungsprogrammes
2.) Anschaffung und Implementierung einer elektronischen Schließanlage inklusive der Software für die Programmierung und Berechtigungsvergabe
3.) Verknüpfung der Schließanlagen-Verwaltung sowie der Berechtigungs-Software mit dem vorhandenen CAFM-System mit dem Ziel, die Schließanlagenverwaltung visuell zu unterstützen
4.) Integration der Zylinder und Schließmedien aus der Programmier- und Berechtigungssoftware der elektronischen Schließanlage in die Schließanlagenverwaltung
5.) Anpassung der vorhandenen ZK-Applikationen in die neu geschaffene Berechtigungsstruktur
6.) Aufbau eines Schlüsseldepots inklusive deren interner Verwaltung mit Anbindung an die Schließanlagen-Verwaltung
7.) Integration mechanischer Profilzylinder und Schlüssel (Bestand) in die neue Schließanlagenverwaltung
BG Klinikum Duisburg gGmbH Großenbaumer Allee 250 47249 Duisburg
Der Leistungsumfang setzt sich wie folgt zusammen:
1.) Anschaffung und Implementierung eines Schließanlagen-Verwaltungsprogrammes
2.) Anschaffung und Implementierung einer elektronischen Schließanlage inklusive der Software für die Programmierung und Berechtigungsvergabe
3.) Verknüpfung der Schließanlagen-Verwaltung sowie der Berechtigungs-Software mit dem vorhandenen CAFM-System mit dem Ziel, die Schließanlagenverwaltung visuell zu unterstützen
4.) Integration der Zylinder und Schließmedien aus der Programmier- und Berechtigungssoftware der elektronischen Schließanlage in die Schließanlagenverwaltung
5.) Anpassung der vorhandenen ZK-Applikationen in die neu geschaffene Berechtigungsstruktur
6.) Aufbau eines Schlüsseldepots inklusive deren interner Verwaltung mit Anbindung an die Schließanlagen-Verwaltung
7.) Integration mechanischer Profilzylinder und Schlüssel (Bestand) in die neue Schließanlagenverwaltung
Abschnitt IV: Verfahren
In dem vorangegangenen nichtoffenen Verfahren sind keine wertbaren Angebote eingegangen. Durch das dadurch erforderlich werdende weitere Vergabeverfahren ist eine gewisse Eilbedürftigkeit entstanden, da die Leistung beim Auftraggeber benötigt wird. Da die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert wurden, kennen alle Beteiligten die Unterlagen und verkürzte Fristen werden als ausreichend erachtet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Austausch Schließanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://goelzner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRKDG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).