Rahmenvereinbarung Dienstfahrrad-Leasing Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV5/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Dienstfahrrad-Leasing
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Dienstfahrrad - Leasing
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
Die Kreisverwaltung Unna strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines "Dienstfahrrad-Leasings" inkl. der Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/ Reparatur sowie der Durchführung der Bestell-, Rückgabe und Schadensabwicklungsprozesse an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus Berufs-/Handelsregister
- Vorlage einer BaFin-Zulassung
- Vorlage Eigenerklärung Eignung
- Vorlage Eigenerklärung Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er Leistungen des Fahrrad-Leasingmodells für den Arbeitgeber betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Sofern keine Angeben zu drei Jahren gemacht werden können, ist dies zu begründen.
Mindestumsatz von [Betrag gelöscht]EUR jährlich
- Eigenerklärung zu mind. drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar sind alle Dienstleistungen im Rahmen von Dienstfahrrad-Leasingmodellen mit erprobten Konzepten bei Arbeitgebern, die in der Größenordnung der Auftraggeberin entsprechen.
Der Kreis behält sich vor, bei den Referenzgebern entsprechende Erkundigungen einzuholen. Hierzu ist eine Auskunftsperson zu benennen.
Die Zahl der Beschäftigten im jeweiligen Referenzprojekt muss mind. 1000 Mitarbeitende betragen, von denen in der Auftragslaufzeit mind. 7,5 % der Mitarbeitenden vom Angebot des Dienstfahrradleasings Gebrauch gemacht haben. Die Zahl der Mitarbeitenden im Referenzprojekt kann auch geringer ausfallen, sofern mindestens 75 Mitarbeitende von dem Angebot des Dienstfahrradleasings Gebrauch gemacht haben.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Eine deutschsprachige verantwortliche Ansprechperson ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
online
Vertreter der Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Unterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DMRJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.