Leistungen der Bauleitung (Bauüberwachung) im Rahmen der Errichtung Breitbandnetzes Geisingen Referenznummer der Bekanntmachung: 24/22-AZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geisingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geisingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Bauleitung (Bauüberwachung) im Rahmen der Errichtung Breitbandnetzes Geisingen
Im Rahmen des Breitbandausbaus in Geisingen ist ein regionales Bauleitungsbüro im Gebiet des AG durch den AN einzurichten und zu besetzen. Leistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 4 bis 7 HOAI wurden bereits vergeben. Dabei wurden bereits Tiefbau- und Montageleistungen inkl. Materiallieferung bzw. die Lieferung von Technikgebäuden (POP) ausgeschrieben und vergeben. Errichtet wird ein Breitbandnetz in den Ortsteilen
- Geisingen, Gutmadingen mit ca. 22 km Trassenlänge,
- Kirchen-Hausen, Hausen mit ca. 10 km Trassenlänge und
- Aulfingen, Leipferdingen mit ca. 13 km Trassenlänge
Das Auftragsvolumen des Projektes beträgt rund 6 Mio. Euro.
Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich im Marz 2022. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich bis spätestens 30.05.2023. Auf die Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die zwingend einzuhalten sind, wird verwiesen. Näheres regelt die Anlage Leistungsbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In enger Abstimmung mit den verantwortlichen Mitarbeitern des AG ist das Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Der AN schuldet die Bauleitung (Objektüberwachung) in der Weise, dass der störungsfreie Bau und Betrieb einer FTTB/H-Netzinfrastruktur ermöglicht wird einschließlich der Abwichlung und Koordinierung der Zahlungsströme mit dem Fördergeber. Im Einzelnen sind insbesondere nachfolgende Leistungen zu erbringen:
1. Durchführung der Gesamtprojektleitung (Bauausführung) und Koordinierung aller fachlich Beteiligten zur Errichtung der Netzinfrastruktur mit stufenweiser Inbetriebnahme, betriebsfertig gestellter Netzteile und Endkundenanschlüsse, gem.der festgelegten Ausbau- und Erschließungskonzeption.
2. Steuerung und Koordinierung bei der Klärung von Grundsatzfragen zum Ausbau der Netzinfrastruktur mit dem AG, dem Netzbetreiber, den bauausführenden Firmen, den Behörden und weiteren fachlich Beteiligten, insbesondere bzgl. des Zeit- und Projektplanes.
3. Für die Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung hat der AN einen Verantwortlichen, welcher der deutschen Sprache mächtig ist, als Ansprechpartner, sowie einen Vertreter, zu benennen, welcher für die Vertragsbetreuung für die AG zur Verfügung steht.
4. Erstellen einer systematischen und übersichtlichen Liste aller am Planungs- und Bauprozess Beteiligten mit Angabe des Beginns und des Endes der jeweiligen vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
5. Prüfen von Plänen (auf Grundlage der Ausführungsplanung) auf Übereinstimmung mit der Ausführung der Baumaßnahmen und Mitwirken bei der Freigabe zur Ausführung
6. Der AN wird etwaig notwendige Aufmaße der Leistungen der ausführenden Unternehmen gemäß § 14 Abs. 2 VOB
7. Überwachung des detaillierten Bauzeitenplanes (Balkendiagramm) in Abstimmung mit dem AG, dem Pächter, dem/den ausführenden Bauunternehmen und allen fachlich Beteiligten.
8. Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungs-unterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
9. Der AG fordert eine arbeitstägliche Anwesenheit des AN auf der Baustelle der einzelnen Bauabschnitte.
Arbeitszeit Unternehmer: Mo – Fr. 8:00 Uhr – 17:00 Uhr
10. Anzeigen von Behinderungen bei der Bauausführung.
11. Dokumentation der Bauabläufe in Übereinstimmung mit den Nebenbestimmun-gen zur Projektförderung, insbesondere mit dem Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, in der aktuell gültigen Version.
12. Veranlassen und Mitwirken bei der in Verzug Setzung der bauausführenden Un-ternehmen.
13. Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen des/der Unternehmers/en, die vertraglich nicht fixiert sind. Prüfung auf Angemes-senheit der Preise inkl. Begleitung und Dokumentation von evtl. Nachtragsver-handlungen mit dem AG nach Maßgabe der Vorschrift des § 650 c BGB bzw. der VOB/B. Prüfen von Behinderungsanzeigen bauausführender Unternehmer. Freigabe der Leistungen nach Abstimmung mit dem AG durch die Bauoberleitung an den/die Bauunternehmer.
und weitere Leistungen
Alle weiteren noch zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung der Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom obsiegenden Bieter als Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Berufsqualifikation Dipl. Ing., Dipl. Ing. (FH), oder vergleichbarer Bachelor oder Master. Es ist erforderlich, dass nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristi-sche Personen müssen für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die genannte Berufsqualifikation erfüllt.
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind in-nerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung.
Die Mindestdeckungssumme muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung betragen. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatz-leis-tungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bietergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe ver-fügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Eigenerklärung über den vom Bieter/ von der Bietergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto im Bereich der zu vergebenden Leistungen, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bieter-gemeinschaft addiert. Die Nichterfüllung der Mindestvorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusam-menhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2019/2020/2021. Sämtliche Angaben haben in Vollzeitäquivalenten zu erfolgen. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zu verwenden.
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen für die Bauoberleitung im Rahmen der Errichtung von Breitbandnetzen. Es sind im Rahmen der Referenzen die im Formblatt Referenzen geforderten Angaben zu machen. Von den Bietern sind die beigefügten Formblätter Referenzen zu verwenden und die Angaben sind eindeutig in der dort vorgegebenen Form zu machen! Von der Verwendung selbst gefertigter Referenzblätter ist Abstand zu nehmen! Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bietergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah-rens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.