GHS - VgV SHK Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2022-0016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbs-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
GHS - VgV SHK
Technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 1 - 3
für die Gerhart-Hauptmann-Schule Erweiterung des Mensagebäudes
Mannheim
II. Leistungsbeschreibung
Für die Erweiterung des Mensagebäudes (E-Gebäude) der Gerhart-Hauptmann-Schule in Mannheim soll in Form eines Anbaus erweitert sowie Teilbereiche im Bestand saniert und umfunktioniert werden.
Die bestehende Mensa soll zukünftig für insgesamt 280 Schüler, im 2-Schicht-Betrieb ausgelegt werden. Pro Schüler 0,8 - 0,95 m² (224 - 266 m²) vorzusehen. Entgegengesetzt der aktuellen Raumaufteilung soll es zukünftig nur noch einen Speiseraum geben. Geschuldet durch die Gegebenheiten im Bestand muss die Schule aktuell die Schüler auf zwei Räume verteilen und hat somit eine ungewollte zweite Ausgabesituation.
Hierfür sind zugleich auch die Sanitärräume, technischen Anlagen, aktuelle Ausgabesituation und der Küchenbereich auf die steigenden Anforderungen zu prüfen. Zudem soll die Verortung von weiteren Lüftungsanlagen, welche einen hohen Platzbedarf aufweisen können, geprüft werden. Diese Aspekte sind stark von der architektonischen Entwurfs-Richtung abhängig und sollen vom Architekten frühzeitig mit eingeplant werden.
Die durch die unmittelbare Erweiterung des Mensagebäudes verloren gehende Außenterrasse gilt es in das neue Konzept mit einzubinden. Die Erweiterung soll sich in das Gebäudeensemble der Schule gut einbinden können.
Die Teilbereiche die im Bestand (Erdgeschoss) zu sanieren und umzufunktionieren sind betragen ca. 350m² NRF. Den zu erwartenden Umfang für die Erweiterung in Form eines Anbaus inklusiver neuer Terrasse beträgt 450m² BGF. Diese Zahlen sind unverbindlich und von der tatsächlichen architektonischen Planung abhängig.
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II.1 Anlass und Zweck
Das Gebäude E wurde im Jahr 2014 zur Mensa umgebaut und in Teilbereichen zur Beherbergung einer Küche im hinteren Gebäudeteil erweitert.
Aufgrund der unerwarteten Bevölkerungszunahme im Stadtteil Rheinau ergeben sich aktuell Schülerzuwächse, die zwingend eine Erweiterung des Mensagebäudes erforderlich machen. Eine temporäre Lösung scheidet aus, da die nach der Bewertung der derzeitigen und prognostizierten Schülerzahlen von einer stabilen 2,5 Zügigkeit der Schule auszugehen ist. Dies bedeutet maximal 280 Schüler*innen für die auch Raum in der Mensa vorhanden sein muss.
Dies soll zukünftig im 2-Schicht-Betrieb ausgelegt werden.
Es soll zusätzlich geprüft werden in welcher Art und Weise der Mensabetrieb während der Bauzeit fortgeführt werden kann. Hierfür soll ein Konzept für Ausweichflächen innerhalb der Schule oder alternativ auch eine temporäre Lösung in Form von einem Containerbau erarbeitet werden.
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II.2 Leistungsumfang
Ausgeschrieben wird die technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 1-3 für die Erweiterung des Mensagebäudes der Gerhart-Hauptmann-Schule Mannheim".
Die Absprachen / Nutzerbesprechungen mit den Vertretern der Schule, den Behörden, dem Versorgungsunternehmen sowie allen Planungsbeteiligten sind im Angebot abgegolten.
Es ist vorgesehen, die Leistungsphasen 1 bis 8 der Grundleistungen sowie notwendige besondere Leistungen zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt nach Stufen und zeitlichen Erfordernissen.
Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3.
Die weiteren notwendigen HOAI-Leistungsbilder (Gebäudeplanung, Elektroplanung, Tragwerksplanung, etc.) sind als separate Aufträge vorgesehen und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt in Einzelgewerken.
Das zu beauftragende Leistungsbild ergibt sich aus dem beiliegenden Vertragsmuster und umfasst folgende Grundleistungen nach HOAI §§53 ff.:
+Grundlagenermittlung (LPH 1)
+Vorplanung (LPH 2)
+Entwurfsplanung (LPH 3)
+Genehmigungsplanung (LPH 4) (nur für die Sanitär- und Abwassertechnik)
+Ausführungsplanung (LPH 5)
+Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)
+Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)
+Objektüberwachung und Dokumentation (LPH 8)
Hinweis: Die Planung aller Feldgeräte (Fühler, Ventile, Stellantriebe, Pumpen, usw.) ist in den Grundleistungen (Kostengruppen 410, 420 ,430) enthalten.
Neben den Grundleistungen nach HOAI sind folgende besondere Leistungen vorgesehen:
+Detailzeichnungen
+Aufstellen einer detaillierten Regelungsbeschreibung der Anlagen
+Fortschreiben der Ausführungsplanung bis zum Bestand
Im Zug der Kalkulation der Nebenkosten als Pauschale sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
+Planungs- und Bauleitungsbesprechung einmal wöchentlich vor Ort
(unabhängig von allgemeiner Koordinierung der Arbeiten/ Leistungen auch auf der Baustelle)
+Planverteilung an Projektbeteiligte bei wesentlichen Leistungsständen /-änderungen oder wegen technischen Erfordernissen zusätzlich in Papier
(grundsätzlich als Datei im offenen Format und je als PDF und DWG)
+Nutzung, Austausch und Dokumentation der projektspezifischen Unterlagen über die gemeinsame Auftraggeberseitige Projektplattform in Sharepoint
+Allgemeine Leistungen einschl. Reisekosten
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
KG 410:
Im Bereich Sanitär verbleiben die Rohrleitungen für die WC´s und der Küche im Bestand und werden lediglich angepasst. Nur die Warmwassererzeugung, der Kaltwassereingang und dessen Enthärtung werden neu aufgebaut und angebunden. Die Versorgung erfolgt ebenfalls über eine erdverlegte Leitung vom Haupthaus.
Die Entwässerungsleitungen innerhalb des Bestandgebäudes verbleiben und werden lediglich der neuen Situation angepasst. Die Regen Entwässerung für die Gebäudeerweiterung und deren Außenfläche werden neu erstellt und an den bestehenden Kanal angebunden. Die Entwässerung des gesamten Grundstückes geschieht über eine Hebeanlage. Diese ist in einem separat liegenden Technikraum untergebracht.
KG 420:
Die Versorgung des E Gebäudes mit Heizenergie erfolgt über das nebenstehende Hauptgebäude im KG über erdverlegte Heizungsleitungen. Diese wird über Fernwärmeenergie des örtlichen Versorgers MVV versorgt. Durch die Erweiterung der Mens und dem zusätzlichen Lüftungsgerät muss die komplette bestehende Heizstation im Hauptgebäude inkl. der Fernwärmeübergabestation ebenfalls erneuert werden. Im eigentlichen Gebäude der Mensa Erweiterung wir die bestehende Heizungszentrale inkl. Warmwasseraufbereitung demontiert und neu aufgebaut. Im bestehenden E-Gebäude selbst wird die Heizenergie über Heizkörper an die Räume abgegeben. Im Erdgeschoss werden alle bestehenden Heizungsleitungen und Heizkörper, außer in der Küche und den WC Bereichen, demontiert werden und neu aufgebaut werden müssen.
KG 430:
Für den Ausbau der Mensa im E-Gebäude ist es angedacht, eine neue Lüftungsanlage für den Mensabereich und die angrenzenden Räumen zu erstellen. Die bestehende Lüftungsanlage und deren Kanalnetz wird an die neue Situation im Küchenbereich angepasst.
Allgemein:
Versorgung einer Ausweichflächen für den Mensabetrieb innerhalb der Schule oder alternativ auch eine temporäre Lösung in Form von einem Containerbau.
Die technischen Einbauten sind nach dem aktuellen Lastenheft der BBS zu planen und zu erstellen.
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II.3 Kostenbudget
Für die Umsetzung der Sanierung der Gewerke Sanitär, Heizung und Lüftung steht eine
Budgetobergrenze von netto [Betrag gelöscht] EUR
zur Verfügung. Darin enthalten sind die baulichen Leistungen der KG 410, 420, 430. Inkl. der Außenanlagen, der Hofentwässerung, und Versickerung.
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II.4 Zeitlicher Rahmen
Als zeitlicher Rahmen für die Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsumfang im Auftragsfall werden folgende Meilensteine vorgegeben:
Beginn der Planungsleistungen ab 08/ 2022
Fertigstellung der Planungsleistung LPH 1-3 bis 02/ 2023
Beginn der Ausführungsplanung ab 05/ 2023
Beginn der baulichen Umsetzung ab 10/ 2023
Fertigstellung der Baumaßnahme bis 11/ 2024
Einzug der Nutzer ab 12/ 2024
Die planerischen Leistungen sind so rechtzeitig zu erbringen, dass die obigen Termine nicht gefährdet sind. Hierbei ist die notwendige Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber bzw. dessen Gremien zu berücksichtigen.
Die baulichen Leistungen unterliegen den Ausschreibungsvorschriften nach VOB/ A Der Zeitraum für die öffentlichen/ beschränkten Ausschreibungen ab Fertigstellung der Vergabeunterlagen bis Beauftragung beträgt i.d.R. 3 Monate und ist in der Terminplanung zu berücksichtigen.
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II.5 Qualitäten
Für die Umsetzung der Bauausführung wurden zwischen der Bauherrin Stadt Mannheim und dem Auftraggeber bzw. Betreiber der Liegenschaften BBS Bau- und Betriebsservice GmbH für verschiedene Gewerke Mindestqualitäten und Energieleitlinien vereinbart. Hinzu kommen Qualitätsvorgaben von Seiten der technischen Ausrüstung für den harmonisierten Betrieb der Gebäude durch die Mitarbeiter der BBS. Die Erstellung der Dokumentation hat nach dem BBS-Standard zu erfolgen. Bei der Erstellung von Plänen sind die CAD-Richtlinien einzuhalten.
Die vorgenannten baulichen Mindeststandards sind im Auftragsfall verbindlich, zum jetzigen Zeitpunkt nur informativ als Anlage beigefügt. Die technischen Mindeststandards werden über die Fachplaner in dem Projekt kommuniziert und können im Auftragsfall eingesehen werden.
gemäß Eignungskriterien unter III.1)ff.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Mit dem Zuschlag wird die LPH 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Stufen LPH 4/5 bis LPH 8 werden entsprechend der Erfordernis durch die BBS abgerufen.
I.2 Qualifikation als Architekt oder Ingenieur
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen können. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/ 36/ EG und Richtlinie 89/ 48/ EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein Mitglied (natürliche oder juristische Person) die vorgenannten Anforderungen erfüllen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen können. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/ 36/ EG und Richtlinie 89/ 48/ EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, welche die vorgenannten Qualifikationen nachweist. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein Mitglied (natürliche oder juristische Person) die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Auswahl der Teilnehmer werden eindeutige, nicht diskriminierende und der Aufgabenstellung angemessene Kriterien festgelegt. Zugelassen wird nur, wer den Teilnahmeantrag abfragt, verwendet und die Vordrucke vollständig sowie fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
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Formale Kriterien für die Zulassung sind
+fristgerechte Bewerbung
+Bewerbererklärung aller Teilnahmeberechtigten
+Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation
+Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und zur Unabhängigkeit von Ausführungs- Lieferinteressen
+Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB nicht zutreffen
+Nachweis/Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
+Eigenerklärung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren im Falle der Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand der Erklärungen und Referenzen. Ein Auswahlgremium überprüft und bewertet die eingereichten Unterlagen auf ihre Eignung. Es qualifizieren sich diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool die die höchsten Punkte erreichen.
Es werden insgesamt 5 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr Teilnehmer als insgesamt in der Auswahl vorgesehen sind, wird innerhalb des Teilnehmerpools gelost. Gibt es weniger Teilnehmer als zur Auswahl vorgesehen sind, entscheidet der Auftraggeber über eine Fortführung oder Aufhebung des Verfahrens.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz für die bestimmte Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten zwei Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften sind diese von jedem Mitglied einzureichen.
Für den Umsatz für die bestimmte Leistungsart muss folgende Anforderung erfüllt sein:
*Summe in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
2) Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach pro Jahr maximiert, ist nachzuweisen.
Alternativ kann der Bieter auch erklären, eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung bzw. die Eigenerklärung für jedes Mitglied zu führen.
Zusätzliche Punkte für:
+ LPH 7+8 bei der Referenz /3 Punkte
+ Bauen im Bestand /1 Punkt
+ BGF min. 1.000m² bei Referenz /1 Punkt
+ Öffentlicher Bauherr /1 Punkt
+ ISO 9000 Zertifizierung /1 Punkt
Summe der max. Wertungszahl 7
Referenz gemäß Mindestanforderungen Teilnahmeantrag:
+ SHK Planung vom Neubau oder der Sanierung eines Gebäudes mit Mensa und Mensaküche
+ LPH 1-8
+ Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär müssen abgedeckt sein
+ Anrechenbare Kosten HLS gesamt: ab 500.000€ netto
+ Fertigstellung liegt max. 10 Jahre ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück
+BGF 500m²
siehe III.1)
siehe III.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens erfolgt als eVergabe mit der Software des "Deutschen Ausschreibungsblatts". Die Nutzung der Software ist für Bieter kostenneutral. Die gesamte Kommunikation ab diesem Zeitpunkt erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Software. Das bedeutet, die Unterlagen werden elektronisch bereitgestellt, mögliche Rückfragen und auch die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote erfolgen nur über die eVergabe-Software.
Die Informationen nach GWB bzw. Zuschlagserteilung erfolgt ggf. per Email, Fax und/oder Brief.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/