Personaldienstleistungen zur Unterstützung der Covid-Einheit Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0053-38-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Personaldienstleistungen zur Unterstützung der Covid-Einheit
Personelle Unterstützung der Covid-Einheit beim Betrieb stationärer und mobiler Impfstellen durch medizinisches und administratives Fachpersonal.
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Die rechtsrheinische Impfstelle befindet sich derzeit im huma Shoppingcenter (Rathausallee 16) in 53757 Sankt Augustin und wird ab dem 01.04.2022 an einen
anderen Ort verlagert. Die linksrheinische Impfstelle befindet sich in der Straße "Im Ruhrfeld 16", in 53340 Meckenheim.
Zudem werden im gesamten Kreisgebiet mobile Impfangebote gemacht.
Der Rhein-Sieg-Kreis betreibt derzeit zwei stationäre Impfstellen und hält darüber hinaus mobile Impfangebote vor.
Die Öffnungszeiten der stationären Impfstellen sind aktuell dienstags bis samstags von 12:00 - 18:00 Uhr, können sich jedoch aufgrund der dynamischen Impfstrategie ändern.
Die mobilen Impfeinsätze finden nach Bedarf an wechselnden Standorten im Zeitraum Montag-Samstag von 09:00 - 19:00 Uhr statt.
Zur Rekonstitution des Impfstoffes werden für die mobilen und stationären Impfungen Pharmazeutisch-technische Assistenten/innen benötigt. Administratives Personalsoll die Anmeldung der Impflinge und Kontrolle der Dokumente durch sowie gegebenenfalls das Auschecken aus dem Impfsystem durchführen.
Zusätzlich werden optional Medizinische Fachangestellte, Supervisoren für die Unterstützung der KoCI sowie optional Sanitäer zur Nachsorge der Impflinge benötigt.
Sofern keiner der Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende schriftlich kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um einen weiteren Monat. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat
- das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären,
- eine Gewerbeanmeldung und ggf. einen aktuellen Handelsregisterauszug (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters) vorzulegen.
Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle auch für die Nachunternehmer vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
- aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend den Vorgaben der Ziffer 3.7 der Leistungsbeschreibungen (EUR 1.000.000 bei Personenschäden, 250.000 bei Sachschäden, 15.000 bei Abhandenkommen bewachter Sachen und EUR 12.500 bei reinen Vermögensschäden) bzw. Bestätigung des Versicherers, dass die Versicherungssummen im Auftragsfall angepasst werden
- "Bescheinigung in Steuersachen" des zuständigen Finanzamtes (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters),
- aktueller Nachweis der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters)
Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle auch für die Nachunternehmer vorzulegen.
- Angabe zur Entwicklung der Mitarbeiterzahlen ab dem Jahre 2020
- Benennung von mindestens drei Referenzprojekten - unter Angabe des Auftraggebers (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten), Standort des Objektes, einer Übersicht des eingesetzten Personals (Anzahl, Qualifikation) sowie des Ausführungszeitraums
Auf Verlangen der Vergabestelle sind evtl. vorgesehene Nachunternehmer namentlich zu benennen, die erforderlichen Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung, dass im Auftragsfall die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, vorzulegen.
Benennung von mindestens drei Referenzprojekten - unter Angabe des Auftraggebers (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten), dem Standort des Referenzprojektes, einer Übersicht des eingesetzten Personals (Anzahl, Qualifikation) sowie des Ausführungszeitraums - mit folgenden Mindestanforderungen:
- Gestellung medizinisches / administratives Fachpersonal
- Referenzzeitraum 01.01.2019 - 31.01.2022
- für einen unterbrechungsfreien Zeitraum von 6 Monaten (innerhalb des Referenzzeitraumes)
Hierbei ist es unerheblich, ob mit der Vertragsausführung bereits vor dem 01.01.2019 begonnen wurde und/oder ob es sich um einen laufenden Vertrag handelt - entscheidend ist, dass der Vertrag für mindestens 6 Monate innerhalb des o.g. Referenzzeitraums ausgeführt wurde.)
Eine entsprechende Eigenerklärung ist abzugeben. Hierfür wird die Verwendung des Formblattes "Eignung" empfohlen.
Eine Nachbesserung abgegebener Erklärungen, z. B. durch den Austausch eingereichter Referenzen, ist unzulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Sofern die Referenzabfrage dazu führt, dass nicht mindestens 3 Referenzen die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.
1. Aufrechterhaltung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Vertragsentwurf vorgegebenen Mindestdeckungssummen
2. Der Abschluss des den Vergabeunterlagen beigefügten Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
3. Eintragungen bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW und im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Bieterkreis beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Teilnahme am Eröffnungstermin sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsformular
- ausgefülltes Preisblatt
- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
- Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- ausgefülltes Formblatt "Eignung"
- Unternehmensdarstellung / Organigramm
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vom vorgesehenen Auftragnehmer, ggf. von den Bietern in der engeren Wahl vorzulegen sind:
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- eine Gewerbeanmeldung und ggf. einen aktuellen Handelsregisterauszug (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters)
- aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend den Vorgaben des § 17 des Vertragsentwurfes bzw. Bestätigung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden
- "Bescheinigung in Steuersachen" des zuständigen Finanzamtes (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters) Das Originaldokument darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters
- aktueller Nachweis der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters)
- Gewerbeanmeldung und ggf. aktueller Handelsregisterauszug (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern sowie deren namentliche Benennung.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann - unter Angabe der Vergabenummer - auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 08.03.2022 über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD56J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.