B463 Westtangente Pforzheim BA 1.03 - Arlinger Tunnel - Tunnelbetriebstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 47.2c25-3947.9-B463-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
B463 Westtangente Pforzheim BA 1.03 - Arlinger Tunnel - Tunnelbetriebstechnik
B463 Westtangente Pforzheim, BA 1.03 - Arlinger Tunnel, Objektüberwachung und Dokumentation (LPH8) sowie Objektbetreuung (LPH9) für die Tunnelbetriebstechnik
75172
Die B463, Westtangente Pforzheim (Bauabschnitt 1) umfasst den ca. 2,4 km langen Streckenabschnitt von der Anschlussstelle A8, Pforzheim West bis ins Enztal zur Anbindung an die B 294. Seit Mai 2019 erfolgt der Rohbau des ca. 1,35 km langen Arlinger Tunnels (BA 1.03), welcher das Kernstück dieses Streckenabschnitts darstellt. Der Rohbau soll voraussichtlich im Frühjahr 2023 abgeschlossen werden. Im Anschluss daran soll die Tunnelbetriebstechnik bis spätestens Ende 2023 hergestellt werden.Gegenstand der Ausschreibung ist die Objektüberwachung und Objektbetreuung gem. Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung der HOAI für die Tunnelbetriebstechnik.
Tunneldaten:
- Anzahl der Tunnelröhren: 1 Hauptröhre, 1 östlich angelegter Rettungsstollen mit 4 begehbaren Querschlägen
- Verkehrsart: Gegenverkehr
- Querschnitt: RQ 11t
- Max. Längssteigung: - 2,887 %
- Gesamtanzahl der Fahrstreifen je Fahrtrichtung: 1
- Tunnellänge: 1.347,90 m
- DTV und Bezugsjahr: 10.300 Kfz/24h, 2035
- Lkw-Anteil und Bezugsjahr: 9,3 %, 2035
- Nothaltebucht: 2 Wendebuchten
- Entwurfsgeschwindigkeit: 70 km/h
- Gemischter Verkehr: nicht zugelassen
Der Arlinger Tunnel wird so ausgestattet, dass
- der Betrieb vollautomatisch erfolgt und
- die Überwachung, der Zugriff bzw. der Eingriff in die Betriebs- und Verkehrstechnik durch die ILS Pforzheim Enzkreis sowie den Tunnelbetreiber (Stadt Pforzheim) jederzeit möglich ist
Auflistung der Maßnahmen:
- Hinweispiktogramme inkl. Blitz- / Blinkleuchten (Fluchtweg, Notrufkabinen / Stationen)
- Selbstleuchtende grüne Markierung der Notausgänge
- Maschinentechnische Ausstattung (Pumpen, Schieber, Sensorik, Steuerschrank) für das Löschwasser- und Havariebecken mit Anbindung an das Energienetz sowie die Tunnelautomation / -leittechnik
- Notrufkabinen
- Notrufeinrichtungen
- Videoanlage
- Tunnelfunkanlage
- Lautsprecheranlage
- Orientierungsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung
- Leiteinrichtungen und Elemente zur visuellen Führung
- Brandmeldeanlagen
- Löscheinrichtungen
- Tunnelbeleuchtungsanlage (LED-Tunnelleuchten, Leuchtenabhängung, Beleuchtungssensorik, Beleuchtungsregelung)
- Tunnelbelüftungsanlage (Strahlventilatoren, Abluftventilatoren, Rauchabsaugklappen, Lüfterabhängung, Lüftungssensorik, Lüftungssteuerung)
- Spüllüftung Rettungsstollen
- Verkehrstechnische Einrichtungen (Erweiterte Ausstattung)
- Ausstattung Betriebszentralen
- Fernmeldeanlagen
- Einbruchmeldeanlagen für die Betriebszentralen
- Energieversorgung (Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen, Trafo, USV- und Batterieanlagen, Kompensation)
- Kabelanlage
- Blitzschutz- / Erdungsanlage
- Be- und Entlüftung / Klimatisierung Betriebszentralen
- Trink- und Schmutzwasseranlage
- Leit-, Automatisierungstechnik und Überwachung
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Wichtung 15 %
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Es werden nur Umsätze aus dem Tätigkeitsbereich Objektüberwachung für Technische Ausrüstung für Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gewertet
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 75%
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Es können nur Referenzen gewertet werden, bei denen alle Mindestanforderungen erfüllt sind.
Auswahlkriterien:
1) Höhe der Anrechenbaren Kosten KG 400 gem. § 54 HOAI
2) Tunnellänge
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Wichtung 10 %
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Es wird nur die durchschnittliche Anzahl der Technischen Mitarbeiter und Führungskräfte im Tätigkeitsbereich Objektüberwachung für Technische Ausrüstung für Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen der letzten 3 Geschäftsjahre gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise
sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils
von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber
haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen
Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch
eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende
Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer
Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür
ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft"
zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die
Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars
"HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem
Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die
Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der
unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die
Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz
von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von
Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche
durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche
Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen kann bereits mit dem
Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB
EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der
unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen
gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 700.000 € netto.
Es werden nur Umsätze aus dem Tätigkeitsbereich Objektüberwachung für Technische Ausrüstung für Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gewertet
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen
an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm
benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die
übernommenen Leistungen genügen.
Die Referenzen zu §46 (3) Nr. 1 sind mit folgenden Angaben als Referenzblatt /Referenzbeschreibung (formlos) einzureichen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Angabe der Honorarzone
5. Angabe zur Tunnellänge
6. Angabe der Anrechenbaren Kosten KG 400
7. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
8. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
In Bezug auf den v.g. wertungsrelevanten Zeitraum von 10 Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
1)Fachplanung technische Ausrüstung (Tunnelbetriebstechnik) gem. § 55 HOAI LPH 8 vollständig erbracht
2)Mindesthonorarzone III
3)Straßentunnel ab 400 m Länge
4) Anrechenbare Kosten KG 400 gemäß § 54 HOAI >= 1,0 Mio. € netto
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1
und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden
Landesrechtes
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom
Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für
die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten
gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung
des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen
im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische
Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/