Gebäudereinigung 2022 Stadt Renningen Referenznummer der Bekanntmachung: SRENN-2022-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Renningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71272
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.renningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung 2022 Stadt Renningen
Gebäudereinigung 2022 Stadt Renningen
Unterhalts-/Grundreinigung
Renningen
Unterhalts-/Grundreinigung in 16 Objekten (ca. 2 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Unterhalts-/Grundreinigung
Renningen
Unterhalts-/Grundreinigung in 11 Objekten (ca. 3,38 Mio. m² Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Glasreinigung
Renningen
Glas- und Rahmenreinigung in 35 Objekten (ca. 14.600 m² Glasfläche jährlich)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Gebäudereinigung (Eigenerklärung)
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens folgende Umsätze im Bereich Gebäudereinigung erzielt haben: [Betrag gelöscht] EUR netto (Lose 1-2) / [Betrag gelöscht] EUR netto (Los 3).
Referenzen vergleichbarer Aufträge in den letzten drei Jahren (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche, davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und/oder Kitas (Lose 1-2), Vertragszeitraum
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge verschiedener Auftraggeber aus den letzten drei Jahren benennen, die jeweils alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Vergleichbar ist ein Referenz-Auftrag, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gebäudetypen = vergleichbare Gebäude (Schulen, Kindertagesstätten), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Lose 1-2) / Glasreinigung (Los 3), Jahresauftragswert (netto) = [Betrag gelöscht] EUR (Lose 1-2) / [Betrag gelöscht] EUR (Los 3), Jahresreinigungsfläche = 1,8 Mio. m² (Lose 1-2) / 10.000 m² (Los 3), davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und/oder Kitas = 1 Mio. m² (Lose 1-2).
Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bieter besteht im Zeitraum 28.02.-04.03.2022 die Möglichkeit der Objektbesichtigung. Interessierte Unternehmen melden sich bitte direkt bei den in der Objektliste genannten Ansprechpersonen. Der Auftraggeber behält sich die abschließende Entscheidung vor, welche Objekte wann besichtigt werden können. Das Interesse muss mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin angezeigt werden.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der ohne Objekt-Betreuung nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Dabei wird ein enger Maßstab angelegt. Zu fehlenden oder unvollständigen Berechnungen bzw. Erläuterungen erfolgt keine Nachforderung.
Für die Lose 1 und 2 (Unterhalts-/Grundreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann beide Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal eines dieser Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Liegt ein Bieter in genau einem Los nach Punkten auf dem ersten Platz, erhält er dafür den Zuschlag. Erreicht ein Bieter in beiden Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für das von ihm im Angebot priorisierte Los. Im anderen Los rückt der Nächstplatzierte nach.
Das Los 3 (Glasreinigung) ist davon nicht betroffen. D. h. ein Bieter kann den Zuschlag für das Los 3 erhalten - unabhängig davon, ob er auch den Zuschlag für eines der Lose 1 oder 2 erhält.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.