Lieferung von Betonpflaster für Haltestellen Referenznummer der Bekanntmachung: 120-2022-0001_150
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Betonpflaster für Haltestellen
Lieferung von Betonpflaster für Haltstellen
Lieferung von ca. 1200 m² Betonpflaster und Betonplatten
Lieferung von ca. 1390 Stück Muldensteine
Ausbetonierung von ca. 32 Stück diversen Schachtdeckel
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt der Auftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister des Unternehmensstandortes.
Erklärung des Bewerbers, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt wurde und auch keine Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse erfolgt ist.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung jedes Mitglieds erforderlich.
Erklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt.
Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren vorzulegen.
gesamtschuldnerisch haftend
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Personen müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind über das Ausschreibungsportal "www.tender24.de" herunterzuladen. Der Zugang ist hindernis- und kostenfrei. Die Registrierung wird empfohlen, um bei nachträglichen Änderungen an den Unterlagen informiert zu werden.
Die Übersendung in Papierform, per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels email ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.