Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium; Fliesen- und Plattenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 194/21 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium; Fliesen- und Plattenarbeiten
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Schulkomplexes um einen Neubau für 12 Klassen, 2 Musik- und Nebenräume, Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes der Schule sowie Sanierungsmaßnahmen im benachbarten Gebäudekomplex aus Theater und Sporthalle.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet alle Maßnahmen der Fliesen- und Werksteinarbeiten für den Umbau des Schulkomplexes in 4 Bauabschnitten.
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium Karl-Mücher-Weg 2 40878 Ratingen
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet alle Maßnahmen zur Erstellung der Fliesen- und Plattenarbeiten für den Umbau des Schulkomplexes.
Die nachfolgenden Titel beinhalten folgende wesentliche Leistungen:
Vorbereitende Arbeiten: Für alle Bauabschnitte; Bauablaufplanung Schutzabdeckungen Baustelleneinrichtung Bemusterungen
Vorarbeiten an Böden und Wänden: Untergrundvorbehandlungen, Untergrundausgleich, Flächenabdichtungen in Sanitärräumen
Bodenbeläge:
Bodenfliesen 10 x 10 cm, 25 x 25 cm und 30 x 30 cm
Wandbeläge: Wandfliesen 10 x 10 cm Wandspiegel
Betonwerksteinarbeiten: Ausschnitte, Fugen, Schienen Bodenindikatoren
Austausch Eingangsmatten
Sonstige Leistungen / Stundenlohnarbeiten:
Dokumentation Stundenlöhne
Die Fliesen- und Plattenarbeiten sind in Abstimmung mit den übrigen vor Ort tätigen Gewerken durchzuführen.
Bodenfliesen 10 x 10 cm:
2. BA: 64 m2 3. BA: 35 m2 4.BA: 61 m2 5.BA: 99 m2
Bodenfliesen 25 x 25 cm:
2. BA: keine 3. BA: keine 4.BA: 151 m2 5.BA: 169 m2
Bodenfliesen 30 x 30 cm:
2. BA: keine 3. BA: keine 4.BA: 11 m2 5.BA: 11 m2
Wandfliesen 10 x 10 cm:
2. BA: 47 m2 3. BA: 45 m2 4.BA: 91 m2 5.BA: 97 m2
Wandspiegel, verschiedene Größen:
2. BA: 3 Stück 3. BA: 3 Stück 4.BA: 3 Stück 5.BA: 9 Stück
Betonwerkstein ergänzen, 50 x 50 und 35 x 35 cm, in Klein- und Kleinstflächen: 2. BA: 2,75 m2 3. BA: 2,75 m2 4.BA: 13,50 m2 5.BA: 9,75 m2
Betonwerksteinsockel an Wänden:
2. BA: 30 m 3. BA: 30 m 4.BA: 269 m 5.BA: 250 m
Austausch Ripseinlagen Eingangsmatten:
2. BA: 3 Stück 3. BA: 3 Stück 4.BA: 4 Stück 5.BA: 5 Stück
Ausführungstermine:
2. Bauabschnitt (Nordtrakt): Mitte Februar 2022 bis Mitte März 2022
3. Bauabschnitt (Südtrakt): Anfang Oktober 2022 bis Anfang November 2022
4. Bauabschnitt (Osttrakt): Anfang Juni 2023 bis Mitte August 2023
5. Bauabschnitt (Westtrakt): Anfang Juni 2024 bis Mitte August 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesen- und Plattenarbeiten
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08058
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5D56Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.