Bühnentechnik II - Podienanlage Referenznummer der Bekanntmachung: Stadthalle_VE50
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 015-031259)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ggh-heidelberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bühnentechnik II - Podienanlage
Bühnentechnik II - Podienanlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder derHandwerksrolle.Öffentliche Aufträge werden an fachkundige undleistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, wennkeine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWBvorliegen. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebotfolgendes abzugeben: Eigenerklärung gem. Formblatt KEV 179Eigenerklaerung zur Eignung oder falls vorhanden, denNachweis des Eintrags in die Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen:Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis derEignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt KEV 179Eigenerklaerung zur Eignung vorzulegen. Sind dieNachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe derNummer, unter der diese in der Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Bietergemeinschaften haben Ihre Eignung anhand desFormblattes KEV 175 B AngErg Bietergem nachzuweisen.
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder derHandwerksrolle.Öffentliche Aufträge werden an fachkundige undleistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, wennkeine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWBvorliegen. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebotfolgendes abzugeben: Eigenerklärung gem. Formblatt KEV 179Eigenerklaerung zur Eignung oder falls vorhanden, denNachweis des Eintrags in die Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen:Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis derEignung vor Ausführung der jeweiligen Nachunternehmerleistung das ausgefüllte Formblatt KEV 179Eigenerklaerung zur Eignung vorzulegen. Sind dieNachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe derNummer, unter der diese in der Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Bietergemeinschaften haben Ihre Eignung anhand desFormblattes KEV 175 B AngErg Bietergem nachzuweisen.