Mensamöbel für das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) Referenznummer der Bekanntmachung: 343-2021-0431
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mensamöbel für das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mensa-Möbel für das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ)
Säulentische mit Echtholzplatten
Verschiedene Empfangsstellen in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarung über 2 Jahre (voraus. ab 01.04.2022)
Option: Verlängerung um 1 Jahr + ggf. 12 Monate
Los1: Lieferung von Säulentischen mit Echtholzplatten in verschiedenen Abmessungen und Ausführungen
Mindestabnahmemenge: 0 Stk.
Geschätzte Abnahmemenge Tische: 489 Stk.
Höchstabnahmemenge: Die geschätzte Abnahmemenge wird voraussichtlich um nicht mehr als 20 % überschritten.
Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: 1 Jahr + ggf. 12 Monate
Den Vergabeunterlagen ist eine "Liste der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen und bereitzustellenden Muster zu Los 1" beigefügt.
Mit der Angebotsabgabe bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind zwingend Muster (Muster-Holzplatten und Muster-Plättchen zum Gestell) vorzulegen!
Kufenstuhl mit Formholzschale
Verschiedene Empfangsstellen in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarung über 2 Jahre (voraus. ab 01.04.2022)
Option: Verlängerung um 1 Jahr + ggf. 12 Monate
Los2: Lieferung von Kufenstühlen in verschiedenen Ausführungen
Mindestabnahmemenge: 0 Stk.
Geschätzte Abnahme Stühle: 2.665 Stk.
Höchstabnahmemenge: Die geschätzte Abnahmemenge wird voraussichtlich um nicht mehr als 20 % überschritten.
Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: 1 Jahr + ggf. 12 Monate
Den Vergabeunterlagen ist eine "Liste der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen und bereitzustellenden Muster zu Los 2" beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens 07.03.2022 gestellt werden. Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.