Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Service von Interactive Displays, Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0005-12-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Service von Interactive Displays, Köln
Die Stadt Köln, Amt für Informationsverarbeitung, beabsichtigt im Rahmen einer Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung über die Ausstattung von Schulen mit Interactive Displays abzuschließen.
Der Auftrag umfasst Lieferung, Service und Montage.
Rahmenvereinbarung über Beschaffung und Service von Interactive Displays
Rahmenvereinbarung über Beschaffung und Service von Interactive Displays Köln Stadt Köln (Schulen)
Rahmenvereinbarung über die Ausstattung von Schulen mit Interactive Displays. Der Auftrag umfasst Lieferung, Service und Montage.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Rahmenvereinbarung über Beschaffung und Service von Interactive Displays
Rahmenvereinbarung über Beschaffung und Service von Interactive Displays Köln Stadt Köln (Schulen)
Rahmenvereinbarung über die Ausstattung von Schulen mit Interactive Displays. Der Auftrag umfasst Lieferung, Service und Montage.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Rahmenvereinbarung über Beschaffung und Service von Interactive Displays
Rahmenvereinbarung über Beschaffung und Service von Interactive Displays Köln Stadt Köln (Schulen)
Rahmenvereinbarung über die Ausstattung von Schulen mit Interactive Displays. Der Auftrag umfasst Lieferung, Service und Montage.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Rahmenvereinbarung über Beschaffung und Service von Interactive Displays
Rahmenvereinbarung über Beschaffung und Service von Interactive Displays Köln Stadt Köln (Schulen)
Rahmenvereinbarung über die Ausstattung von Schulen mit Interactive Displays. Der Auftrag umfasst Lieferung, Service und Montage.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
X Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
4_Erkl Umsatz_Referenzen
Zur Prüfung der Fachkunde, Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit wertet der Auftraggeber die Nachweise aus Anlage "4_Erkl Umsatz_Referenzen" aus: Zunächst sind hier die Gesamtumsätze der letzten drei Jahre in Euro einzutragen, sowie der anteilige Umsatz mit Interactive Display und dem entsprechenden Zubehör, welches in dieser Ausschreibung gefordert wird. Weiterhin sind mindestens drei vergleichbare Projekte aus der jüngeren Vergangenheit (der Abschluss des Referenzprojekts darf nicht vor dem 01.09.2015 liegen) über die Lieferung der abgefragten Leistungen zu benennen. Vergleichbar sind Projekte, die vergleichbare Produkte (Beispielsweise Displays Monitore und / oder Beamer) und folgende durchschnittliche Beschaffungsvolumina umfassen:
Für Los 1: mindestens: [Betrag gelöscht] Euro netto
Für Los 2: mindestens: [Betrag gelöscht] Euro netto
Für Los 3 mindestens: [Betrag gelöscht] Euro netto
Für Los 4 mindestens: [Betrag gelöscht] Euro netto
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Vergabestelle abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
X Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein
aussagefähige Produktbeschreibung / Produktdatenblatt für jeden angebotenen Gerätetyp
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCZ5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU