Rahmenvertrag Lieferung polymere Flockungsmittel Klärwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-0005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lieferung polymere Flockungsmittel Klärwerke
Rahmenvertrag über die Lieferung von polymeren Flockungshilfmitteln für zwei Düsseldorfer Klärwerke, Laufzeit 2022 - 2026, sowie anwendungstechnische Beratung
Zwei Klärwerke der Landeshauptsatdt Düsseldorf (Standorte in Meerbusch und Düsseldorf)
Der vom AG zu vergebende Auftrag beinhaltet die jährliche Lieferung sowie die Einsatz- und Verbrauchsoptimierung von ca. 147.500 kg Handelsware (HW)/a als
Pulverpolymer geliefert in 750kg BigBag sowie ca. 37.540 kg Handelsware
(HW)/a als Emulsionspolymer geliefert in Tankwagen (7-8t) und IBC.
Neben der Lieferung von Produkten in hoher, gleichbleibender Qualität beinhaltet der Auftrag eine Servicedienstleistung mit anwendungstechnischer Beratung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
Sofern erfoderlich, ausgefüllte Vordrucke ZV 3-5 (Bietergemeinschaften oder Nachunternehmer).
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe: für Personenschäden 1 Mio Euro und für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 1 Mio Euro.
Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
Nachweis von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: - Angabe des Auftragswerts; - Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts/Dauer der Leistungserbringung; - Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages; - Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2026
Das Formblatt Eigenerklärung ZV 2 ist in den Vergabeunterlagen enthalten und enthält u.a. folgende Angaben: Angabe ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dies beantragt ist, Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, Angabe, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.