Unterbringung Prof. Melles, Planung TGA Referenznummer der Bekanntmachung: VV-21-0121c
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50931
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbringung Prof. Melles, Planung TGA
Planung der technischen Ausrüstung, HOAI-Stufenvertrag.
Universität zu Köln, Geb. 322 (Chemische Institute) Greinstraße 4-6 50939 Köln
1. Herrichten der Interimsräumlichkeiten Geowissenschaften
2. Schaffung neuer Räume für studentische Arbeitsplätze
3. Umzug der Werkstatt
4. Ersatzflächen des Departments für Chemie und weitere Maßnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe rauschenberg ingenieur gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burghaun-Steinbach
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36151
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rauschenberg-ing.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYWYYXL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.