Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf (TWP)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swisttal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf (TWP)
Die Auftraggeberin hat vorliegend für den Neubau der Grundschule mit integriertem Dorfsaal in Swisttal-Odendorf die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung (TWP) europaweit vergeben.
Swisttal
Der Leistungsurnfang beinhaltet die Grundleistungen Tragwerksplanung, LPH 4-6 gem. HOAI 2021 Anlage 14 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 1, 14.1 und Besondere Leistungen Tragwerksplanung, LPH 7 bis 9 gem. HOAI 2021 Anlage 14 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 1, 14.1.
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 30 Monaten (Abschluss Leistungsphase 6) erstrecken. Die Bieter müssen unmittelbar nach Zuschlag (Januar 2021) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen ist stufenweise vorgesehen:
Auftragsstufe 1: Auftragnehmerleistungen anteilig bis incl. HOAI-Leistungsphase 4 ggf. mit gesonderten Besonderen Leistungen;
Auftragsstufe 2: Auftragnehmerleistungen anteilig für die HOAI-Leistungsphasen 5-6 ggf. mit gesonderten Besonderen Leistungen;
Auftragsstufe 3: Auftragnehmerleistungen der Besonderen Leistungen in den HOAILeistungsphasen 7-8;
Auftragsstufe 4: Auftragnehmerleistungen der Besonderen Leistungen in der HOAILeistungsphase 9.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen gemäß Auftragsstufe 1. Die Leistungen der weiteren Auftragsstufen kann der Auftraggeber später zu den festgelegten Bedingungen abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Auftragsstufen, Einzelleistungen der Auftragsstufen oder Leistungen für einzelne Bauteile.
Der Auftragnehmer ist sich darüber bewusst, dass die Realisierung und damit die Beauftragung weiterer Leistungen von der Gewährung weiterer Fördermittel abhängt, auf welche der Auftraggeber nur bedingt Einfluss hat. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf von weiteren Auftragsstufen besteht unabhängig davon auch generell nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf (TWP)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53173
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667 Köln
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
S. zudem Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang anunwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherigeVeröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3)Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansichtist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nachder Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung desVertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherigeVeröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namenund die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.