UWG - Lieferung von Heizungs- und Sanitärmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: WS633540583
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45896
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniper.energy
Abschnitt II: Gegenstand
UWG - Lieferung von Heizungs- und Sanitärmaterial
Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Heizungs- und Sanitärmaterial auf Abruf für die Fernwärmeversorgung der Uniper Wärme GmbH. Die Lieferung des Materials erfolgt an die Lagerstätte der Uniper Wärme GmbH, Gelsenkirchen. Um im täglichen Bedarf die Fahrtzeiten des Personals zur Beschaffung von Material zu reduzieren, wird die Möglichkeit angestrebt, im Bereich Recklinghausen Material bei einem Abhollager des Bieters zu erhalten.
Die Materialien wurden in zwei Lose aufgeteilt,
- das Los 1 enthält im Wesentlichen die Lieferung Warmwasserspeicher/-erwärmer und Plattenwärmetauscher,
- das Los 2 enthält im Wesentlichen die Lieferung von Heizungs- und Sanitärmaterial.
Die Einzelheiten können den beigefügten Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und Los 2 nebst Anlagen entnommen werden.
Warmwasserspeicher und Plattenwärmetauscher
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvertrag (Kontrakt) über die Lieferung von Warmwasserspeicher/-erwärmer und Plattenwärmetauscher für den Einsatzbereich in der Fernwärmeversorgung gemäß Leistungsverzeichnis.
Heizungs- und Sanitärmaterial
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvertrag (Kontrakt) über die Lieferung von Heizungs- und Sanitärmaterial für den Einsatz in der Fernwärmeversorgung gemäß Lieferverzeichnis (MS Excel-Datei).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind auf Nachfrage des Auftraggebers ins Deutsche zu übersetzen, was in diesem Fall durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind einzureichen:
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Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
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Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
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Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den vergleichbaren Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu Umsätzen“ zu verwenden.
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Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
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Eigenerklärung zum Unternehmen gemäß Auftragsunterlage u.a. mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt. Hierfür ist das Formular VI „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden.
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Es ist mindestens 1 Eigenerklärung zu Unternehmens-Referenzen für jedes Los getrennt einzureichen, die folgende Bereiche umfasst:
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a) Lieferung von Warmwasserspeicher und Plattenwärmetauscher (Los 1) und/oder Heizungs- und Sanitärmaterial (Los 2) an Industrie- oder Fernwärmeversorgungsunternehmen,
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b) das Projektende liegt nicht länger als 5 Jahre ab Datum der Bekanntmachung in der Vergangenheit,
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c) sämtliche vergleichbare Leistungen sind in demselben Projekt erbracht worden.
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Für die Angabe der Referenzen ist das Formular VII „Eigenerklärung Unternehmens-Referenzen“ zu verwenden.
Zahlungskonditionen:
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- 15 Tage netto, 3% Skonto
- 30 Tage netto, 2% Skonto
- 60 Tage netto
Die gemäß Leistungsverzeichnis geforderten Betriebsparametern der Warmwasserspeicher und Plattenwärmetauscher sind Mindestanforderungen, die einzuhalten sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der SektVO. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dies beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter anhand der unter Ziff. II.2.9 aufgezeigten Wertung der Eignungsnachweise.
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3. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XI zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug).
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische- und/oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formular VI bis X), (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug), (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XII.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular V gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher (also Formulare I, II, III und Handelsregisterauszug), (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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4. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages / Angebotes. Ein entsprechendes Informationsblatt „Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten“ ist der Vergabeunterlage beigefügt.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
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Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.