VE 1.481 Umbetthilfe Referenznummer der Bekanntmachung: SRH_SIG-2021-0022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-sigmaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 1.481 Umbetthilfe
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei deckenhängenden Umbetthilfen inkl. Hebetücher mit jeweils einem Doppelhebemodul im Bereich Patientenschleuse einer OP-Station.
Sigmaringen
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei deckenhängenden Umbetthilfen inkl. Hebetücher mit jeweils einem Doppelhebemodul im Bereich Patientenschleuse einer OP-Station.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen /Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124) - darüber, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des
Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124) - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 e EU VOB/A einschließlich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation oder anstelle der Nachweise zu 1. bis 2.:
- Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Registrierungsnummer, unter der der Bieter in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist oder
- Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweis gemäß Ziffer 1.-2. vorzulegen bzw. der Präqualifikationsnachweis / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu erbringen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen /Nachweise
vorzulegen:
1. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice). Der Nachweis gemäß Ziffer 1. ist auch von präqualifizierten Bietern zusätzlich zum Präqualifikationsnachweis mit dem
Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-
Deckungssumme von € 1.000.000,00 erreichen.
zu 1.: Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von € 3,0 Mio. für Personen- bzw. Vermögens- und Sachschäden
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen /Nachweise
vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung - über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind.
2. namentliche Nennung und Vorlage des Erfahrungsnachweises - zunächst nur Eigenerklärung - des für die Leistungserbringung vorgesehen Bauleiters
3. Namentliche Nennung und Vorlage des Erfahrungsnachweises - zunächst nur Eigenerklärung - des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Bauleiters
zu 1.: Der Nachweis muss Ort, Inhalt, Auftraggeber und Datum der Abnahme der Referenzleistung erkennen lassen.
zu 2.: Der Erfahrungsnachweis muss die Qualifikation und Erfahrung des Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen erkennen lassen
zu 3.: Der Erfahrungsnachweis muss die Qualifikation und Erfahrung des stellvertretenden Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen erkennen lassen
s. Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbHHohenzollernstraße 4072488 SigmaringenDeutschland
Vertreter des Bauherrn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist gem. § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag
auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Aufftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.