Planung und Errichtung des „BürgerRatHaus Essen“ durch einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) als Partnerschaftsmodell
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gve-gruppe.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gve-gruppe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung des „BürgerRatHaus Essen“ durch einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) als Partnerschaftsmodell
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Bauleistungen für das „BürgerRatHaus Essen“. Die GVE wurde von der Stadt Essen mit der planerischen und baulichen Umsetzung beauftragt. Auf einer Brutto-Grundfläche von rund 34.400 m² sollen versch. Fachbereiche der Stadtverwaltung für bürgernahe Dienstleistungen mit 1.400 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadt Essen untergebracht werden. Das hochmoderne Verwaltungsgebäude soll die innenstadtnahen Angebote des JobCenters Essen, Teile des Jugendamtes und das Amt für Soziales und Wohnen, sowie Teile des Bürgeramtes vereinen. Ziel ist es, ein Verwaltungsgebäude zu realisieren, welches den Anforderungen der Digitalisierung der Verwaltung gerecht wird, eine Neuausrichtung der Arbeitsprozesse ermöglicht, zu einer höheren Bürgerfreundlichkeit und besseren Erreichbarkeit beiträgt sowie von den dort tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als attraktiver Arbeitsplatz wahrgenommen wird.
Essen / Deutschland
Für das Projekt wurde ein Planungswettbewerb „Neubau BürgerRatHaus Essen“ nach RPW 2013 durchgeführt. Als Generalplaner wurde anschließend das renommierte Planungsbüro agn Niederberghaus & Partner GmbH beauftragt, dessen Entwurf als Sieger aus dem Planungswettbewerb hervorgegangen ist. Die Generalplanungsleistungen der Leistungsphase 1-2 sind abgeschlossen.
Die Vergabestelle sucht für die Umsetzung des Bauvorhabens einen leistungsstarken und verlässlichen Partner. Kosten- und Terminsicherheit sowie Einhaltung der gefragten Qualitäten und Funktionalitäten sind dabei oberstes Ziel. Das Bauvorhaben wird im partnerschaftlichen Ansatz zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer umgesetzt. Nach Zuschlagserteilung konkretisieren die Partner in einer Planungsphase das Projekt gemeinsam. Dabei überprüft bzw. erstellt der Auftragnehmer auf Grundlage einer Planungsvereinbarung mit optional abrufbaren Leistungsbestandteilen vor allem die erforderliche Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Vom weiteren Ablauf nach Zuschlagserteilung ist es so, dass der im hiesigen Verfahren obsiegende Auftragnehmer zunächst die gemeinsame Planungsphase der Leistungsphasen 3 und 4 durchführt. Mit Abschluss dieser gibt der Auftragnehmer ein Pauschalfestpreisangebot für die Ausführungsplanung und Bauleistungen ab. Entspricht dies den Budgetzielen der GVE, soll der Auftragnehmer sodann in einem Generalunternehmervertrag verpflichtet werden, für den vereinbarten Pauschalfestpreis sämtliche noch erforderliche Planungsleistungen sowie die termingerechte, schlüsselfertige und mangelfreie Herstellung des Objektes vorzunehmen.
Die vorstehenden Terminangaben stehen unter dem Vorbehalt einer Anpassung an die tatsächlichen Realisierungszeiträume des Projektes Neubau BürgerRatHaus. Die Laufzeit des Vertrages wird korrespondierend mit der abschließenden Projektrealisierung sein. Die vorstehenden Angaben sind daher unverbindlich.
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft- Schlüsselfertige Planung und Ausführung eines Büro-/Verwaltungsgebäudes als Generalunternehmer anhand von 3 Referenzen anhand der folgenden Wertungskriterien
1. Planung und Ausführung auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) 10 Punkte
2. Generalplanung ab der Leistungsphase 3 in Anlehnung an die HOAI 20 Punkte
3. Bruttogrundfläche (BGF) 50 Punkte
4. Gebäudehöhe 20 Punkte
5. DGNB Gold oder glw. Zertifizierung 10 Punkte
6. BIM mind. Level 1 5 Punkte
Punktevergabe je Referenz, nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe-stelle stellt die Auswahlmatrix für den Teilnahmewettbewerb mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die aus seiner/ihrer Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage ggü. der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, werden die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festgelegt.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Finanzierungsfreigabe durch den Rat der Stadt Essen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit Ihrer Bewerbung einreichen:
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug,
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 6 Monate,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zust. Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 6 Monate.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6 EU VOB/A vorliegen
Hinweis der Vergabestelle: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d.h. die Eignungsunterlagen sind auch für wesentliche Baupartner nebst entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, das bauausführende Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zu Gebote stehend anzusehen sind. Die Vergabestelle wird bei sog. „eignungsvermittelnden Nachunternehmern“ eine umfassende Eignungsprü-fung durchführen. Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für „eignungsvermittelnde Nachunternehmer“ vorzulegen. Auf die Regelung in § 6d EU VOB/A wird hingewiesen.
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen nachzuweisen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und soweit datenschutzrechtlich zulässig den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d. h. der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern näher zu erläutern.
Hinweis der Vergabestelle: Im Rahmen der Eignungsprüfung besteht keine Beschränkung der Referenzanzahl. Auf Ziff. II.2.9) wird hingewiesen.
Folgende Mindestanforderungen müssen die Referenzen erfüllen, damit sie für die Eignungsprüfung hinsichtlich der anstehenden Bauaufgabe (Schlüsselfertige Planung und Ausführung eines Büro-/Verwaltungsgebäudes als Generalunternehmer) berücksichtigt werden können:
a) Alle angegebenen Referenzen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung mit der Bauausführung begonnen, fertiggestellt und abgenommen worden sein.
b) Der Bewerber oder ein Partner der Bewerbergemeinschaft war Generalunternehmer für das Projekt.
c) Das Gebäude sieht eine Hauptnutzung als Büro-/Verwaltungsgebäude vor.
Soweit Planungsleistungen betroffen sind: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- und Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 1473055
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 1473055
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 1473055
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de