Ausbau der Grundschule Heidewald, Versorgungsleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: SGT22-65-3-7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der Grundschule Heidewald, Versorgungsleitungen
Lieferung und Montage von ca. 135 lfdm. PEX-Fernwärmerohr 75x6,8/140 mm im Horizontalspülbohrverfahren einschl. Erdarbeiten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Montage von ca. 135 lfdm. PEX-Fernwärmerohr 75x6,8/140 mm im Horizontalspülbohrverfahren einschl. Erdarbeiten.Lieferung und Montage von ca. 80 lfdm. Wasserdruckrohr HDPE 63x5,8 mm im Horizontalspülbohrverfahren einschl. Erdarbeiten.Lieferung und Montage von ca. 80 lfdm. Kabelschutzrohr 160x14,6 mm im Horizontalspülbohrverfahren einschl. Erdarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33659
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.