Dreifachsporthalle Selm - Blitzschutzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 45-2021-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dreifachsporthalle Selm - Blitzschutzarbeiten
Die Stadt Selm beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung einer Dreifachsporthalle.
Der Umfang des Projektes umfasst neben der Sanierung der bestehenden Sporthalle und dem Neubau der angrenzenden Umkleidebereiche, auch die Errichtung der ebenfalls angrenzenden Gebäudeteilen in welchen unter anderem Eingangs-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereiche vorhanden sind.
Die Ausschreibung umfasst die Errichtung eines Blitzschutzsystemes der Blitzschutzklasse 3. Die Massen sind dem LV zu entnehmen.
59379 Selm
Die Stadt Selm beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung einer Dreifachsporthalle.
Der Umfang des Projektes umfasst neben der Sanierung der bestehenden Sporthalle und dem Neubau der angrenzenden Umkleidebereiche, auch die Errichtung der ebenfalls angrenzenden Gebäudeteilen in welchen unter anderem Eingangs-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereiche vorhanden sind.
Die Ausschreibung umfasst die Errichtung eines Blitzschutzsystemes der Blitzschutzklasse 3. Die Massen sind dem LV zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag: Blitzschutzarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ksblitzschutztechnik.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDMYX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.