KID - KreativInstitut OWL - Erweiterter Holzbau in Elementbauweise, Fenster- und Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3758/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
KID - KreativInstitut OWL - Erweiterter Holzbau in Elementbauweise, Fenster- und Fassadenarbeiten
Die TH OWL beabsichtigt, gemeinsam mit der Universität Paderborn und der Hochschule für Musik Detmold, auf dem Kreativ Campus der TH OWL in Detmold die Errichtung des "KreativInstitut.OWL". Das KreativInstitut OWL ist ein zentraler Baustein des Kreativ Campus Detmold in der Region Ostwestfalen-Lippe. Das Gebäude mit einer nachhaltigen Architektur und zukunftsweisenden Forschungsschwerpunkten schafft neue Qualitäten in den interdisziplinären Feldern VR Film Production, Interactive Media, Film- und Musikinformatik sowie Digital Humanities. Auf rund 1.044 qm werden dazu Labore sowie Räume für kollaboratives Arbeiten, Startups und den Dialog im digitalen Medienalltag entstehen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Benötigt wird ein dreigeschossiger Holz-Beton-Verbund-Bau zwischen zwei bauseits erstellten Stahlbeton-Treppenkernen inkl. Dämmarbeiten, Holzfassade und Fenstern.Die Primärkonstruktion wird auf einer bauseitigen Stahlbeton-Sohlplatte bestehend aus einer Stützenreihe in der Mitte aus Stahlprofilen und zwei Stützenreihen im Bereich der Fassaden aus Holz errichtet. Die zwei Geschossdecken und das Dach bestehen aus Holz-Beton-Verbund-Decken (HVB) mit einer Stärke von 24 cm Stapelholz und 14 cm Aufbeton. Die Fassade soll aus einer Holz Grund-/Rahmenkonstruktion, welche im Gefach gedämmt und beplankt ist, erstellt werden. Außenseitig befindet sich eine hinterlüftete Holz-Falzbrettschalung (VHF) mit umlaufenden Brandschotts aus Aluminiumblech. Diese Fassadenkonstruktion wird sowohl an den bauseitig errichteten Stahlbetonkernen, als auch am zu errichtenden Holzbau erstellt werden.Innerhalb der Fassade sollen Fensterbänder und Einzelfenster aus Holz-Aluminium-Fensterelementen (öffenbar und nicht öffenbar) teilweise mit erhöhten Schallschutzanforderungen eingebaut werden. Ebenso sind in die Fassade integrierte Raffstore-Elemente als Sonnenschutz vorgesehen.Einzelne Absetzungen in der Fassade im Bereich des Sockels, der Fensterfaschen und eines Vordaches werden mit Faserzementelementen verkleidet. Außerdem wird die umlaufende Attika ebenso aus einer Holzrahmenkonstruktion bestehen und mit einem Stehfalzblech verkleidet.Herzustellen sind:• die gesamte Holzkonstruktion mit Betonverbund und Anschlüssen an die Stahlbetonkerne• die Fassade im Bereich des Holzbaus und der Stahlbetonkerne• die Attika• Fenster mit Sonnenschutz• Faserzementelemente im Bereich des Sockels, des Vordachs und der Fensterfaschen • sowie alle Anschlüsse und Dämmarbeiten der Fassade und Fenster
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 - 2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lohne
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49393
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.