9451 Umbau zur Gesamtschule - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SH5-21-J-9451
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schloß Holte-Stukenbrock
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9451 Umbau zur Gesamtschule - Außenanlagen
Die Stadt Schloss Holte-Stukenbrock hat die Gesamtschule in 2020/2021 umgebaut und saniert. Abschließend sind die Außenanlagen an dem neuen Schulkomplex bis zum Herbst 2022 wieder herzustellen und neu zu gestalten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Bearbeitungsfläche der Außenanlagen liegt bei ca. 6.600 qm. Bei den nachstehend beschriebenen Leistungen handelt es sich um Landschaftsgärtnerische Arbeiten. Die Hauptmassen/ wesentlichen Leistungen (ca. gerundet) der Baumaßnahme: 1.000 cbm Bodenabfuhr 2.400 qm Betonpflasterbelag 200 qm EPDM- Kunststoffbelag 50 m Sitzelemente aus Beton 75 cbm Füllkörper-Rigolen 14 Bäume 600 qm Pflanzfläche 2.500 qm Rasenfläche Diverse Spielgeräte, Bänke, Abfalleimer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.