Decken THW Referenznummer der Bekanntmachung: B 23.13 - 0422/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]313
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Decken THW
Decken THW
Decken THW
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum,
Westring 17, 40721 Hilden
Mindestabnahmenmenge (Festbestellmenge):
- 10.000 Stück Decken
Weitere Bestellungen aus Rahmenvereinbarung, ohne
Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
- 10.000 Stück Decken
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beläuft sich auf 20.000
Stück Decken. Die Höchstmenge entspricht der
geschätzten Gesamtbedarfsmenge, sodass aus der
Rahmenvereinbarung bis zu 20.000 Stück Decken
abgerufen werden können.
Decken THW
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum,
Himmelweiler 7/1, 89081 Ulm
Mindestabnahmenmenge (Festbestellmenge):
- 10.000 Stück Decken
Weitere Bestellungen aus Rahmenvereinbarung, ohne
Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
- 10.000 Stück Decken
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beläuft sich auf 20.000
Stück Decken. Die Höchstmenge entspricht der
geschätzten Gesamtbedarfsmenge, sodass aus der
Rahmenvereinbarung bis zu 20.000 Stück Decken
abgerufen werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist den Bietern freigestellt, Angebote für ein Los oder für mehrere Lose einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster anzufertigen
und einzureichen:
- ein Stück Decke, THW
Die Angebotsmuster sind vom Bieter auf eigene Kosten
spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist an das
Beschaffungsamt des BMI, Angebotssammelstelle, Brühler Str.
3, 53119 Bonn, zu senden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.