Verlängerung Microsoft Bundesrahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 10-22 LR
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-due.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung Microsoft Bundesrahmenvertrag
Verlängerung Microsoft Bundesrahmenvertrag (gem. Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen)
Universität Duisburg-Essen Universitätsstraße 1 45141 Essen
Lizenzierung von Microsoft- Softwarelizenzen aus dem bestehenden "Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag" (gem. Leistungsbeschreibung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Handelspartner muss ein von Microsoft speziell autorisierter "Licensing Solution Partner" und "Enterprise Software Advisor" sein. Dies ist durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen.
Der Handelspartner muss einen qualifizierten Ansprechpartner benennen (durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen), der in deutscher Sprache Hilfestellung leisten kann.
Der qualifizierte Ansprechpartner des Handelspartners hilft nicht nur, die richtigen Lizenzlösungen zu finden, sondern betreut die Universität DuisburgEssen auch während der Laufzeit des Vertrages
Grundsätzlich gelten unsere Vertragsbedingungen des Landes NRW. Dies bedeutet eine Zahlung auf Rechnung (30 Tage netto), also nach Abnahme der Leistung.
In Ausnahmefällen ist eine Anzahlung möglich. Dies ist jedoch nur unter der Bedingung zulässig, wenn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft in voller Höhe des Anzahlungsbetrages eingereicht wird. Die Gebühren, die für die Bankbürgschaft anfallen, werden von der Auftraggeberin nicht übernommen.
Neben der Leistungsbeschreibung gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine nichtöffentliche Öffnung. Eine Ortsangabe unterbleibt aus diesem Grund.
Die Angebotsöffnung ist nichtöffentlich. Es sind lediglich Vertreter der Vergabestelle befugt, der elektronischen Angebotsöffnung beizuwohnen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MD9RV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.4.1 genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.