Luftreiniger Schulen Stadt Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-40-3-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Luftreiniger Schulen Stadt Gütersloh
Lieferung von voraussichtlich 673 Luftreinigern für Räume von 23 in städtischer Trägerschaft stehenden Schulen. Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung der Geräte für 3 Jahre. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt. Los 1 betrifft Geräte mit einem Luftwechsel von mindestens 500 m³/h, Los 2 Geräte mit einem Luftwechsel von mindestens 800 m³/h.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, für 23 in städtischer Trägerschaft stehende Schulen Luftreiniger anzuschaffen. Ziel ist es, die atmosphärische Raumluft in Unterrichtsräumen nahezu vollständig zu reinigen. Insbesondere Partikel wie Bakterien und Viren müssen in sehr hohem Grad wie unten angegeben gefiltert werden.Ausgestattet werden sollen 673 Räume, welche regelmäßig Größen von 50 m² bis 70 m² haben. Die Raumhöhen liegen durchschnittlich bei 3,00 m. Auf Basis dieser Grundwerte sollen Luftreiniger mit einem Luftwechsel von 500 m³/h (Los 1) und 800 m³/h (Los 2) zum Einsatz kommen. Dabei sollen mit Los 1 366 Räume und mit Los 2 307 Räume mit Geräten bestückt werden.Der maximale äquivalente Dauerschallpegel darf in den jeweiligen Räumen einen Wert von 38 dB(A) bei einem Luftwechsel ab 500 m³/h nicht übersteigen (Ausschlusskriterium). Die einzelnen Luftreiniger dürfen bei beiden Losen eine Leistungsaufnahme von 500 Watt nicht überschreiten (Ausschlusskriterium). Die Luftreiniger müssen zudem über eine EG-Konformitätserklärung, eine CE-Kennzeichnung, eine Kennzeichnung GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“ oder ähnlich), über ein Zertifikat (oder vergleichbar) UV-Licht „Abkapselung“, über ein Zertifikat (oder vergleichbar) hinsichtlich Höhe des Abscheidegrads sowie über ein Zertifikat (oder vergleichbar) hinsichtlich gesundheitsgefährdende Stoffe oder Reaktionsprodukte, die nicht freigesetzt werden dürfen, und eine Gebrauchsanweisung/Bedienungsanleitung in deutscher Sprache verfügen (Ausschlusskriterien). Für Los 1 (Geräte Luftwechselrate von mindesten 500 m³/h) werden Geräte für 366 Räume benötigt (je Gerät pro Raum). Eine Mehrfachausstattung ist nur bei Los 2 zugelassen, dort aber jeweils maximal 2 Geräte pro Raum. Für Los 1 ist die Mehrfachausstattung aus Platzgründen und veränderter, nicht vergleichbarer Schallintensität ausgeschlossen.Alle Geräte müssen spätestens bis zum 31.03.2022 aufgestellt worden sein. Inbetriebnahme und Wartung der Geräte für 3 Jahre sind zu erbringen. Eine notwendige Einweisung/Schulung des Bedienpersonals muss ebenfalls vom Auftragnehmer durchgeführt werden (maximal ein Tag pro Schule). Einzelheiten sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, für 23 in städtischer Trägerschaft stehende Schulen Luftreiniger anzuschaffen. Ziel ist es, die atmosphärische Raumluft in Unterrichtsräumen nahezu vollständig zu reinigen. Insbesondere Partikel wie Bakterien und Viren müssen in sehr hohem Grad wie unten angegeben gefiltert werden.Ausgestattet werden sollen 673 Räume, welche regelmäßig Größen von 50 m² bis 70 m² haben. Die Raumhöhen liegen durchschnittlich bei 3,00 m. Auf Basis dieser Grundwerte sollen Luftreiniger mit einem Luftwechsel von 500 m³/h (Los 1) und 800 m³/h (Los 2) zum Einsatz kommen. Dabei sollen mit Los 1 366 Räume und mit Los 2 307 Räume mit Geräten bestückt werden.Der maximale äquivalente Dauerschallpegel darf in den jeweiligen Räumen einen Wert von 38 dB(A) bei einem Luftwechsel ab 500 m³/h nicht übersteigen (Ausschlusskriterium). Die einzelnen Luftreiniger dürfen bei beiden Losen eine Leistungsaufnahme von 500 Watt nicht überschreiten (Ausschlusskriterium). Die Luftreiniger müssen zudem über eine EG-Konformitätserklärung, eine CE-Kennzeichnung, eine Kennzeichnung GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“ oder ähnlich), über ein Zertifikat (oder vergleichbar) UV-Licht „Abkapselung“, über ein Zertifikat (oder vergleichbar) hinsichtlich Höhe des Abscheidegrads sowie über ein Zertifikat (oder vergleichbar) hinsichtlich gesundheitsgefährdende Stoffe oder Reaktionsprodukte, die nicht freigesetzt werden dürfen, und eine Gebrauchsanweisung/Bedienungsanleitung in deutscher Sprache verfügen (Ausschlusskriterien). Ausgehend von 307 Räumen und einer Luftwechselrate von 4 bei mindestens 800 m³/h wird grundsätzlich von einer Ausstattung der Räume mit mindestens einem Gerät je Raum (bei 307 Räumen) ausgegangen. Eine Mehrfachausstattung (maximal 2 Geräte) pro Raum ist zugelassen, um diese Vorgaben zu erfüllen. Es obliegt dem Bieter zu prüfen, ob er zur Erreichung der Vorgaben die Räume mit einem oder zwei Geräten ausstattet. Er hat dann die entsprechende Anzahl der Geräte (maximal 614 Geräte, da max. zwei je Raum) einzutragen und das obenstehende Preisblatt entsprechend auszufüllen.Alle Geräte müssen spätestens bis zum 31.03.2022 aufgestellt worden sein. Inbetriebnahme und Wartung der Geräte für 3 Jahre sind zu erbringen. Eine notwendige Einweisung/Schulung des Bedienpersonals muss ebenfalls vom Auftragnehmer durchgeführt werden (maximal ein Tag pro Schule). Einzelheiten sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
Wandmontage der Raumluftreiniger, Filterwechsel und Gerätewartung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
Wandmontage der Raumluftreiniger, Filterwechsel und Gerätewartung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien:Elektrische Leistungsaufnahme 10%,Platzbedarf/Montageart 15 %, Schalldruckpegel 10%,Lieferzeit 15 %,Preis 50 %
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.