Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-05279
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 S.1 Nr.1, 3 und
5 SGB III - Rahmenvereinbarung
Region Ahaus
Orte in der Region Ahaus Kommunen Ahaus, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.1, 3 und 5 SGB III - Rahmenvereinbarung
optionale Verlängerung bis zum 30.06.2023
Region Bocholt
Orte in der Region Bocholt Kommunen Bocholt, Rhede, Isselburg
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.1, 3 und 5 SGB III - Rahmenvereinbarung
optionale Verlängerung bis zum 30.06.2023
Region Borken
Orte in der Region Borken Kommunen Borken, Gescher, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.1, 3 und 5 SGB III - Rahmenvereinbarung
optionale Verlängerung bis zum 30.06.2023
Region Gronau
Orte in der Region Gronau Kommune Gronau
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S.2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.1, 3 und 5 SGB III - Rahmenvereinbarung
optionale Verlängerung bis zum 30.06.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind vorzulegen:
- Nachweis der Trägerzertifizierung:
Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III).
1. Für neu ausgeschriebene Maßnahmen muss seit dem 01.01.2013 grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Zulassung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 AZAV). Auf Verlagen des Auftraggebers ist eine Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort vorzulegen.
2. Keiner Zulassung bedürfen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen.
3. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist als Nachweis der Trägerzulassung dem Angebot das Zertifikat (in Kopie) zur Zulassung des Trägers beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zudem eine Anlage nachzureichen, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind und die fortlaufend aktualisiert wird (vgl. § 5 Abs. 6 S.1 AZAV).
4. Bieter, die sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden, teilen dies und den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens (einschließlich Name des beauftragten Zertifizierungsunternehmens) in ihrem Angebot schriftlich mit. Der Erklärung ist eine schriftliche Zusicherung beizufügen, dass spätestens zum Maßnahmebeginn der Nachweis uneingeschränkt erbracht wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass vor Maßnahmebeginn die Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vertragsschluss sh. B 3 - Vertragsmuster, § 1 Pkt. 3.4.
- Hinweise für Bietergemeinschaften:
-- Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot den Nachweis der Trägerzulassung vorzulegen. Im Übrigen gelten für Bietergemeinschaften ebenfalls die vorstehenden Ziffern 3. und 4.
-- Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn auf Verlangen des Auftraggebers von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind, nachgereicht wird.
- Hinweis für Subunternehmen: Das Zulassungserfordernis gilt auch für Subunternehmen, sofern das Subunternehmen ebenfalls mit Trägereigenschaft auftritt und es sich nicht nur um die punktuelle Einschaltung von Beratungs- und Fachdiensten sowie anderweitig fachlich genau abgegrenzte Einheiten handelt. Soweit das Subunternehmen nicht nur unwesentliche Teilleistungen erbringt (i.d.R. unter 10%), ist eine Trägerzulassung somit erforderlich. Es gelten dann auch hier die vorstehenden Ziffern 3. und 4.
Auf Verlangen haben Bieter vorzulegen:
- Nachweis , dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers
Auf Anforderung sind vorzulegen:
- Angaben zur Höhe der Jahresumsätze
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)
Es sind vorzulegen:
- Angaben und Erklärungen der/des Bieters/-in (Vordrucke C1 - C2),
- Eigenerkläung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),
- Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.7,
- Nachweis der Räumlichkeiten (Vordruck C4), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.6.
- bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531,
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe
-- Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und
-- bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533.
Auf Anforderung sind vorzulegen:
- Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6)
- Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft sowie den Vertrag, der die vertraglichen Beziehungen der gemeinschaftlichen Bieter untereinander darlegt (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 4)
- Benennung der Subunternehmer, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise der Subunternehmen (nur bei Unteraufträgen/ Eignungsleihe)
- Schriftlicher Nachweis zu den Räumlichkeiten (z.B. Mietvertrag; sh. Vordruck C4)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9PJV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe hierzu auch §§ 155 ff GWB.