Landschaftsplan, Umweltbericht u. Biotopverbundplan für die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-25
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsplan, Umweltbericht u. Biotopverbundplan für die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen (Kopie)
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach HOAI § 23 in Verbindung mit Anlage 4, Leistungsphase 1-4 und § 24 in Verbindung mit Anlage 5, Leistungsphase 1-4 für die Erarbeitung eines Landschaftsplans, Erstellen eines Umweltberichts und Biotopverbundplan für die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen
Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen Rathausstraße 1 78532 Tuttlingen
Die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen plant die Neuaufstellung des in seiner 6. Fortschreibung seit dem 07.12.2018 rechtswirksamen Flächennutzungsplanes. Der dazugehörige Landschaftsplan aus dem Jahr 1999 soll zeitlich parallel zum Bauleitplanverfahren ebenfalls neu erarbeitet werden.
Die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen beabsichtigt in der vorliegenden Ausschreibung die Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung des Landschaftsplans (Planungsleistungen i. S. v. § 23 HOAI Leistungsphasen 1-4), Erstellung eines Umweltberichtes für den Flächennutzungsplan gem. §§ 2 Abs. 4, 2a und 4c BauGB (Planungsleistungen i. S. von § 24 HOAI Leistungsphasen 1-4) und Erarbeitung eines Biotopverbundplanes der VG Tuttlingen.
Bestandteil der geplanten Vergabe sind außerdem besondere Leistungen gem. Anlage 9 HOAI. Weitere besondere Leistungen sind eine Aktualisierung der Bestandsdatenebene Biotopkomplexe, eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung auf FNP-Ebene und eine in den Landschaftsplan integrierte Biotopverbundplanung.
Das Plangebiet besteht aus den Gemeinden Stadt Tuttlingen, Emmingen-Liptingen, Neuhausen ob Eck, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen und umfasst ca. 23.835 ha Fläche.
Das Plangebiet und die Planungsaufgabe wird der Honorarzone II gem. § 28 Abs. 2-6 HOAI zugeordnet. Eine ausführliche Begründung und Erläuterung des gewählten Honorarsatzes gem. § 28 Abs. 1 HOAI (z.B. von-Satz, mittel-Satz, bis-Satz) sind dem Honorarangebot beizulegen.
Im Vorgriff auf die Neuaufstellung wurde eine Orientierungsphase durchgeführt, deren Ergebnisse Grundlage für die Bearbeitung sind. Die Unterlagen zur Orientierungsphase werden zur Angebotskalkulation bereitgestellt.
Die rechtswirksame 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes kann als dwg zur Verfügung gestellt werden.
Der Landschaftsplan ist als separates Fachkonzept zum Flächennutzungsplan im Maßstab des FNP zu erarbeiten. Der bisherige Landschaftsplan aus dem Jahr 1999 kann als pdf zur Verfügung gestellt werden.
Parallel zur Bearbeitung des Landschaftsplans ist die Erstellung eines kommunalen Biotopverbundplanes vorgesehen, siehe hierzu die Erläuterungen in Kap. 6.5.1.
Die Maßnahme kann gegebenenfalls auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische, berufliche Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen) in Textform.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, maximal 2 Punkte. Technische Leistungsfähigkeit Bürokapazität, Personalstärke, durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung, maximal 4 Punkte.
Referenzen
Referenzen für Aufträge nach HOAI § 24 in Verbindung mit Anlage 5 und HOAI § 23 in Verbindung mit Anlage 4 bei denen die Leistungsphase 4 im Zeitraum von 01/2016 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Es können maximal 3 Referenzen je Leistungsbereich, somit maximal 6 Einzelreferenzen, eingereicht werden, es muss jedoch mindestens 1 wertbare Referenz je Leistungsbereich abgegeben werden, um im weiteren Verfahren Berücksichtigung zu finden. Für den Leistungsbereich Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wird in die Bewertung jedoch nur die beste Referenzen und für das Leistungsbild Landschaftsplan mit Biotopverbundplanung die zwei besten Referenzen mit der höchsten Punktzahl einbezogen (siehe Formblatt Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb). Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Beim Kriterium Referenzen können maximal 31 Punkte erreicht werden.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Gewichtung/erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los.
Stufenweiser Abruf gem. Leistungsphasen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6URNYL/documents heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in Textform mit Angabe des Namens der natürlichen Person einzureichen.
Geforderte Nachweise sind:
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handelsregister) nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Absendung der Bekanntmachung oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie). Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre max. 2 Punkte bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln anzugeben. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss also gerade auf die Bietergemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Des Weiteren muss ein Nachweis erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestdeckungssummen belaufen sich für Personenschäden auf 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden auf 1,5 Mio. EUR. Sollten die Nachweise nicht entsprechend vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden entsprechende Formblätter mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung max. 4 Punkte bei mindestens 5 festangestellten Mitarbeitern.
Referenzen (die Angaben sind in den Formblättern B1 und B2+3 zu machen, die Formblätter B1 und B2+3 sind hierzu entsprechend zu vervielfältigen und mit 1 bis 3 zu nummerieren), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (informelle Angaben).
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan: Abschluss der Leistungsphase 4 zwingend im Zeitraum von 01/2016 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 1 Punkt bei LPH 1-4), Gegenstand des Auftrags bei einem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan max. 1 Punkt, Projektgegenstand nach HOAI § 24 in Verbindung mit Anlage 5 für Objekte mit Planungsanforderungen von mindestens Honorarzone II oder höher (max. 1 Punkt), Angabe der Flächengröße des Objekts (Flächengröße in ha), bei Größenordnungen von mindestens 10.000 ha (max. 2 Punkte),
Landschaftsplan mit Biotopverbundplanung: Abschluss der Leistungsphase 4 zwingend im Zeitraum von 01/2016 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 1 Punkt bei LPH 1-4), Gegenstand des Auftrags: Landschaftsplan; Biotopkartierung gem. ÖkVO; Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum FNP; Biotopverbundplanung; Kartierung Fauna/Flora; Gewässerentwicklung; Umsetzung Naturschutzmaßnahmen; komplexe GIS-Bearbeitung (maximal 9 Punkte), Projektgegenstand nach HOAI § 23 in Verbindung mit Anlage 4 für Objekte mit Planungsanforderungen von mindestens Honorarzone II oder höher (max. 1 Punkt), Angabe der Flächengröße des Objekts (Flächengröße in ha), bei Größenordnungen von mindestens 4.000 ha (max. 2 Punkte),
Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in Summe nur maximal 3 Referenzprojekte je Leistungsbereich, somit maximal 6 Einzelreferenzen, (Formblätter B1 und B2+3) eingereicht werden. Die jeweils beste (höchste erreichte Punktzahl) Referenz für den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie die zwei besten Referenzen für den Landschaftsplan mit Biotopverbundplanung werden gewertet.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten-/Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/-in, bzw. Landschaftsplaner/-in zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/-in, bzw. Landschaftsplaner/-in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Architekt/in, Landschaftsarchitekt/-in, bzw. Landschaftsplaner/-in benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf https://www.dtvp.de/ eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal DTVP gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt.
Ergänzung IV.1.5) Angaben zur
Verhandlung: Unter Umständen fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, ein finales Angebot (oder auch nur Teile des Angebotes) nach Verhandlung einzureichen
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6URNYL. Sollte ein Bewerber die Unterlagen parallel in Papier oder per E-Mail einreichen, so ist dieser zwangsweise vom Verfahren auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, falls aufgrund von Covid19 ein persönliches Verhandlungsgespräch nicht möglich sein sollte, dies digital (online) durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6URZ1A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]