EU-weite Ausschreibung der Bioabfallverwertung (Teilmengen) für den Landkreis Heilbronn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Bioabfallverwertung (Teilmengen) für den Landkreis Heilbronn
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in vier Losen ausgeschrieben:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a);
– Los 2: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a);
– Los 3: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a);
– Los 4: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a).
Die jeweilige Übernahmestelle muss sich im Kreisgebiet oder in der Stadt Heilbronn oder in einer Entfernung von maximal zehn km (einfache Fahrtstrecke ab Kreisgrenze) um das Kreisgebiet befinden. Zusätzlich ist auch ein Standort entlang der Bundesautobahn A 6 (westliche Fahrtrichtung) bis max. Ausfahrt Sinsheim (33) zulässig, soweit der Standort von der nächstgelegenen Ausfahrt in max. sieben km Entfernung (einfache Fahrtstrecke) liegt. Erfüllt die jeweilige Übernahmestelle die vorstehenden Vorgaben nicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Hinweis: Bei den Losen 1 und 2 sowie bei den Losen 3 und 4 handelt es sich jeweils gleiche Leistungen. Insofern erfolgt die Auswertung der Angebote dieser Losgruppen jeweils in einer gemeinsamen Wertungsmatrix.
Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a)
Landkreis Heilbronn
– Übernahme des Bioabfalls an einer Umschlaganlage oder Verwertungsanlage des Bieters;
– Gegebenenfalls Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (sofern die Annahme-/Übernahmestelle eine Umschlaganlage ist);
– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;
– Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Reststoffe (= Störstoffe/ Siebreste).
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1,5 Jahre (30.06.2027), sofern der Vertrag nicht bis 31.12.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a)
Landkreis Heilbronn
– Übernahme des Bioabfalls an einer Umschlaganlage oder Verwertungsanlage des Bieters;
– Gegebenenfalls Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (sofern die Annahme-/Übernahmestelle eine Umschlaganlage ist);
– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;
– Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Reststoffe (= Störstoffe/ Siebreste).
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1,5 Jahre (30.06.2027), sofern der Vertrag nicht bis 31.12.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a)
Landkreis Heilbronn
– Übernahme des Bioabfalls an einer Umschlaganlage oder Verwertungsanlage des Bieters;
– Gegebenenfalls Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (sofern die Annahme-/Übernahmestelle eine Umschlaganlage ist);
– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;
– Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Reststoffe (= Störstoffe/ Siebreste).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. zum 31.12.2029), sofern der Vertrag nicht zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch einen der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenspanne von 3.500 bis 4.500 Mg/a)
Landkreis Heilbronn
– Übernahme des Bioabfalls an einer Umschlaganlage oder Verwertungsanlage des Bieters;
– Gegebenenfalls Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Verwertungsanlage (sofern die Annahme-/Übernahmestelle eine Umschlaganlage ist);
– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;
– Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Reststoffe (= Störstoffe/ Siebreste).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (bis max. zum 31.12.2029), sofern der Vertrag nicht zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch einen der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 4:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 4:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 bis 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Bioabfall.
– Nutzungsnachweis/-e für die jeweils angebotene/-n Verwertungsanlage/-n für Bioabfall.
– Nutzungsnachweis für die ggf. angebotene Umschlaganlage für Bioabfall.
Lose 1 bis 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 3.000 Mg/a Bioabfall. Die Referenz ist für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen.
Bei einem Angebot zu mehreren Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
– Nutzungsnachweis/-e für die jeweils angebotene/-n Verwertungsanlage/-n für Bioabfall. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der „Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Nutzungsnachweis für die ggf. angebotene Umschlaganlage für Bioabfall. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der „Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die jeweilige Übernahmestelle muss sich im Kreisgebiet oder in der Stadt Heilbronn oder in einer Entfernung von maximal zehn km (einfache Fahrtstrecke ab Kreisgrenze) um das Kreisgebiet befinden. Zusätzlich ist auch ein Standort entlang der Bundesautobahn A 6 (westliche Fahrtrichtung) bis max. Ausfahrt Sinsheim (33) zulässig, soweit der Standort von der nächstgelegenen Ausfahrt in max. sieben km Entfernung (einfache Fahrtstrecke) liegt. Erfüllt die jeweilige Übernahmestelle die vorstehenden Vorgaben nicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Hinweis zu den Losen 1 bis 4:
Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagennutzung vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, während der Angebotsbewertung Unterlagen zur Genehmigungssituation der zur Nutzung vorgesehene Anlage/-n nachzufordern.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport („Vergabeplattform subreport ELViS“) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.