Architektenleistung - Waldschule Karlsruhe - Neureut - Energetische Modernisierung & Barrierefreiheit Referenznummer der Bekanntmachung: 0168.00_Architektenleistung HOAI § 34
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung - Waldschule Karlsruhe - Neureut - Energetische Modernisierung & Barrierefreiheit
Architektenleistung Objektplanung Gebäude gemäß § 34 ff HOAI.
Beauftragung für die Waldschule, Moldaustraße 37, 76149 Karlsruhe - LPH 2 - 9.
Moldaustraße 37 76149 Karlsruhe
Beauftragt werden soll die Architektenleistung Objektplanung Gebäude, LPH 2 - 9, § 34 ff HOAI.
- Lage, städtebauliche Situation, Planungsrecht
Die Waldschule ist eine Grundschule im Karlsruher Stadtteil Neureut, Moldaustraße 37. Das Gebäudeensemble auf dem Schulgrundstück umfasst den zweigeschossigen Ostflügel mit der Waldschule und der nördlich anschließenden Sporthalle, den zweigeschossigen Westflügel mit der Hardtwaldschule, ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum in Trägerschaft des Landkreises, und den Erweiterungsbau der Grundschule mit Räumen des Schülerhortes. Wald- und Hardtwaldschule sind mit einem überdeckten, halboffenen Gang verbunden.
Das Grundstück liegt innerhalb eines im Flächennutzungsplan als "Fläche für Gemeinbedarf / Schule" dargestellten Bereiches und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nördliche Hardt (Verordnung vom 3. Oktober 1980). Nördlich, östlich und südlich schließt sich eine "Fläche für Wald", westlich eine "Wohnbaufläche" an. Einen Bebauungsplan für das Schulgrundstück gibt es nicht.
- Historie
Das Gebäude der Waldschule wurde zusammen mit der Sporthalle als Erweiterungsbau der Volksschule Kirchfeld (heute: Hardtwaldschule) im Jahr 1961 errichtet.
Im Jahr 2014 wurde der Erweiterungsbau mit Schulnutzung und Räumen für den Schülerhort fertiggestellt und ein neuer Sanitärbereich am Flur des Schulgebäudes angebaut.
Einzelne Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen ab 2000 umfassen den Sportfußboden, die Dachbodendämmung, die Umorganisation der Verwaltung, Schrankwände und Unterdecken in Klassenräumen des Obergeschosses.
- Nutzung
Die Grundschule mit derzeit 291 Schülerinnen und Schülern ist dreizügig.
Im Rahmen der anstehenden Modernisierungsmaßnahmen sind keine Veränderungen an den Raumzuteilungen vorgesehen.
Die Sporthalle ist eine Einfeldhalle. Sie wird von beiden Schulen und von ortsansässigen Vereinen genutzt. Im Zwischenbau zwischen Halle und Grundschule befinden sich die Umkleiden, im Untergeschoss sind Technikräume und Nebennutzungen untergebracht.
- Aufgabenbeschreibung
Die Waldschule soll energetisch modernisiert werden.
Die Modernisierungsmaßnahme umfassen neben der Sporthalle mit Umkleidetrakt die Waldschule selbst und Teile des Verbindungsganges.
Die Modernisierungsmaßnahmen erfolgen nicht bei laufendem Betrieb. Die Nutzung wird ausgelagert. Erhalten bleiben muss jedoch während der Bauphase der Funktionserhalt für technische Anlagen, die andere Bereiche der Liegenschaft mitversorgen.
Zum Schutz von Oberflächen während der Bauzeit und zum Erhalt des baulichen Charakters ist ein Konzept zu entwickeln, das ggf. auch vorgesetzte, vorgefertigte Fassaden-Elemente auf der Nordseite der Sporthalle und Ostseite des Schulgebäudes vorsieht. Diese könnten in Holzbauweise gefertigt werden.
Neben der energetischen Modernisierung ist für das Schulgebäude ist ein barrierefreier Aufzug vorzusehen.
Zusätzlich ist im Zuge der Flucht- und Rettungswegeplanung ist ein zweiter baulicher Rettungsweg für alle Geschosse unter Berücksichtigung der 400 m²-Regel in Abstimmung mit der Branddirektion zu erstellen.
- Modernisierung Haustechnik
Obwohl in den Gebäuden in den letzten Jahren einige oberflächliche Sanierungsarbeiten stattgefunden haben, sind die haustechnischen Installationen fast vollständig am Ende ihrer Nutzungszeit und müssen in Teilen erneuert werden.
- Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit
Im Sinne der Nachhaltigkeit wird besonderer Wert auf niedrige Folge- und Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes gelegt (Bauunterhaltung, Reinigungs- und Pflegeaufwand, Gebäudetechnik, Energieverbrauch).
Die Stadt Karlsruhe strebt mit der Modernisierung ein Nullenergiegebäude an.
- Kosten
Auf Grundlage des Kostenrahmens Stand November 2021 ergibt sich folgender Kostenstand (brutto):
KG 200-700: ca. [Betrag gelöscht] Euro incl. Bauverwaltungskosten
KG 300: ca. [Betrag gelöscht] Euro
KG 400: ca. [Betrag gelöscht] Euro
- Aktueller Projektstand:
Durch das VgV-Verfahren wird ein geeignetes Planungsbüro gesucht, das die Leistungsphasen LPH 2-9 HOAI § 34 dieser Modernisierungsmaßnahme bearbeiten soll. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
- Voraussichtlicher Terminablauf
Die Beauftragung der Planung ab Leistungsphase 2 erfolgt voraussichtlich Anfang August 2022. Je nach Konzeption des Bauablaufes und vorbehaltlich der politischen Entscheidung zur Durchführung des Projektes ist der Baubeginn für März 2025 und die Übergabe an die Nutzer im Juli 2026 vorgesehen.
Eine projektbezogene Verlängerung ist möglich, wenn das Projekt nicht bis Juli 2026 fertig gestellt werden kann.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 2 Stufen:
1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung innerhalb einer Frist von 6 Tagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Prüfung der Eignung aufgrund der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen, insbesondere der festgelegten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Bewertungsmatrix. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (gem. Teilnahmebedingungen max. 5 Bewerber), wird die Auswahl unter mehreren gleich platzierten Bewerbern durch Los getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB sowie
- Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung.
- Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist.
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestlohnverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden oder die Bestätigung mit Unterschrift des Bewerbungsformulares, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
- Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
Referenzobjekt I:
Mindestanforderung - "Modernisierung eines vergleichbaren , *fertiggestellten Gebäudes gemäß HOAI § 34 ff.
Investitionsvolumen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (Kstgr. 300 + 400) Fertigstellung ab 2015"
Bewertungskriterium:
Zusatzpunkte gemäß beiliegendem Referenzdatenblatt 1 für:
- erbrachte Leistungsphasen nach HOAI LP 2 - 9
- Gebäudeart z.B. Ausbildung, Wissenschaft, Forschung ab HZ III, Schulgebäude, Universitätsgebäude, Schulungsgebäude, Akademien o.ä.
- Bauen für öffentlicher Aufraggeber und/oder öffentlich gefördert
- vorgefertigtes elementiertes Bauen / elementierte Fassaden
- Architekturpreis / Auszeichnung der Maßnahme
- Nachhaltiges Planen und Bauen / innovative Technikansätze
Referenzobjekt II:
Mindestanforderung - "Neubau oder Modernisierung einer *fertiggestellten Sporthalle gemäß HOAI § 34 ff. Investitionsvolumen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (Kstgr. 300 + 400) Fertigstellung ab 2015"
Bewertungskriterium: Zusatzpunkte gemäß beiliegendem Referenzdatenblatt 2 für:
- erbrachte Leistungsphasen nach HOAI LP 2 - 9
- Bauen für öffentlicher Aufraggeber und/oder öffentlich gefördert
- vorgefertigtes elementiertes Bauen / elementierte Fassaden
- Architekturpreis / Auszeichnung der Maßnahme
- Nachhaltiges Planen und Bauen / innovative Technikansätze
*Fertiggestellt:
Als *fertig gestellt gilt das Projekt nach Fertigstellung und Abnahme der betreffenden Gewerke und Inbetriebnahme des Gebäudes. Das gesamte Investitionsvolumen des jeweiligen Referenzprojekts muss damit abgedeckt sein. Teilsanierungsabschnitte, die unterhalb des geforderten Investitionsvolumens liegen, können nicht gewertet werden.
Vergleichbares Projekt Referenz I:
bauliche und technische Modernisierung eines Gebäudes mittlerer Komplexität oder höher. Honorarzone Gebäude mindestens III. Lagerhallen oder Gebäude mit geringerer Komplexität werden nicht gewertet.
Vergleichbares Projekt Referenz II:
Neubau oder Modernisierung einer Sporthalle.
Referenzprojekt 1 und 2 enthält Mindestanforderungen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das jeweilige Projekt nicht gewertet!
Die Referenzdatenblätter 1 + 2 sind vom Bewerber auszufüllen und mit der Bewerbung einzureichen. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt in die Wertung mit einfließen, um ggf. in das Verhandlungsverfahren zu kommen. Die Bepunktung für die Projektleitung und stellv. PL für Berufsjahre und Fortbildungen alleine reicht nicht aus!
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufliche Qualifikation nach § 44 VgV i. V. m. § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde).
Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Nachweis z.B. Kammereintragung ist in Kopie der Anlage beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 5 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal über die genannte Bekanntmachungs-ID erhältlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vorbereiteten Unterlagen zu verwenden und zu verschlüsseln. Der Teilnahmeantrag muss im Bereich "Teilnahmeanträge" fristgerecht hochgeladen werden.
Die Angebotsabgabe muss ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform "verschlüsselt" im Bereich "Angebote" hochgeladen werden. Eine Abgabe des TNA und des Angebotes darf nicht per Email oder im Bereich der Kommunikation erfolgen. Dies führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzüglich Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Den höchstens 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Ein Wechsel der Projektleitung bzw. der stellvertretenden Projektleitung, die im Teilnahmewettbewerb genannt werden, führt zum Ausschluss, wenn für den Wechsel kein triftiger Grund vorliegt!
Hinweis zum Verhandlungsverfahren 2. Stufe:
Bewertungsmethode:
die Teilnehmer des Bewertungsteams bewerten voneinander unabhängig die vorgegebenen Kriterien. Danach wird aus der Summe der Bewertungen ein Mittelwert gebildet. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54RZGV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.