Umbau und Sanierung Rathaus Trossingen - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: STROSS_EXT-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trossingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78647
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trossingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.atrium-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Rathaus Trossingen - Objektplanung Gebäude
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1,
§ 34 Leistungsbild Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 - 9
Schultheiß-Koch-Platz 1
78647 Trossingen
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2021
Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 - 9 für die Sanierung Rathaus in Trossingen. Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Architekturbüro für den Umbau und Sanierung des Rathauses in Trossingen
ausgewählt werden.
Das Rathaus in der Trossingen besteht aus 2 Gebäudeteilen, dem historischen Altbau, der denkmalgeschützt ist, aus dem Jahr 1904, sowie dem Erweiterungsbau aus dem Jahr 1980. Der Altbau des Rathauses Trossingen ist nach § 2 DSchG als Einzeldenkmal geschützt. Der Erweiterungsbau muss sowohl organisatorisch, als auch baulich saniert bzw. neu überplant werden. Das historische Rathaus ist bisher nicht barrierefrei.
Geplante Maßnahmen:
Historisches Rathaus:
- Barrierefreie Erschließung
- Modernisierung der Sanitären Anlagen
- Oberflächensanierung bzw. Schönheitsrenovierung
Anbau:
- Generalsanierung des Bestandes
- Umbau Bücherei und Sitzungssaals
- Gebäudehülle energetisch sanieren
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem
offenen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) können sich
interessierte Unternehmen um die Teilnahme am
Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte
Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und
nachzuweisen (siehe Abschnitt II 2.9 und
Teilnahmeunterlagen).
Die für die 2. Stufe ausgewählten Bewerber werden zu
Bietergesprächen eingeladen.
Die Auftraggeber wird mit allen ausgewählten Bietern über
den Auftrag verhandeln.
3.Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Trossingen im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen einschließlich Leistungsphase 9 HOAI
zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Die Beauftragung erfolgt für den Umbau und Sanierung des Rathauses zunächst bis Leistungsphase 3. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigung (siehe auch III.2.1)):
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Teilnahmeberechtigt sind
natürliche und juristische Personen, die die geforderten
fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen
erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates
berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die
Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem
Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als
Architekt bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG -
"Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen
erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck
Planungsleistungen gehören, die der anstehenden
Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter
Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der
Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an
natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen
sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter
zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in §4 Abs. 2 RPW
beschrieben.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen
nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine
Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem
Fachgebiet tätig sind.
1) Umsatz § 45 Abs. 3 Nr 1 VgV
Unser Umsatz für Leistungen in der Objektplanung nach HOAI
hat in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) betragen:
im Mittel 2019 - 2021:
— kleiner 0,2 Mio. EUR: 10 Punkte,
— von 0,2 Mio. bis kleiner 0,4 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 0,4 Mio. EUR: 30 Punkte.
2) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019 - 2021)
Beschäftigten inkl. der Führungskräfte betrug
— weniger als 2 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte
— 2 bis weniger als 4 Vollzeitbeschäftigten: 20 Punkte
— ab 4 Vollzeitbeschäftigten: 30 Punkte
3) Örtliche Präsenz während Planung und Bauausführung:
Reaktionszeit Projektleitung während der Planung:
— Wenn über 12 Stunden sichergestellt werden kann: 10 Punkte.
— Wenn unter 12 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte.
Reaktionszeit Projektleitung während der Bauausführung:
— Wenn über 2 Stunden sichergestellt werden kann: 10 Punkte.
— Wenn unter 2 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte.
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Umbau-/Sanierungsprojekt
1) Gebäudetyp
— Sonstiges Gebäude: 30 Punkte,
— Verwaltungsgebäude /Bildungsstätten : 40 Punkte.
2) Bauausführung
— Bauausführung bei ausgelagertem Betrieb: 10 Punkte
— Bauausführung bei laufendem Betrieb: 30 Punkte
3) Herstellkosten Kostengruppen 300+400
(in EUR inkl. Mehrwertsteuer;
nur Bauwerkskosten für Umbau- und Sanierungsleistungen!):
— kleiner 2,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 2,0 Mio. EUR bis kleiner 3,0 Mio. EUR: 40 Punkte,
— ab 3,0 Mio. EUR: 50 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen
nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 4 Punkte,
— Leistungsphase 3: 8 Punkte,
— Leistungsphase 4: 2 Punkte,
— Leistungsphase 5: 13 Punkte,
— Leistungsphase 6: 5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 2 Punkte,
— Leistungsphase 8: 16 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme:
— > 10 Jahre (vor 2012): 5 Punkte,
— 5 - 10 Jahre (2012 - 2016): 10 Punkte,
— < 5 Jahre (ab 2017): 20 Punkte.
6) Referenzschreiben des Auftraggebers:
— liegt nicht vor: 0 Punkte,
— liegt vor und ist beigelegt: 10 Punkte,
— liegt mit positiver Bewertung vor und ist beigelegt: 20
Punkte.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau-/Umbau-/
Sanierungsprojekt
(es darf sich hierbei nicht um das Referenzobjekt 1 handeln)
1) Gebäudetyp
— Gebäude bis Honorarzone II: 20 Punkte,
— Gebäude ab Honorarzone III: 40 Punkte,
2) Auftraggeber
— sonstige Auftraggeber: 20 Punkte
— Öffentliche Hand bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts:
30 Punkte
3) Herstellkosten Kostengruppen 300+400
(in EUR inkl. Mehrwertsteuer);
— kleiner 1,0 Mio. EUR: 10 Punkte,
— ab 1,0 Mio. EUR bis kleiner 2,0 Mio. EUR: 30 Punkte,
— ab 2,0 Mio. EUR: 40 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen
nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 4 Punkte,
— Leistungsphase 3: 8 Punkte,
— Leistungsphase 4: 2 Punkte,
— Leistungsphase 5: 13 Punkte,
— Leistungsphase 6: 5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 2 Punkte,
— Leistungsphase 8: 16 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme:
— > 10 Jahre (vor 2012): 5 Punkte,
— 5 - 10 Jahre (2012 - 2017): 10 Punkte,
— < 5 Jahre (ab 2017): 20 Punkte.
6) Referenzschreiben des Auftraggebers:
— liegt nicht vor: 0 Punkte,
— liegt vor und ist beigelegt: 10 Punkte,
— liegt mit positiver Bewertung vor und ist beigelegt: 20 Punkte.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein
Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde). Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
— § 42 VgV, § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV, § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden. Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden- Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer
Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen
unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum
Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum
Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von
der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen
zuverwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständige
ausgefüllte Bewerbungsunterlage mit Angabe der dort
einzutragenden Punktzahl ist auf der von der Einreichungsstelle
zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen.
Hierbei ist auf eine entsprechende Signatur zu achten. Die
jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen
und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner
(Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen
Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen
über die geforderten hinauswerden nicht gewertet.
Bei punktgleichen Bewerbungen behält sich der Auslober vor, die
Bewerber zu losen,die zur Verhandlung aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der
Wertung derTeilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende
Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in
denTeilnahmeformularen nachzufordern.
Unteraufragsvergabe:
Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
Im Falle der Eignungsleihe oder beabsichtiger Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Autragsfall vor Aufragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Die Bietergespräche mit den in der für die 2. Stufe ausgewählten Bietern sind in der KW 18/2022 vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3, Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr.3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (per Fax oder Mail) bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trossingen
Postleitzahl: 78647
Land: Deutschland