Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2021-0283
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen
Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 (mit Optionen bis zum 31.03.2026)
Abschleppdienstleistungen - Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen
Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 (mit Optionen bis zum 31.03.2026); hier: Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals
Für das Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals wird mit jährlich ca. 375 Abschleppaufträgen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) gerechnet.
Für die Anzahl der einzelnen Abschleppaufträge sind allein ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, so dass der Durchschnitt der letzten 5 Jahre lediglich als Anhaltspunkt herangezogen werden kann.
Abschleppdienstleistungen - Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen
Durchführung von Abschleppleistungen und das Verwahren ordnungswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet von Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 (mit Optionen bis zum 31.03.2026); hier: Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals
Für das Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals wird mit jährlich ca. 375 Abschleppaufträgen (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) gerechnet.
Für die Anzahl der einzelnen Abschleppaufträge sind allein ordnungsrechtliche Gesichtspunkte maßgebend, so dass der Durchschnitt der letzten 5 Jahre lediglich als Anhaltspunkt herangezogen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Matena Gelsenkirchen GmbH & Co.KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Matena Gelsenkirchen GmbH & Co.KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDU6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]