Vergabe von Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 08-2021/VW/MK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medienanstalt-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen
Die Landesanstalt für Medien NRW beabsichtigt die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 8, zu vergeben.
Landesanstalt für Medien NRW Zollhof 2 40221 Düsseldorf
Die Landesanstalt für Medien NRW beabsichtigt die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 8, zu vergeben.
OPtional sollen besondere Leistungen ind en Leistungsphase 1 - 8 vergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Planungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC8RZP1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3055
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 ff. GWB. Nach § 160 GWB gilt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.