Umgestaltung der Vorstadtstraße Geislingen Abschnitt 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-geislingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung der Vorstadtstraße Geislingen Abschnitt 1
Objektplanung Leistungsbild Verkehrsanlagen für die Leistungsphasen 1-8 und Leistungsbild Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 1-8 sowie Städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt Nr. 51 AKBW in den Leistungsphasen 1-3.
Vorstadtstraße
72351 Geislingen
A | Städtebaulicher Entwurf (Leistungsbild entsprechend Merkblatt Nr. 51 AKBW) für den ca. 800 m langen Abschnitt der Vorstadtstraße (Kreuzungsbereich Vorstadtsraße/Bachstraße bis Kreuzungsbereich Vorstadtstraße/Wiesenstraße; ca. 23.000 m²): Leistungsphasen 1-3
B | Objektplanung Verkehrsanlagen (Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1) für den Bereich um den Kreisverkehr (Kreuzungsbereich Vorstadtstraße/Schloßstraße; ca. 6.600 m²) und den östlich angrenzenden Abschnitt der Vorstadtstraße bis zum Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Straße: Leistungsphasen 1-8
C | Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsbild entsprechend HOAI § 43 in Verbindung mit HOAI Anlage 12.1) für den Bereich um den Kreisverkehr (Kreuzungsbereich Vorstadtstraße/Schloßstraße) und den östlich angrenzenden Abschnitt der Vorstadtstraße bis zum Kreuzungsbereich Konrad-Adenauer-Straße: Leistungsphasen 1-8
Ergänzend zum Leistungsbild entsprechend HOAI § 43, 47 in Verbindung mit HOAI Anlagen 12.1 und 13.1 gelten die Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung. Der Auftrag wird in die Honorarzone III nach § 44 beziehungsweise § 48 HOAI eingestuft.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung für Abschnitt A und B übernimmt jeweils die Stadt Geislingen.
Zusätzliche Informationen zu den Zuschlagskriterien (II.2.5) finden sich unter Punkt VI.3 (zusätzliche Angaben)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umgestaltung der Vorstadtstraße Geislingen Abschnitt 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE14 Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.germey.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE14 Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.germey.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Informationen zu den Zuschlagskriterien:
A) Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
1. der beruflichen Qualifikation/Berufszulassung,
2. der Berufserfahrung in Jahren
B) Angabe von persönlichen Referenzprojekten des Projektteams
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Referenzprojekts,
b. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
c. Zeitpunkt Fertigstellung Lph 8 (Monat/Jahr),
d. individuelle Angaben zum Schwierigkeitsgrad (nur Verkehrsanlagen),
e. anrechenbare Kosten netto,
f. Ausbaulänge inkl. Parkplätze und Einmündungen (nur Verkehrsanlagen),
g. Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung (nur Ingenieurbauwerk)
h. Fotos des Projekts auf maximal 1 DIN A4 Seite (nur Verkehrsanlagen),
i. Eigener prozentualer Leistungsanteil an der Projektleitung.
C) Angabe von unternehmensbezogenen Referenzprojekten
Gliederung wie unter Punkt B).
Möglicherweise geforderte Mindestanforderungen:
Nachweis von 3 persönlichen Referenzprojekten im Leistungsbild Verkehrsanlagen der vorgesehenen Projektleitung über die Neugestaltung von innerörtlichen Straßenräumen, jeweils mindestens mit den Leistungsphasen (LPh) 3-8.
Nachweis von einem persönlichen Referenzprojekt im Leistungsbild Ingenieurbauwerke der vorgesehenen Projektleitung jeweils mindestens mit den Leistungsphasen (LPh) 3-8.
Nachweis von 3 persönlichen Referenzprojekten im Leistungsbild Städtebaulicher Entwurf der vorgesehenen Projektleitung über die Neugestaltung von innerörtlichen Straßenräumen, jeweils mit den Leistungsphasen (LPh) 1-3.
Der eigene Anteil an der Projektleitung muss je Leistungsbild und je Leistungsphase mindestens 50 % betragen haben. Es werden insgesamt maximal 4 Referenzen bewertet. Die Leistungsphase 8 muss in jedem Leistungsbild jeweils zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung fertiggestellt worden sein. Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind schriftlich an Herrn Buck (Stadtbauamt Geislingen) zu stellen. Fragen, die nicht 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt bis zum 12.11.2021.
Für Nachunternehmer gelten die gleichen Zuschlags-/Wertungskriterien wie für den Hauptunternehmer. Es sind entsprechende Angaben zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen
Postleitzahl: 72351
Land: Deutschland