Gestellung von Zeitarbeitskräften für den städtischen Baubetriebshof Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2021/93

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkelenz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gestellung von Zeitarbeitskräften für den städtischen Baubetriebshof

Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2021/93
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gestellung von bis zu 8 Zeitarbeitskräften (vorrangig Helfer und Fachhelfer) für saisonal auftretende Bedarfsfälle in der Grün- und Freiflächenpflege.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Erkelenz 41812 Erkelenz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Baubetriebshof der Stadt Erkelenz benötigt mindestens für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 zur Deckung saisonal auftretender Bedarfsfälle bis zu 8 Arbeitskräfte pro Jahr (vorrangig Helfer und Fachhelfer) mit einem Arbeitsvolumen von ca. 6.000 Jahresarbeitsstunden. Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt in der Ausführung von leichten Arbeiten im Rahmen der Grün- und Freiflächenpflege.

Ausgebildete Gärtner, möglichst der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, werden nur in Ausnahmefällen zur Abdeckung eines besonderen Personalbedarfs benötigt. Diese sind auch für kürzere Einsatzzeiten auf Anforderung des Auftraggebers bereitzustellen.

Helfer:

Allgemeine Tätigkeiten im Rahmen der Grünflächenpflege in Grünanlagen und auf Wegen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet, die lediglich eine Einweisung erfordern; Beetpflege, Wildkrautbeseitigung, Laubbeseitigung, Reinigung von Spielplätzen und Grünanlagen, Entfernung und Entsorgung von Unrat.

Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 1 des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.

Fachhelfer ohne fachspezifische Qualifikation:

Wie oben einschl. Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind (Pflanzungen; Arbeiten z.B. mit Handrasenmäher)

Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 2a des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.

Fachhelfer mit fachspezifischer Qualifikation:

Wie oben einschl. Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist (Motorsäge, Freischneider u.ä.).

Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 2b des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.

Landschaftsgärtner:

Eigenständige Durchführung der fachgerechten Unterhaltungspflege in den städtischen Grün- und Freianlagen, Baumpflegearbeiten einschließlich Bäume fällen und Wurzelstöcke roden.

Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu den angebotenen Stundensätzen ist die zum Zeitpunkt der Überlassung geltende MwSt. hinzuzurechnen. Die beigefügten Formblätter zur Preisermittlung des Verrechnungssatzes für Helfer (3.1.1), Fachhelfer ohne fachspezifische Qualifikation (3.1.2), Fachhelfer mit fachspezifischer Qualifikation (3.1.3) sowie für Landschaftsgärtner (3.1.4) sind mit dem Angebot abzugeben. Das Fehlen eines der Formblätter führt dazu, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird.

Das Angebot wird nach folgenden Zuschlagskriterien gewertet:

1. Stundenverrechnungssätze Helfer, Fachhelfer ohne fachspezifische Qualifikation, Fachhelfer mit fachspezifischer Qualifikation, Landschaftsgärtner. Der in den jeweiligen Formblättern "Preisermittlung" unter Nr. 1 ausgewiesene Kalkulationslohn wird im Rahmen der Wertung mit dem Faktor "1" multipliziert und die unter Nr. 2 ausgewiesenen Zuschläge mit dem Faktor "2" multipliziert. Die Addition dieser Multiplikationsergebnisse ergeben den "Wertungs-Stundenverrechnungssatz".

2. Die auf dieser Basis ermittelten "Wertungs-Stundenverrechnungssätze" werden mit den ausgeschriebenen Jahresleistungsstunden multipliziert. Dies ergibt die Gesamtwertungssumme.

3. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtwertungssumme erhält den Zuschlag. Bei Summengleichheit erhält das Angebot mit dem höchsten Kalkulationslohn den Zuschlag. Bei gleichem Kalkulationslohn entscheidet das vom Auftraggeber gezogene Los.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 226-595324
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Gestellung von Zeitarbeitskräften für den Baubetriebshof der Stadt Erkelenz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 14.12.2021, 12:00 Uhr, bei der ausschreibenden Stelle eingehen.

B) Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO und ein Auszug aus dem Vergaberegister gemäß § 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen für den Bestbieter werden durch den Auftraggeber angefordert.

C) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene sonstige Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern.

D) Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW bzw. dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz der Wirtschaftsregion Aachen bzw. des Landes NRW.

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6YZ3F

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/02/2022

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