Wettbewerb - Neugestaltung der zentralen Fußgängerzone in Ulm Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-110
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb - Neugestaltung der zentralen Fußgängerzone in Ulm
Die Bahnhofstraße und die Hirschstraße stellen die wichtigste und meistfrequentierte Handelslage der Ulmer Innenstadt dar. Die Straßenzüge verbinden auf einer Länge von etwa 450 Metern den Bahnhofplatz und den Münsterplatz und führen auf geradem Weg zum bedeutendsten Baudenkmal der Stadt - dem Ulmer Münster. Diese zentrale Fußgängerachse ist somit auch eine Visitenkarte der Stadt. Sie prägt das Image von Ulm nach innen und außen und ist damit ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um Touristen und den stationären Einzelhandel. Der bauliche Zustand und die Gestaltung von Bahnhofstraße, Deutschhausgasse, Glöcklerstraße und Hirschstraße sind in die Jahre gekommen und werden ihrer örtlichen und überregionalen Bedeutung nicht mehr gerecht. Infolge der Aufwertung der angrenzenden Bereiche durch das Einkaufszentrum Sedelhöfe wird die Diskrepanz noch augenfälliger. Die Straßenzüge sollen daher umgebaut und entsprechend ihrer Funktion als zentraler Freiraum in der Stadt und bedeutender Handels-, Begegnungs- und Kommunikationsort ausgebaut werden. Die zentrale Innenstadtlage ist zudem - entsprechend ihrer Funktion - baulich hoch verdichtet und stark versiegelt. Ein Umbau bietet die Chance, die negativen Auswirkungen des Klimawandels mit geeigneten Maßnahmen zu mindern.
Geplante Vergabe der Planungsleistungen: gem. § 39 HOAI Leistungsbild Freianlagen LP 2 (anteilig) - 5. Eine Beauftragung weiterer Leistungsphasen (unter Gremienvorbehalt bis Leistungsphase 7) wird vorbehalten. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Es werden Bewerber (Landschaftsarchitekten) gesucht, die Erfahrung in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben haben.
2) Die Auswahl der max. 15 geeigneten Teilnehmer erfolgt im Teilnahmewettbewerb, der dem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 vorgeschaltet ist. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt auf der Basis der Auswahlkriterien, wobei ein Punktesystem für die Bewertung angewendet wird. Die Ausloberin behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Die Prüfung / Auswahl erfolgt wie folgt:
2a) fristgerechter Eingang / Vollständigkeit der Unterlagen
2b) Prüfung d. technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV). Mindestkriterien:
– Nachweis Berufsqualifikation
– Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssummen im Auftragsfall: 1.500.000,00 € für Personen sowie 1.500.000,00 € für sonst. Schäden. Nachweis der bestehenden Versicherung mit Maximierung der Ersatzleistung auf mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme ist eine Eigenerklärung einzureichen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
– Mindestanforderung gemittelter Umsatz vergl. Leistungen (Objektplanung Freianlagen) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gleich/mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto / Jahr (Bei Bewerbergemeinschaften: Gesamtsumme aller Bewerber)
– Mindestanforderung an die gemittelte Anzahl der festangestellten Landschaftsarchitekten / Ingenieure der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre f. vergleichbare Leistungen gleich/mehr als 3 (Bei Bewerbergemeinschaften: Gesamtsumme aller Bewerber)
– 3 Referenzen: Die Referenzen müssen im Projektdatenblatt u. in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden (max. auf je 2 DINA4-Blättern). Bei Bewerbergemeinschaften zählen die Referenzen in der Summe der Partner. Mindestanforderungen: Referenzen gem. § 39 HOAI mind. Honorarzone IV; Alter max. 10 Jahre. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht worden sein (Stichtag: 01.02.2012 oder später); Mindestgröße: Fläche von 4.000 qm oder Baukosten in Höhe von 2,5 Mio. EURO brutto (KG 500); Wettbewerbserfolge in Form von Preisen (keine Anerkennungen) sind zugelassen, sofern die weiteren definierten Mindestanforderungen erfüllt sind; Von den eingereichten Referenzen muss mind. eine der Referenzen realisiert worden sein bzw. die Übergabe an den Nutzer ist bereits erfolgt und bei mind. einer der Referenzen muss die Leistungsphasen 2 bis 5 durch den Bewerber erbracht worden sein.
2c) Bepunktung der Referenzen: Bei Erfüllung der o.g. Ausschluss- / Mindestkriterien erfolgt eine Bepunktung entsp. nachfolgender Kriterien.
– Projekte vergleichbarer Aufgabe: Gesucht werden öffentliche Stadtplätze, Fußgängerbereiche / Fußgängerzonen oder in der Nutzung und Komplexität vergleichbare Objekte: Die Vergleichbarkeit ergibt sich aus einer Komplexität der Planungsaufgabe, aus der Nutzungsintensität, -vielfalt und -frequenz, der gewünscht hohen gestalterischen Qualität der geplanten Freiräume sowie der berücksichtigten Nachhaltigkeitsaspekte. Bewertet wird die Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe von „keine Vergleichbarkeit = 0 Pkt.“ bis „hohe Vergleichbarkeit = 5 Pkt.“
– Projekte mit vergleichbarem Leistungsbild: Abschluss der Leistungsphasen 2 - 5: 1 Pkt.
– Projekte mit vergleichbarem Leistungsbild: Abschluss der Leistungsphasen 6 - 8: 1 Pkt.
Je Referenz sind max. 7 Punkte zu erreichen, die jeweils mit einer Gewichtung von 25 in die Wertung eingehen. Insgesamt sind max. 525 Punkte erreichbar. Über die Bepunktung ergibt sich eine Rangfolge. Die max. 15 Bewerbungen mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich zur Teilnahme am Wettbewerb. Zudem werden Nachrücker über die Rangfolge ermittelt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Fortführung unter Abschnitt VI.3
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. (Fortführung unter VI.3.1) Zusätzliche Angaben).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.9.1) Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge:
Leitidee und konzeptionelle Qualität, Freiräumliche Qualität, Gestaltqualität des öffentlichen Raums inkl. Nutzungs- und Aufenthaltsqualität, Ökologische Qualität – Beiträge zur Nachhaltigkeit und Klimaanpassung, Erfüllung der funktionalen Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, Realisierbarkeit der Vorschläge, Realisierbarkeit in Bauabschnitten
Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
IV.1.9.2) Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit den Preisträger*innen durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus folgenden Zuschlagskriterien ermittelt: Personaleinsatzkonzept 20 %; Projektorganisation 20 % und Honorarangebot 10 %. (siehe auch Anlage: 2129_Matrix-Stufe2)
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme von 91.000,00 € netto zur Verfügung, die als Preise und Anerkennungen ausgeschüttet werden. Folgende Verteilung ist vorgesehen:
— 1. Preis: 36.400,00 € netto
— 2. Preis: 22.750,00 € netto
— 3. Preis: 13.650,00 € netto
— 2 Anerkennungen: mit je 9.100,00 € netto für bemerkenswerte Teilleistungen.
Das Preisgericht behält sich gem. RPW 2013 vor, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Fortführung von Abschnitt III.1
3) Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Ausloberin weitgehend grundsätzlich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Sollte sich im Verlaufe des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Ausloberin behält sich vor, zur Bestätigung von Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu fordern.
4) Teilnahmeanträge per E-Mail o. Fax und Papier sind unzulässig. Für den fristgerechten Eingang ist der Bewerber verantwortlich. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. Grundvoraussetzung zur Bewertung der Bewerbung ist der fristgerechte Eingang der Bewerbungsunterlagen und die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Es sind die Vordrucke der Bewerbungsunterlagen zu verwenden. Zur Teilnahme am Verfahren ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerbungsbogens (Formblatt F01) inkl. erforderlicher Anlagen und die ausgefüllten Referenzbögen (Anlage 1) inkl. Anlagen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist zudem die Erklärung Bewerbergemeinschaft (Formblatt F02) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
5) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung gem. § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Im Fall der Berufung auf die technisch-fachlichen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt dies, soweit das andere Unternehmen als Nachunternehmer mit der Erbringung entsprechender Leistungen betraut wird.
6) Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern. Sofern vom Bewerber bzw. den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der unter III.1) genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil II D. der EEE werden nicht gefordert.
VI.3.2) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis
oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
VI.3.3) Rückfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 01.03.2022, 12:00 Uhr an die in I.1) genannt Kontaktadresse zu richten.
VI.3.4) voraussichtliche Termine:
Auswahl der Teilnehmenden: 18.03.2022; Ausgabe der Unterlagen: ab 30.03.2022; Kolloquium: 13.04.2022 (als Videokonferenz); Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 28.06.2022; Preisgericht: 28.07.2022
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/