Allgemeinmedizinische Versorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/7-19
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74/380
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Allgemeinmedizinische Versorgung
Erbringung der allgemeinmedizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe.
Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf eine Rahmenvereinbarung für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen bis zu 6 Jahre betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Allgemeinmedizinische Versorgung
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 08.08.2019, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YYHR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erbringung der allgemeinmedizinische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe.
Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf eine Rahmenvereinbarung für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen bis zu 6 Jahre betragen.
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ab dem 01.12.2021 wird die bisherige Vorfilterfunktion der Erstaufnahmeeinrichtung Schwetzingen aufgelöst und im Ankunftszentrum Heidelberg (AZ HD) implementiert. Wegen der aus Infektionsschutzgründen gebotenen Trennung des Vorfilters im Südbereich von den Bestandsbewohnern im Nordbereich und der dort vorhandenen medizinischen Infrastruktur war im Südbereich die Schaffung einer umfassenden medizinischen Versorgung sowie das Einrichten entsprechender Räumlichkeiten erforderlich. Zusätzlich war ein ärztlicher Bereitschaftsdienst einzurichten, der nachts und am Wochenende auch für die übrigen Einrichtungen und den RP-Bereitschaftsdienst telefonisch konsultierbar ist. Auf diesem Wege kann eine durchgängige medizinische Versorgung des Vorfilters im AZ HD und der übrigen Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk Karlsruhe sichergestellt werden.
Die Implementierung des Vorfilters im AZ HD war kurzfristig erforderlich geworden, da neben der anhaltenden Corona-Pandemie erheblich gestiegene nicht vorhersehbare Zugangszahlen zu verzeichnen waren. In der Folge waren die bestehenden Einrichtungen im Regierungsbezirk zwischenzeitlich so eng belegt, dass keinerlei Restkapazität mehr vorgehalten werden konnte und in der Folge die EA Schwetzingen vollständig in den Regelbetrieb überführt werden musste. Bei Abschluss der Rahmenvereinbarung war überdies nicht absehbar, dass im Rahmen der allgemeinmedizinischen Versorgung ein umfassendes Präventions- und Absonderungskonzept in den Erstaufnahmeeinrichtungen implementiert werden musste, da zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine pandemische Lage bestand und eine solche auch nicht absehbar war. Trotz der Ausweitung der medizinischen Versorgung im AZ HD und der Einrichtung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bleibt der bisherige Gesamtcharakter des Auftrags erhalten.