Projekt Stuttgart-Ulm, Neubaustrecke Wendlingen-Ulm. Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 030-075220
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Diese Bekanntmachung dient auch der Verkürzung der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Stuttgart-Ulm, Neubaustrecke Wendlingen-Ulm.
Bauleistungen im Bereich Tiefbau, Oberbau, Verkehrsanlagen, 50 Hz, Leit- und Sicherungstechnik, sowie der Oberleitungsanlage im Bereich Ulm Hbf, im Zuge der Errichtung des Elektronischen Stellwerks Ulm Hbf, mit Einbindung und Anschluss der
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm an den Hauptbahnhof Ulm.
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, Ulm Hbf.
Bauleistungen im Bereich Tiefbau, Oberbau, Verkehrsanlagen, 50 Hz, Leit- und Sicherungstechnik, sowie der Oberleitungsanlage im Bereich Ulm Hbf, im Zuge der Errichtung des Elektronischen Stellwerks Ulm Hbf, mit Einbindung und Anschluss der
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm an den Hauptbahnhof Ulm.
Einzelne Vergabeverfahren sind bereits eingeleitet und/oder abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Unionfinanziert wird: ja.
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Teil des EU-Projektes Nr.17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“,
hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/