Lieferung und Montage von elektro- und nachrichtentechnischen Anlagen für die Bahnsteigausrüstung sowie den analogen Zugfunk der Rurtalbahn
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]400
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.btg-kreis-dueren.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rurtalbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von elektro- und nachrichtentechnischen Anlagen für die Bahnsteigausrüstung sowie den analogen Zugfunk der Rurtalbahn
Eisenbahnstrecken im Eigentum der Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH, diese befinden sich überwiegend im Landkreis Düren und untergeordnet in den benachbarten Landkreisen
Lieferung und Montage von elektro- und nachrichtentechnischen Anlagen für die Bahnsteigausrüstung sowie den analogen Zugfunk in folgenden Gewerken:
1. Dynamisches Fahrgastinformationssystem DFI
Fahrgastinformationssystem an den Stationen des SPNV; Mindestanforderung nach VO EU 1371/2007; Datenbereitstellung über Schnittstellenstandard VDV 453/454; Ausführung vandalismusresistent, zugelassen für öffentliche Bahnanlagen, Möglichkeit zur Anzeige von Datum / Uhrzeit, Sprachausgabe „on demand“ sowie direkte Anzeige von Zusatzinformationen aus der Leitstelle; einschließlich aller erforderlichen Lieferungen und Leistungen zur Datenübertragung. Ausführung gem. den einschlägigen Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik.
2. Videoüberwachung VÜ
Videoüberwachungssystem außen / innen auf Basis hochauflösender digitaler Kameras mit Funktionalität Bewegungserkennung, Gesichtserkennung, Nachtsicht, Alarmfunktion sowie zentraler Datenspeicherung, Kontrollmonitoren und einem DSGVO-konformen Bedienplatz gemäß den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN EN 50132, VdS 2364, VdS 2366) einschließlich aller erforderlichen Lieferungen und Leistungen zur Übertragung der Daten an den zentralen Datenspeicher und die Bedienplätze, Ausführung nach den einschlägigen Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik .
3. 50 Hz Ausstattung
Alle elektrotechnischen Lieferungen und Leistungen ab ZAS (Zähleranschlusssäule) des VNB (Versorgungsnetzbetreiber) bis zum elektrischen Endverbraucher einschließlich der erforderlichen Kabelverlegearbeiten nach den einschlägigen Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE).
4. Analoger Bahnfunk
Lieferung und Montage von analogen Funksystemen für Eisenbahnen (Betriebsfunk) nach dem Standard VZF95 - Ausbaustufe 2 mit Zulassung des Eisenbahn-Bundesamtes entsprechend dem Lastenheft "Zugfunk auf Strecken mit einfachen betrieblichen Verhältnissen" der Deutschen Bahn AG, Ausführung nach den einschlägigen Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik .
5. W-LAN-Technik
Lieferung und Inbetriebnahme von W-LAN-Technik (Systeme, Geräte und Komponenten) mit Zubehör inklusive Software an den Haltepunkten der Rurtalbahn.
Eine Bewerbung ist auf das gesamte Leistungsspektrum oder einzelne der genannten Gewerke möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung ist ein zweistufiges System vorgesehen. Dieses stützt sich in Stufe 1, in der die allgemeinen Eignungsnachweise hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie Ausschlusstatbestände abgefragt werden, auf das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (nachfolgend „AVPQ“ genannt) bzw. die dort geforderten Eignungsnachweise und Ausschlusstatbestände. In Stufe 2 werden besondere ergänzende unternehmens- bzw. bahnspezifische Eignungsnachweise gefordert.
Stufe 1:
- Nachweis durch die Eintragung in das AVPQ mittels Vorlage der Präqualifizierungsurkunde mit Angabe des Zugangscodes und der präqualifizierten Leistungsbereiche.
- Vorlage aller Nachweise, die für das AVPQ gefordert werden.
Stufe 2:
Ergänzende unternehmens- bzw. bahnspezifische Erklärungen und Nachweise:
- Eigenerklärungen zur Eignung
- Nachweise (diese werden nachfolgend aufgeführt)
1) Nachweis von mindestens 2 Referenzen je Gewerk, auf das sich die Bewerbung bezieht, über in den letzten drei Jahren durchgeführte Lieferungen und Montagen von elektro- und nachrichtentechnischen Anlagen für die Bahnsteigausrüstung oder vergleichbar mit Angaben zur tatsächlichen Ausführungszeit, der jeweiligen Auftragssumme und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
2) Erklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre mit Leistungen der geforderten Art.
3) Erklärung zum Personalbestand und Nachweis der Qualifikation der Mitarbeiter und des Aufsichtspersonals zur Abdeckung der Leistungen der geforderten Art.
4) Auflistung der maschinellen Ausrüstung zur Abdeckung der Leistungen der geforderten Art.
5) Auflistung der messtechnischen Ausrüstung zum Prüfen der Isolationswerte von Kabelanlagen.
6) Nachweis einer Konzession für Elektroarbeiten (Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers)
Einzelheiten und entsprechende Formulare sind in den Unterlagen ausgeführt, die die Bewerber bei der oben benannten Kontaktstelle (siehe I.3) kostenfrei per E-Mail anfordern können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die bestehenden Präqualifizierungssysteme "Baumaßnahmen für den Neu- und Ausbau von Bahnanlagen" (veröffentlicht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union am 02.02.2018 unter der Nr. 49970-2018) und "Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen als Nebenleistungen für den Neu- und Ausbau von analogen Bahnfunkanlagen nach dem Standard VZF95" (veröffentlicht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union am 01.08.2017 unter der Nr. 300749-2017) werden beendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nur zulässig, wenn dieser innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).