TUB - Verlagerung Therapiebereiche - Fliesen- und Plattenarbeiten BT 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.MN01-1070-01 / 21-21 (200)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
TUB - Verlagerung Therapiebereiche - Fliesen- und Plattenarbeiten BT 4
Gewerk: 1070-01 Fliesen- und Plattenarbeiten BT4
BG Klinik Tübingen Schnarrenbergstraße 95 72076 Tübingen
Fliesen- und Plattenarbeiten im Rahmen von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, in Krankenhauseinrichtungen. Nicht zu bearbeitende Gebäudeteilbereiche (Verwaltung, Labor, Forschungseinrichtung, Physiotherapieschule) bleiben während der Ausführung in Betrieb.
42 m2 Kunstharzestrich auf TS-Dämmbahn D 10 mm, einschl. Abdichtung Boden W2-I mit Polymerbitumenbahn PYE-KTGKSP2,8;
96 m2 Zementestrich anschleifen, absaugen, ausgleichen mit faserverst. Ausgleichsmasse;
42 m2 Abdichtung der Bodenflächen im Verbund (AIV-F), W2-I, mit Reaktionsharz RM;
ca. 27 m Anschlüsse der Abdichtung der Bodenflächen im Verbund (AIV-F);
480 m2 Bekleidung auf Wände mit trockengepressten Fliesen/Platten Gr.BIa, Format 15/30cm, im Dünnbett;
138 m2 Bodenbelag aus trockengepressten Fliesen/Platten Gr.BIa, Rutschgr.R10/R11B, Format 30/30cm, im Dünnbett;
ca. 635 m elastische Fugen, Basis Silikon;
Ausbau/Abbruch und Erneuerung von Plattenstreifen aus vorhandenen Fußböden aus Betonwerkstein, als Begleitmaßnahme zum Ausbau/Umbau/Erneuerung von Tür- und Trennwandanlagen mit Bodeneinstand - einschl, Dämmschicht und Zementestrich (ca. 5 m2 Bodenbelag, ca. 31 m Sockelleiste aus Betonwerkstein, ca. 70 m elastische Fugen) .
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. VHB Bund-Formblatt 124,
- Mitgliedschaften bei der Berufsgenossenschaft.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB-Formblatt 124 geforderten Nachweise
nachzureichen.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit andere Unternehmen ausgeführten Leistungen,
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB Bund-Formblatt 124 geforderten Nachweise
nachzureichen.
- Erklärung zur Ausführung mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Leistungen. (in den letzten 5
Jahren);
- die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB-Formblatt 124 geforderten Nachweise
nachzureichen.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB Bund-Formblatt 124 geforderten Nachweise
nachzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRZJU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.