Hochregalanlage Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochregalanlage
Vertrag über Planung, Lieferung, Aufbau, Endabnahme und Wartung einer Hochregalanlage
Bekleidungszentrum Simmern
Mutterschieder Straße 3
55469 Simmern
Hochregal 1,80m
Bestellmenge: 12.000 Stück
Hochregal 1,30m
Bestellmenge: 2.300 Stück
Wartungsvertrag
Mindestanzahl: 2 Jahre
maximale Anzahl: 4 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen);
1b) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate);
1c) Angabe Nachunternehmer;
1d) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB;
1e) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer, sofern Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe;
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
2b) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
2c) Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Angabe der jeweiligen Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden, Bearbeitungsschäden etc. (die Mindesthöhe ergibt sich aus § 15 Nr. 4 des Vertrags über Planung, Lieferung, Aufbau und Endabnahme einer Hochregalanlage des Bekleidungszentrums in Simmern)
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe
3a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten;
3b) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig);
3c) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Angebot konkret zu benennen;
3d) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagementsystems der Nachunternehmer gemäß DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig);
3e) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 3 Jahren die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bieters vorgelegten Referenzen beteiligt waren;
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe
Referenz(en) in Höhe von:
3 Referenzprojekten
Detaillierte Anforderungen siehe Übersicht Geforderte Nachweise, Erläuterungen zu Abschnitt A
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III 1.1), III 1.2) und III 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.