OGS an der Graf Dodiko Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warburg
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 34414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
OGS an der Graf Dodiko Grundschule
Einrichtung einer OGS an der Graf Dodiko Schule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Einführung einer Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.
Die Hansestadt Warburg ist Schulträgerin der Graf Dodiko Schule, die ab dem 01.08.2022 als Offene Ganztagsschule (OGS) geführt werden soll. Im Rahmen der OGS ist eine Randstundenbetreuung anzubieten. Bitte beachten Sie die Leistungsbe-
schreibung.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten für den Hauptstandort und die Teilstandorte der Grundschule Graf Dodiko. Der Vertrag beginnt ab dem 01.08.2022 und endet am 31.07.2026. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.12. eines Jahres zum Ablauf des Schuljahres gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
NRW werden Vertragsbestandteil.
Ebenso gelten die Besonderen Vertragsbedingungen sowie die weiteren Besonderen Vertragsbedingungen entsprechend den
Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das Portal Deutsche e-vergabe einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.