GHS - VgV Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2022-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bbs-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
GHS - VgV Gebäude
Gebäudeplanung nach HOAI §§ 34 ff.
für Gerhart-Hauptmann-Schule Erweiterung des Mansagebäudes, Mannheim
Mannheim
Für die Erweiterung des Mensagebäudes (E-Gebäude) der Gerhart-Hauptmann-Schule in Mannheim soll in Form eines Anbaus erweitert sowie Teilbereiche im Bestand saniert und umfunktioniert werden.
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Die bestehende Mensa soll zukünftig für insgesamt 280 Schüler, im 2-Schicht-Betrieb ausgelegt werden. Pro Schüler 0,8 - 0,95 m² (224 - 266 m²) vorzusehen. Entgegengesetzt der aktuellen Raumaufteilung soll es zukünftig nur noch einen Speiseraum geben. Geschuldet durch die Gegebenheiten im Bestand muss die Schule aktuell die Schüler auf zwei Räume verteilen und hat somit eine ungewollte zweite Ausgabesituation. Hierfür sind zugleich auch die Sanitärräume, technischen Anlagen, aktuelle Ausgabesituation und der Küchenbereich auf die steigenden Anforderungen zu prüfen. Zudem soll die Verortung von weiteren Lüftungsanlagen, welche einen hohen Platzbedarf aufweisen können, geprüft werden. Diese Aspekte sind stark von der architektonischen Entwurfs-Richtung abhängig und sollen vom Architekten frühzeitig mit eingeplant werden. Die durch die unmittelbare Erweiterung des Mensagebäudes verloren gehende Außenterrasse gilt es in das neue Konzept mit einzubinden. Die Erweiterung soll sich in das Gebäudeensemble der Schule gut einbinden können. Die Teilbereiche die im Bestand (Erdgeschoss) zu sanieren und umzufunktionieren sind betragen ca. 350m² NRF. Den zu erwartenden Umfang für die Erweiterung in Form eines Anbaus inklusiver neuer Terrasse beträgt 450m² BGF. Diese Zahlen sind unverbindlich und von der tatsächlichen architektonischen Planung abhängig.
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Anlass und Zweck
Das Gebäude E wurde im Jahr 2014 zur Mensa umgebaut und in Teilbereichen zur Beherbergung einer Küche im hinteren Gebäudeteil erweitert.
Aufgrund der unerwarteten Bevölkerungszunahme im Stadtteil Rheinau ergeben sich aktuell Schülerzuwächse, die zwingend eine Erweiterung des Mensagebäudes erforderlich machen. Eine temporäre Lösung scheidet aus, da die nach der Bewertung der derzeitigen und prognostizierten Schülerzahlen von einer stabilen 2,5 Zügigkeit der Schule auszugehen ist. Dies bedeutet maximal 280 Schüler*innen für die auch Raum in der Mensa vorhanden sein muss.
Dies soll zukünftig im 2-Schicht-Betrieb ausgelegt werden.
Es soll zusätzlich geprüft werden in welcher Art und Weise der Mensabetrieb während der Bauzeit fortgeführt werden kann. Hierfür soll ein Konzept für Ausweichflächen innerhalb der Schule oder alternativ auch eine temporäre Lösung in Form von einem Containerbau erarbeitet werden. (siehe ll.2 besondere Leistungen)
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Leistungsumfang
Ausgeschrieben wird die Gebäudeplanung nach HOAI §§ 34 ff. für die Erweiterung des Mensagebäudes der Gerhart-Hauptmann-Schule Mannheim".
Es ist vorgesehen, die LPH 1 bis einschließlich LPH 8 zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt nach Stufen und zeitlicher Erfordernis.
Die weiteren notwendigen HOAI-Leistungsbilder (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Küchenplanung, Bauphysik etc.) sind als separate Aufträge vorgesehen und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt in Einzelgewerken.
Das zu beauftragende Leistungsbild ergibt sich aus dem beiliegenden Vertragsmuster und umfasst folgende Grundleistungen nach HOAI §§49 ff.:
+ Grundlagenermittlung (LPH 1)
+ Vorplanung (LPH 2)
+ Entwurfsplanung (LPH 3)
+ Genehmigungsplanung (LPH 4)
+ Ausführungsplanung (LPH 5)
+ Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)
+ Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)
+ Objektüberwachung und Dokumentation (LPH 8)
Neben den Grundleistungen nach HOAI sind folgende besondere Leistungen vorgesehen:
+Einarbeiten in die vorhandenen Unterlagen pauschal in EUR.
+Fortschreiben der Ausführungsplanung bis zum Bestand
+ Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln pauschal in EUR.
+ Zuarbeit für die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes
+ Konzeption für ein temporäres Ausweichflächenkonzept des Mensabetriebs während der Bauzeit, in mind. zwei Varianten
Im Zuge der Kalkulation der Nebenkosten sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
+ Planungsbesprechungen im 14-tägigen Rhythmus vor Ort oder per TEAMS
+ Bauleitungsbesprechung im 14-tägigen Rhythmus vor Ort (unabhängig von allgemeiner Koordinierung der Arbeiten/ Leistungen vor Ort)
+Planverteilung an Projektbeteiligte bei wesentlichen Leistungsständen/-änderungen oder wegen technischer Erfordernis zusätzlich in Papier (grundsätzlich als Datei im offenen Format und je als PDF)
+ Nutzung, Austausch und Dokumentation der projektspezifischen Unterlagen über die gemeinsame auftraggeberseitige Projektplattform in Sharepoint
+ Allgemeine Leistungen einschl. Reisekosten
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Kostenbudget
Für die bauliche Umsetzung Gerhart-Hauptmann-Schule Erweiterung des Mensagebäudes steht ein Baubudget von:
KG 300 netto [Betrag gelöscht] EUR
KG 400 netto [Betrag gelöscht] EUR
KG 500 netto [Betrag gelöscht] EUR
KG 600 netto [Betrag gelöscht] EUR
Summe netto [Betrag gelöscht] EUR
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Zeitlicher Rahmen
Als zeitlicher Rahmen für die Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsumfang im Auftragsfall werden folgende Meilensteine vorgegeben:
Beginn der Planungsleistungen ab 08/ 2022
Fertigstellung der Planungsleistung LPH 1-3 bis 02/ 2023
Beginn der Ausführungsplanung ab 06/ 2023
Beginn der baulichen Umsetzung ab 09/ 2023
Fertigstellung der Baumaßnahme bis 11/ 2024
Einzug der Nutzer ab 12/ 2024
Die planerischen Leistungen sind so rechtzeitig zu erbringen, dass die obigen Termine nicht gefährdet sind. Hierbei ist die notwendige Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber bzw. dessen Gremien zu berücksichtigen.
Die baulichen Leistungen unterliegen den Ausschreibungsvorschriften nach VOB/ A. Der Zeitraum für die öffentlichen/ beschränkten Ausschreibungen ab Fertigstellung der Vergabeunterlagen bis Beauftragung beträgt i.d.R. 2 Monate und ist in der Terminplanung zu berücksichtigen.
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Qualitäten
Für die Umsetzung der Bauausführung wurden zwischen der Bauherrin Stadt Mannheim und dem Auftraggeber bzw. Betreiber der Liegenschaften BBS Bau- und Betriebsservice GmbH für verschiedene Gewerke Mindestqualitäten und Energieleitlinien vereinbart. Hinzu kommen Qualitätsvorgaben von Seiten der technischen Ausrüstung für den harmonisierten Betrieb der Gebäude durch die Mitarbeiter der BBS. Die Erstellung der Dokumentation hat nach dem BBS-Standard zu erfolgen. Bei der Erstellung von Plänen sind die CAD-Richtlinien einzuhalten.
Die vorgenannten baulichen Mindeststandards sind im Auftragsfall verbindlich, zum jetzigen Zeitpunkt nur informativ als Anlage beigefügt. Die technischen Mindeststandards werden über die Fachplaner in dem Projekt kommuniziert und können im Auftragsfall eingesehen werden.
gemäß Eignungskriterien unter III.1) ff.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Mit dem Zuschlag wird die LPH 1-3 beauftragt.
Die weiteren Stufen LPH 5 bis LPH 8 werden entsprechen der Erfordernis durch die BBS abgerufen.
Die Einarbeitung in die Ausschreibungsunterlagen, Erstellung
von Angeboten, Teilnahme an Bietergesprächen oder sonstiger
Aufwand im Zusammenhang mit dem Verfahren wird nicht
vergütet.
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Entstehen im Rahmen der Erstellung des Teilnahmeantrags
oder des Angebots aufgabenbezogene oder verfahrensrechtliche Fragen, deren Beantwortung sich nicht aus den Ausschreibungsunterlagen oder deren Anlagen
erschließen, können diese über die eVergabe-Software gestelltwerden.
Eine Rückmeldung erfolgt an alle zum Zeitpunkt des Verfahrens noch beteiligten Bewerber/Bieter.
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Die Einreichung von Bieterfragen ist nur bis 7 Kalendertage vor Abgabefrist möglich.
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Die von den Bewerbern/Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden ausschließlich im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des
Teilnahmeantrages/des Angebots verwendet werden. Jede
Veröffentlichung (auch auszugsweise) bedarf der Genehmigung
der ausschreibenden Stelle.
Der Bewerber/Bieter hat - auch nach Beendigung des Verfahrens - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit
zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung der Unterlagen betrauten Mitarbeiter/Nachunternehmer zu verpflichten. Eigene Anlagen und Nachweise sind nur in Kopie beizufügen. Eine Rückgabe von Unterlagen des Bewerbers/Bieters ist nicht
vorgesehen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mannheim.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt oder Ingenieur" berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der
Berufsbezeichnung "Architekt oder Ingenieur" berechtigt ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein Mitglied (natürliche oder juristische Person) die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
2) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 VgV in
Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB vorliegen
Zur Auswahl der Teilnehmer werden eindeutige, nicht diskriminierende und der
Aufgabenstellung angemessene Kriterien festgelegt. Zugelassen wird nur, wer den
Teilnahmeantrag abfragt, verwendet und die Vordrucke vollständig sowie fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Formale Kriterien für die Zulassung sind
* fristgerechte Bewerbung
* Bewerbererklärung aller Teilnahmeberechtigten
* Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation
* Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
* Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB nicht zutreffen
* Nachweis /Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
* Eigenerklärung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren im Falle der Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber
anhand von Erklärungen und Referenzen. Ein Auswahlgremium überprüft und
bewertet die eingereichten Unterlagen auf Ihre Eignung. Es qualifizieren sich
diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool die die höchsten Punkte erreichen.
Es werden insgesamt 5 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr Teilnehmer
als insgesamt zur Auswahl vorgesehen sind, wird innerhalb des Teilnehmerpools
gelost. Gibt es weniger Teilnehmer als zur Auswahl vorgesehen sind, entscheidet der Auftraggeber über die Fortführung oder Aufhebung des Verfahrens.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, jeweils zweifach pro Jahr.
2) Erklärung über Gesamtumsatz sowie den Umsatz für die zu erbringende Leistungsart. Mindestumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Zusätzliche Punkte werden vergeben für
+ LPH 1 wurde in Referenz erbracht 1,0 Punkt
+ LPH 2 wurde in Referenz erbracht 1,0 Punkt
+ LPH 8 Kontrolle der Ausführung wurde in Referenz erbracht 2,0 Punkte
+ Referenz hat mind. 900 m² BGF 1,0 Punkt
+ Referenz beinhaltet eine Generalsanierung 2,0 Punkte
+ Referenz beinhalt Umsetzung im laufenden Betrieb 2,0 Punkte
+ Referenz beinhaltet Bauen im Bestand 2,0 Punkte
+ Referenz hat öffentlichen Auftraggeber 1,0 Punkt
+ Referenz beinhaltet eine Mensa im Bildungsbau 3,0 Punkte
Summe der max. Wertungszahl 15,0 Punkte
Nachweis eines realisierten Projektes mit Fertigstellung:
+ Neubau oder Sanierung
+ LPH 3-8
+ Anrechenbare Kosten für Elektro mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
+ BGF mind. 400 m²
+ Fertigstellung max. 10 Jahre ab Veröffentlichung Bekanntmachung zurück liegen
siehe III.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens erfolgt als eVergabe mit der Software des "Deutschen Ausschreibungsblatts". Die Nutzung der Software ist für den Bieter kostenneutral. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Software. Das bedeutet, die Unterlagen werden elektronisch bereitgestellt, mögliche Rückfragen und auch die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote erfolgen nur über die eVergabe Software. Die Information nach GWB bzw. Zuschlagserteilung erfolgt ggf. per Email, Fax und/oder Brief.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15