Tragwerksplanung und Bauphysik Neubau Kreuz-Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: F006/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung und Bauphysik Neubau Kreuz-Grundschule
Die Stadt Dortmund plant im Rahmen der Standortentwicklung Schulzentrum Kreuzstraße 145-163, 44137 Dortmund den Neubau der Kreuz-Grundschule (Gemarkung Dortmund, Flur 19, Flurstück 405) an gleiche Stelle des abgängigen Bestandsgebäudes. Das Bestandsgebäude der Grundschule aus dem Jahr 1914 wird im Vorfeld der Neubaumaßnahme abgerissen (nicht Bestandteil dieser Beauftragung).
Der Neubau wird, vorbehaltlich einer Abstimmung mit dem Bauordnungsamt, IV-geschossig (inkl. hofseitig ebenerdigem Kellergeschoss), unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudehöhe des östlich giebelständig direkt angrenzenden Wohngebäudes, geplant. Es erfolgt zudem voraussichtlich eine bauliche Anbindung an die im Jahre 2018 thermisch sanierte Turnhalle mittels eines gedeckten offenen Übergangs. Der Neubau wird ca. 6.450 m² Bruttogrundfläche umfassen.
44137 Dortmund
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung und der Bauphysik.
s. Teilnahmeantrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung
- Erklärung zum Umsatz allgemein und in den vergabespezifischen Geschäftsbereichen
-Mindestnötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden
- Gesamtumsatz (Honorar) mind. [Betrag gelöscht] EUR netto - exkl. MWSt. i. Mittel der letzten 3 Jahre
- Anzahl der Beschäftigten allgemein und in den vergabespezifischen Geschäftsbereichen
- Referenzen
- Insgesamt mind. 5 Mitarbeiter (i. Mittel der letzten 3 Jahre) mind. 3 Ingenieure in der Fachdisziplin Tragwerksplanung und mind. 2 in der Fachdisziplin Bauphysik
- Referenz Tragwerksplanung: Nicht Wohngebäude, Investitionsvolumen (KG 200 bis 600) mindestens 11 Mio. EUR brutto, Abschluss Lph. 1-6
- Referenz Bauphysik: Nicht Wohngebäude, Investitionsvolumen (KG 200 bis 600) mindestens 11 Mio. EUR brutto, Abschluss Lph. 1-6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDMY6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland