Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Physikalisches Institut Grundinstandsetzung - Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 025-21-00901
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Physikalisches Institut Grundinstandsetzung - Technische Ausrüstung
Technische Ausrüstung § 55 HOAI
Rheinische Freidrich-Wilhelms-Universität Bonn Nußallee 12 53115 Bonn
Das Gebäude in der Nußallee 12 in 53115 Bonn wird durch das Physikalische Institut der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn genutzt. Das Gebäude besteht aus insgesamt sieben zusammenhängenden Bauteilen. Die prägnantesten Bauteile sind:
- Bauteil I - Hauptgebäude mit einem Hörsaalbereich von 1912
- Bauteil II - ehemalige Werkstatt aus den 1950 und -60er Jahren
- Bauteil III errichtet in den 1960ern und stetig erweitert bis in die 1990er Jahre. In Bauteil III befindet sich der Versuchsaufbau ELSA (Elektronen Stretcher Anlage) welcher sich in einem Ringtunnel unter der Gartenfläche vor dem Bauteil I und unter diesem erstreckt.
Es ist vorgesehen, das gesamte Gebäude zu sanieren. Dabei wurde in einer Voruntersuchung bereits festgelegt, dass die Labor- und Werkstattflächen einen Neubau erhalten. Zu diesem Zweck wird der bestehende Gebäudeteil II im Rahmen der Sanierung zurück gebaut. Außerdem soll das oberste Bürogeschoss des Gebäudeteiles III zu Gunsten einer Technikzentrale für Lüftungs- und Kältetechnik weichen. Das umzusetzende Rauprogramm beinhaltet rund 8.000qm Nutzfläche (NUF 1-7). Davon sind ca. 1.170qm Labor- und Werkstattflächen einschließlich Nebenflächen in dem Ersatzneubau verortet.
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3 erfüllen.
Wenn mehr als sechs Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, werden nur die sechs am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sollten mehr als sechs Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, werden anhand weiterer Bewertungskriterien die Referenzen wie folgt weiter ausgewertet und bepunktet:
Die Punkte für alle Referenzen werden einzeln ermittelt, addiert und der Mittelwert gebildet. Es sind maximal 600 Punkte im Mittel zu erreichen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt dabei anhand folgender Kriterien:
- Auftraggeber:
1. öffentlicher Auftraggeber: 6 Punkte
2. sonstiges: 0 Punkte
- Baumaßnahme
1. Sanierung / Modernisierung im laufenden Betrieb: 6 Punkte
2. Umbau: 3 Punkte
3. Sonstige: 0 Punkte
- erbrachte Leistung:
1. Leistungsphasen 1-8 HOAI: 6 Punkte
2. Sonstige: 0 Punkte
- Projektgröße BGF in m2:
1. über 10.000m2: 6 Punkte
2. über 5.000m2: 3 Punkte
3. bis 5.000m2: 0 Punkte
- Baukosten KG 300+400 brutto:
1. über 32 Mio. EUR (brutto): 6 Punkte
2. über 24 Mio. EUR brutto: 3 Punkte
3. bis 24 Mio. EUR brutto: 0 Punkte
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1-3 für einzelnen Teilmaßnahmen Abbruch Bauteil II mit weiteren Vorabmaßnahmen, Neubau Bauteil II sowie Umbau und Sanierung der Bauteile I und
III-VII direkt beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen 5-9 für die einzelnen Teilmaßnahmen Abbruch Bauteil II mit weiteren Vorabmaßnahmen, Neubau Bauteil II sowie Umbau und Sanierung der Bauteile I und III bis VII erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist,
die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsatzerlösen / Mitarbeitern / Referenzen auf Nachunternehmer beruft, sind von diesen Nachunternehmern einzureichen:
- Erklärung Nachunternehmer
Berufs-/Betriebshaftversicherung:
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Umsatz:
Als Mindestkriterium muss von dem Bewerber i. M. der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) mindestens [Betrag gelöscht] Euro Jahresumsatz nachgewiesen werden.
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen im Zeitraum von 01.12.2013 - 30.11.2021 erbracht wurden, welche jeweils den nachstehenden Mindestkriterien entsprechen.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
Anlage 9: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
Unternehmensreferenzen:
1. Drei Referenzen für Technische Gebäudeausstattung. Davon
- mindestens eine Referenz über eine Maßnahme im denkmalgeschützten Gebäude,
- mindestens eine Referenz für Bauen im laufenden Betrieb und
- mindestens eine Referenz für den Neubau eines Labor- und Institutsgebäude oder eine vergleichbare Nutzung
2. Die Mindestanforderungen Denkmalschutz und Sanierung im laufenden Betrieb können nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, sondern müssen verschiedene Baumaßnahmen betreffen.
Beschäftigte:
Als Mindestkriterium müssen von dem Bewerber i. M. der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) mindestens 15 MA mit abgeschlossenem Studium nachgewiesen werden.
siehe Ziffer III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium:
- Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt: 20 %
- Projektablauf/Projektorganisation: 7 %
- Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt: 8 %
- Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt: 5 %
- Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt: 20 %
- Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: 10 %
- Honorarangebot: 30 %
Sonstige Informationen:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmenantrags erfolgt der Ausschluss.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
10. Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
11. Hinweis - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
[Betrag gelöscht] EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) nach § 150 a der Gewerbeordnung einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem GZR erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYCJ7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de