Villa Berg, Sanierung und Anbau, Planungsleistungen zur Technischen Ausrüstung, Beleuchtungsplanung und Leitungsbau sowie bauphysikalische Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 216-20301
Fax: +49 711 / 216-20304
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Villa Berg, Sanierung und Anbau, Planungsleistungen zur Technischen Ausrüstung, Beleuchtungsplanung und Leitungsbau sowie bauphysikalische Beratung
Die denkmalgeschützte Villa Berg, ein zum Sendesaal in den 1950er Jahren umgebautes, feingliedriges Sandsteingebäude, soll komplett saniert, eweitert und zu einem "Offenen Haus für Musik und Mehr" werden. Die Planungsleistungen umfassen für dieTechnische Ausrüstung die Anlagengruppen 1-5 und 8 einschließlich Beleuchtungsplanung und für Ingenieurbauwerke, betreffend den Leitungsbau im Park, die Gruppen 1+2. Die bauphysikalische Beratungsleistung umfasst Wärme und Energiebilanzierung.
Die Villa Berg 1 befindet sich in einer Parkanlage.
1. Gegenstand
Die Planungsleistungen umfassen für dieTechnische Ausrüstung die Anlagengruppe 1-5 und 8 (entsprechend HOAI § 53) einschließlich Beleuchtungsplanung und für Ingenieurbauwerke, betreffend den Leitungsbau im Park, die Objekte 1+2 (entsprechend HOAI § 41). Die bauphysikalischen Bertatungsleistung umfasst Wärme und Energiebilanzierung (entsprechend HOAI Anlage 1, Punkt 1.2.1).
Es handelt sich um Planungs- und Beratungsleistungen, die mit der Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) über alle Leistungsphasen sowie mit allen Planungsbeteiligten umzusetzen sind. Der planerische Anspruch resultiert aus hohen technischen und gestalterischen Anforderungen sowie vielfältigen Nutzungsanforderungen, die teilweise im räumlich knapp bemessenen, denkmalgeschützten Bestand unterzubrinngen sind. Der genaue Leistungsumfang wird in der den Vergabeunterlagen beiligenden Leistungsbeschreibung genauer beschrieben.
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in zwei Phasen:
- In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben; um die vielfältigen sowie fachlich hohen Ansprüche abzubilden, sind z.B. Arbeitsgemeinschaften zulässig. Hierfür ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag zu verwenden, dem die geforderten Anlagen beizulegen sind (siehe Abschnitt II.2.9 und Teilnahmeunterlagen).
- Die für die 2. Stufe ausgewählten Büros werden zu den Vergabegsprächen eingeladen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5 und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreicht.
3. Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI (soweit zutreffend) zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftragnehmer beabsichtigt die Leistungen stufen- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nach § 17 VgV auf das Erstangebot zu erteilen, ohn in Verhandlungen einzutreten.
4. Nachhaltigkeit
Bei der Planung und Ausführung sind - neben den üblichen fachlich-rechtlichen Anforderungen inkl. der städtisch erhöhten energetischen Anforderungen - die Nachhaltigkeitskriteiren des Landes Baden-Württemberg (www.nbbw.de) zu verwenden.
Das Laufzeitende kann sich zeitlich verschieben
Siehe Teilnahmeantrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III.2.1
- § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3,0 Mio. € Deckungssumme für Personenschäden und mindestens 5,0 Mio. € Deckungssumme für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden (Ausschlusskriterium).
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten
- § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die betroffenen Planungs- und Beratungleistungen nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudetyp, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme, Referenzschreiben).
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Preise/Auszeichnungen für realisiertes Projekt.
Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als „Ingenieur“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften, muss ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags wird zugesichert:
- Die Bedingungen des beigelegten Vertragsentwurfs werden anerkannt. Die dort
aufgeführte IT-Ausstattung steht spätest. zur Arbeitsaufnahme bereit.
- Es bestehen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 u. § 124 GWB (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet d. Vergabestelle über den Ausschluss).
- Gemäß § 73 Abs. 3 VgV erfolgt die Durchführung d. Leistungen unabhängig von Ausführungs- u. Lieferinteressen (Ausschlusskriterium).
Im Fall einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft gilt:
- Das Formblatt 234 ist zu verwenden.
- Alle Mitglieder dieser Gemeinschaft u. deren bevollmächtigter Vertreter sind zu benennen; die erläuterte Aufgabenteilung bzw. Mitwirkung u. gesamtschuldn. Haftung sind zu erfüllen.
- Der Auftraggeber behält sich gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung vor, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldn. Haftung vorzuschreiben.
Erklärungen gem. Tariftreuegesetz d. Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die
Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.
Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Bei einer Bewerbergemeinschaft, muss ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Nachforderung von Unterlagen:
Der Auftraggeber behält sich vor, gem. § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Es besteht jedoch kein Anrecht seitens der Bieter fehlende Unterlagen nachreichen zu dürfen.
Drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, dass der Vertragsentwurf im Auftragsfall nicht verhandelbar ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 / 216-20301
Fax: +49 711 / 216-20304