Dez. 61 Verwaltungshelfer: Tagebau Garzweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 21-076
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bra.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bra.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dez. 61 Verwaltungshelfer: Tagebau Garzweiler
Begleitende Verwaltungsleistung für das Einwendungsmanagement und die Durchführung einer Erörterung in Form einer Online-Konsultation für das Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler
Bezirksregierung Arnsberg Goebensstraße 25 44135 Dortmund
Begleitende Verwaltungsleistung für das Einwendungsmanagement und die Durchführung einer Erörterung in Form einer Online-Konsultation für das Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler.
Die Durchführung eines Einwendungsmanagements dient dazu, die eingehenden Einwendungen von Bürgern, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbänden zu erfassen, entsprechende Textbausteine in anonymisierter Form herauszuarbeiten, um diese der Antragstellerin zur Aggregierung und Erstellung einer Synopse zur Verfügung zu stellen.
Die Durchführung der geplanten Online-Konsultation dient dazu, anstelle eines ansonsten erforderlichen Erörterungstermins das Verfahren zur Sümpfung Garzweiler planmäßig bis 31.12.2023 beenden zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PROBIOTEC GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://weyer-gruppe.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYY3X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.